Das Wichtigste in Kürze
- Von der KfW gibt es attraktive Tilgungszuschüsse. Besonders energieeffiziente Gebäude fördert sie.
- Die tilgungsfreie Zeit zum Start entlastet die Kreditnehmer während der ersten Jahre ihrer Finanzierung.
- Kreditvermittler kennen die KfW-Programme und schöpfen die Möglichkeiten maximal aus. Unsere Empfehlungen sind Dr. Klein, Interhyp und Planethome.
Ein eigenes Heim – und das auch noch ökologisch: Viele Menschen träumen davon, in den eigenen vier Wänden zu leben, am besten nachhaltig. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt bereits seit 1948 Privatleute mit zinsgünstigen Baufinanzierungsdarlehen und Zuschüssen.
Nicht nur für den Kauf einer selbst genutzten Immobilie, sondern auch beim Umbau in Sachen Barrierefreiheit und Einbruchschutz. Schwerpunkt aber sind Baumaßnahmen, die den Energieverbrauch von bestehenden Gebäuden senken und bei Neubauten möglichst gering halten.
Die einzelnen Leistungen lassen sich teilweise sogar kombinieren, so dass oft erkleckliche Summen zusammenkommen. Das hilft nicht nur der Umwelt, sondern auch dem eigenen Geldbeutel. Das Beste: Wer am Ende die Standards der KfW erfüllt, dem wird ein Teil der Darlehenssumme erlassen.
Die KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen, Sanieren oder Kaufen
Mit gleich vier Programmen wird energieeffizientes Sanieren, Bauen oder Kaufen unterstützt. Während das Programm 153 für den Neubau oder Kauf eines neuen KfW-Energieeffizienzhauses gedacht ist (maximal 120.000 Euro Kredit, Zuschuss bis zu 30.000 Euro), greift für die Sanierung älterer Häuser mit einem Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 das KfW-Programm 151/152 (maximal 120.000 Euro Darlehen, Zuschuss maximal 48.000 Euro).
KfW-Programm 151/152
Art der Förderung | Kredit & Zuschuss |
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Zweck | Energetische Sanierung von Wohneigentum |
Voraussetzungen | Nur für Gebäude, deren Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde (nicht für neuere Bauten geeignet); bei bestehender Immobilie dürfen Maßnahmen noch nicht begonnen haben, bei Kauf einer sanierten Immobilie müssen Maßnahmen einzeln im Kaufvertrag stehen |
Darlehensart | Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen |
Zinsen | Ab -2,43 % eff. Jahreszins (Kredit inkl. Zuschuss) |
Mögliche Summen | Bis 120.000 € für ein KfW-Effizienzhaus (KfW 151), bis 50.000 € für Einzelmaßnahmen (KfW 152) |
Mögliche Zinsbindungen | 10 Jahre |
Laufzeiten | 4 bis 30 Jahre |
KfW-Programm 153
Art der Förderung | Kredit |
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Zweck | Bau von Wohneigentum |
Voraussetzungen | KfW-Effizienzhaus-Standard notwendig |
Darlehensart | Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen |
Zinsen | Ab -0,49 % eff. Jahreszins (Kredit inkl. Zuschuss) |
Mögliche Summen | Bis 120.000 € pro Wohneinheit |
Zinsbindungen | 10 Jahre |
Laufzeiten | 4 bis 30 Jahre |
Tilgungsfreie Anlaufjahre | 1 bis 5 Jahre |
Sondertilgungen | Nur vollständige Rückzahlungen gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich |
In beiden Fällen ist ein Experte zwingend notwendig, der bestimmte Energieeffizienzklassen zertifiziert. Seinen Dienst können Bauherren durch den Zuschuss zur Baubegleitung von maximal 4.000 Euro mitfinanzieren (KfW-Programm 431).
Ergänzen lässt sich das Programm 151/152 sowohl durch den Kredit KfW 167 (maximal 50.000 Euro), das Darlehen für die „Errichtung oder den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ (KfW-Programm 270) und dem Zuschuss KfW 430 (maximal 48.000 Euro).
