Rürup Rente: Mit gesparten Steuern fürs Alter vorsorgen

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Frank Baecke
09.01.2026 – 15:03 Uhr aktualisiert
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Rückenansicht eines älteren Paares bei einem Spaziergang am Strand bei Sonnenuntergang. Neutrales Symbolbild für Rürup Rente.
Rückenansicht eines älteren Paares bei einem Spaziergang am Strand bei Sonnenuntergang. Neutrales Symbolbild für Rürup Rente.
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rürup Rente ermöglicht hohe steuerliche Abzüge während der Einzahlungsphase und ist damit besonders für Gutverdiener, Selbstständige und Beamte attraktiv.
  • Die staatliche Förderung erfolgt nicht über Zulagen, sondern über den Sonderausgabenabzug. Beiträge sind zu 100 Prozent steuerlich absetzbar.
  • In der Auszahlungsphase werden die Renten zwar versteuert, häufig jedoch zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz als im Erwerbsleben.

Bei kaum einem Vorsorgeinstrument greifen Steuerpolitik und Altersvorsorge so eng ineinander wie bei der Rürup Rente. Wer heute hohe Einkommen versteuert, kann einen Teil dieser Belastung in eine lebenslange Altersversorgung umlenken. Der Staat beteiligt sich nicht durch Zulagen, sondern durch den Verzicht auf Steuereinnahmen, und schafft damit einen der stärksten steuerlichen Hebel für die private Vorsorge. Das Prinzip: Je höher das Einkommen und der Steuersatz, desto größer der finanzielle Vorteil. 

Rürup-Rentenversicherungen im Vergleich

  • Maßgeschneiderte Vergleichsanalyse für Ihre persönliche Altersvorsorge
  • Vergleich von Rürup und Flexibler Privatrente

Das Modell ist deshalb interessant, weil Beiträge zur Rürup Rente seit dem Jahr 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar sind. Die volle Berücksichtigung der Zahlungen war ursprünglich erst für 2025 vorgesehen. Doch durch eine Gesetzesänderung trat diese Regelung bereits 2023 in Kraft, sodass Vorsorgende ihre Einzahlungen seither vollständig von der Steuer absetzen können.

Was ist die Rürup Rente und wer kann sie nutzen?

Die Rürup Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie wurde ursprünglich entwickelt, um Selbstständigen ohne Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung eine steuerlich begünstigte Vorsorge zu ermöglichen. Inzwischen steht sie allen offen: Arbeitnehmern, Beamten, Freiberuflern und Unternehmern.

Charakteristisch ist die strenge Zweckbindung. Das angesparte Kapital dient ausschließlich der lebenslangen Altersrente. Eine vorzeitige Auszahlung, Beleihung oder Kündigung ist ausgeschlossen. Im Gegenzug erlaubt der Staat, die Beiträge steuerlich geltend zu machen. Damit ähnelt die Rürup Rente in ihrer Logik der gesetzlichen Rentenversicherung, bleibt aber privat organisiert.

Steuergeschenk mit Bedingungen

Alleinstehende können im Jahr 2026 insgesamt bis zu 30.826 Euro steuerwirksam in ihre Altersvorsorge über die Basisrente (Rürup-Rente) investieren. Dieser Höchstbetrag gilt für alle Beiträge zur sogenannten Basisversorgung und umfasst auch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Davon profitieren insbesondere Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und den vollen Betrag ausschöpfen