Art der Förderung | Kredit |
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Zweck | Einbau einer Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien |
Darlehensart | Annuitätendarlehen |
Zinsen | Ab 0,78 % eff. Jahreszins |
Mögliche Summen | Bis max. 50.000 € pro Wohneinheit |
Mögliche Zinsbindungen | 10 Jahre |
Laufzeiten | 4 bis 10 Jahre |
Tilgungsfreie Anlaufjahre | Bis zu 2 Jahre, abhängig von gewählter Laufzeit |
Sondertilgungen | Nur Gesamtbetrag gegen Vorfälligkeitsentschädigung tilgbar |
Absicherung des Darlehens | Art und Höhe der Absicherung werden mit der durchleitenden Bank vereinbart |
Antragsweg | Wird über eine durchleitende Bank beantragt (z. B. Hausbank) |
Auch wer nicht den Schwerpunkt auf Energieeffizienz legt, kann auf die Unterstützung der KfW zurückgreifen. Das Darlehen für den Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheims (KfW-Programm 124, maximal 100.000 Euro) und der Kredit für den Kauf von Genossenschaftsanteilen (KfW-Programm 134, maximal 50.000 Euro) helfen weiter.
Wer altersgerecht umbauen oder in Sachen Einbruchschutz aufrüsten will, bekommt Zuschüsse in den Programmen 445-B (maximal 6.500 Euro) und 455-E (maximal 1.600 Euro). Alternativ steht für solche Maßnahmen der Kredit KfW 159 zur Wahl (maximal 50.000 Euro).
Gut zu wissen: Sowohl in Sachen Energieeffizienz wie Barrierefreiheit müssen Gebäude bestimmte (recht strenge) Standards erfüllen. Nur dann gibt es die maximale Fördersumme beziehungsweise die Zuschüsse. Dass die jeweilige Anforderung erfüllt wird, garantiert die zwingend vorgeschriebene Einbindung von Experten.
Verschiedene Förderungen kombinieren
Mit den einzelnen Krediten kommt man meist nicht weit, das weiß jeder Bauherr oder Käufer. Gut, dass die Möglichkeit besteht, verschiedene KfW-Förderprogramme miteinander zu kombinieren. Und so gleich mehrfach von zinsgünstigen Krediten zu profitieren.
Wer ohnehin die Handwerker im Haus hat, kann zum Beispiel die Sanierung zum Energieeffizienzhaus mit dem altersgerechten Umbau kombinieren (KfW 151 und KfW 159). Er profitiert dann von 150.000 Euro Darlehenssumme. Eine ähnlich hohe Kreditsumme kann sich sichern, wer etwa ein KfW-Energieeffizienzhaus neu baut und das selbst nutzt (KfW 153 und KfW 124).
Wer clever plant, kann die Mittel der drei KfW-Förderprogramme „Wohneigentum“, „Altersgerecht Umbauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ gleichzeitig ausschöpfen.
Tipp: Für die Finanzierung von energieeffizienten Sanierungen und Umbauten lohnt es sich, ergänzend beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu recherchieren.
Vor- und Nachteile der KfW-Förderungen
Für Kreditnehmer haben die KfW-Förderungen zwei große Pluspunkte. In den ersten Jahren ist ein Darlehen tilgungsfrei und die Bank gewährt teilweise einen hohen Tilgungszuschuss: Bis zu fünf Anlaufjahre lang zahlt der Kreditnehmer nur die Zinsen. Das macht es vor allem Häuslebauern zum Start einfacher, wo die Rechnungen sich oft stapeln.
In einigen Fällen gewährt die KfW auch attraktive Tilgungszuschüsse. Voraussetzung dafür ist, dass Neubau oder gekaufte Immobilie vorgeschriebene Standards erfüllen.
Sind die Bauzinsen bei Vertragsabschluss niedrig, liegt ein weiterer Vorteil der KfW-Programme in der Sollzinsbindung von bis zu zehn Jahren. So profitieren Darlehensnehmer langfristig und können exakt kalkulieren.
Allerdings knüpft die Förderbank ihre Kredite an einige Bedingungen, die Bauvorhaben erstmal erfüllen müssten. In Sachen Energieeffizienz und altersgerechtem Umbau gilt es, die strengen und hohen Standards der KfW einzuhalten, um die maximale Fördersumme beziehungsweise den Zuschuss zu erhalten.
Neubauten müssen zum Beispiel die Energieeffizienzklassen 55, 40 oder 40Plus erreichen. Letztere schreibt unter anderem eine Anlage zur Stromerzeugung samt Speicher und Benutzerinterface sowie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vor. Fachleute müssen dies zertifizieren. Sie sind auch bei Planung und Endabnahme eingebunden. Deren Honorar fördert die KfW mit maximal 4.000 Euro (KfW 431).
Ein weiterer Nachteil: Eine Sondertilgung des Darlehens – etwa falls plötzlich Geld aus einem Erbe zur Verfügung steht – ist nur gegen eine Gebühr (Vorfälligkeitsentschädigung) möglich.
Zur KfW-Förderung in vier einfachen Schritten
- Der erste Schritt ist sich zu informieren, am besten über das Portal der KfW. Geht es jedoch um die Kombination von Fördermitteln oder umfassenden Maßnahmen, ist der nächste Weg immer der zu einem Experten bei einer Bank oder einem Vermittler. Der berät nicht nur, er ist auch derjenige, der überhaupt einen Antrag stellen darf. Ausnahme: Der Zuschuss 455 – den beantragt der Bauherr selbst über das Portal der KfW.
- Geht es um Energieeffizienz, muss ein Experte eingebunden werden. Er zertifiziert sowohl Planung wie Endabnahme. Die KfW erkennt alle Sachverständigen aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Förderprogramme des Bundes an. Einen passenden Fachmann, auch für Baudenkmale, findet der Antragsteller hier.
- Dann heißt es Abwarten. Erst mit dem Bau beginnen, beziehungsweise den Kaufvertrag unterschreiben, wenn die Fördermittel von der KfW bewilligt sind. Nur dann ist die Finanzierung gesichert! Das Geld wird nach Eingang von der Hausbank verwaltet.
Achtung: Der Kredit muss komplett innerhalb von sechs Monaten abgerufen sein, sonst fallen Bereitstellungsgebühren an. - Sind die Baumaßnahmen für Energieeffizienz und/oder Barrierefreiheit beendet, über die Bank oder den Vermittler die „Bestätigung nach Durchführung“ durch den Experten einreichen. Dann werden die Zuschüsse dem Darlehen angerechnet.
Wo es sonst noch Geld vom Staat gibt
Außer dem KfW-Darlehen gibt es weitere Fördermöglichkeiten vom Staat. Dieses Geld bietet in bestimmten Fällen zusätzlich Sparmöglichkeiten und erleichtert die Baufinanzierung.
Baukindergeld
Die spezielle Förderung für Familien mit Nachwuchs, die Eigentum kaufen oder bauen, läuft aus. Beantragen kann sie nur noch, wer nach dem 1. Januar 2018 und vor dem 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhalten oder den Kaufvertrag unterschrieben hat. Dann lässt sich der Antrag noch bis Dezember 2023 stellen. Möglich sind insgesamt 12.000 Euro pro Kind. Die Auszahlung erfolgt jährlich – eine Dekade lang.
Wohn-Riester
„Riestern“ können rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Amtsträger oder Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Wohn-Riester ist nur dann sinnvoll, wenn der Sparer die gekaufte, sanierte oder gebaute Immobilie dauerhaft selbst nutzen möchte. Das Wohneigentum ist dann Teil der Altersvorsorge.
Der Vorteil: Der Staat leistet mit der Riester-Förderung einen Zuschuss. Außerdem erkennt eine Bank die auf dem Riester-Konto angesparte Summe als Eigenkapital an. Sie ist vor Privatinsolvenz geschützt und nicht Teil von eventuellen „Hartz IV“-Berechnungen.
Der Nachteil: Der Sparvertrag ist komplex und unflexibel, mit nachgelagerter Besteuerung und niedrigem Guthabenzins.
Wohnungsbauprämie
Der Zuschuss zum Bausparvertrag für künftige Eigentümer mit Wohnsitz in Deutschland wurde 2021 angepasst. Seitdem gilt eine höhere Einkommensgrenze. Unverheiratete dürfen nicht mehr als 35.000 Euro, Verheiratete nicht über 70.000 Euro pro Jahr verdienen. Eine höhere begünstigte Einzahlung (700 Euro/1.400 Euro) und damit mehr Förderung (10 Prozent) runden das erneuerte Paket ab. So haben künftig mehr Menschen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie für ihren Bausparvertrag.
BAFA-Förderung
Das Programm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet sich an Eigentümer, die ihre Heizanlage auf erneuerbare Energien umstellen möchten. Gefördert werden thermische Solarkollektoranlagen, Biomasse-Zentralheizungen und Wärmepumpen. Voraussetzung ist, dass die alte Heizanlage seit mindestens zwei Jahren in Betrieb ist. Bei Neubauten bietet die BAFA Zusatz- oder Innovationsförderungen. Außerdem gibt es ein Förderprogramm für die Heizungsoptimierung sowie Zuschüsse aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE).
Achtung: Wer BAFA-Zuschüsse bekommt, hat keinen Anspruch auf den KfW-Kredit 151 und den KfW-Zuschuss 430. Der KfW-Kredit 167 wird jedoch ausdrücklich nur noch bis zum 1. Juli 2021 gewährt.
Übrigens: Auch regionale Förderungen können interessant sein. Allerdings sind sie in vielen Fällen an eine Einkommensgrenze gebunden.
Häufig gestellte Fragen
Wer einen Antrag auf Zuschuss – etwa für den altersgerechten Umbau – gestellt hat, muss am Ende vom Fachmann bestätigen lassen, dass der Bau die KfW-Standards erfüllt. Ist das ausgefüllte Formular „Bestätigung nach Durchführung“ bei der KfW eingegangen, zahlt diese in der Regel den Zuschuss innerhalb eines Monats aus. Anders liegt der Fall bei den Tilgungszuschüssen. Auch diese beantragen Kreditnehmer mit der Garantie des Fachmanns. Die Bank zahlt sie nicht aus, sondern schreibt sie dem Kredit gut.
Nur für das Programm 455 können Bauherren den Antrag selbst bei der KfW stellen. Dafür ist ein Identitätsnachweis notwendig. In allen anderen Fällen läuft der Antrag entweder über die Hausbank oder einen Baufinanzierungsvermittler. Das ist auch sinnvoll, denn Banken wie Vermittler haben einen guten Überblick, welche Programme sich kombinieren lassen und wie der Kreditnehmer die Gelder maximal für sich ausschöpft.
Grundsätzlich unterstützt die KfW private Immobilienkäufer bei der Anschaffung eines Eigenheims. Beachtet werden müssen allerdings die Förderbestimmungen der jeweiligen KfW-Programme. So gelten viele Programme nur für selbst genutzte Immobilien. Immer ausgeschlossen sind Ferienhäuser und Hotels. Eine der wenigen Ausnahmen: Der Zuschuss für den altersgerechten Umbau wird auch an Mieter vergeben.
Ist das Ende der Zinsbindungsfrist erreicht, lässt sich das KfW-Darlehen problemlos ablösen. Es ist allerdings fraglich, ob das sinnvoll ist: Die KfW verlangt dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Bei KfW-Darlehen, deren Zinsbindung bald ausläuft, während die Kreditlaufzeit noch einige Jahre umfasst, ist eine Anschlussfinanzierung bei der KfW möglich. Laufen ein Annuitätendarlehen oder aber die Zinsbindung und Laufzeit gleichzeitig aus, gewährt die KfW keine Anschlussfinanzierung.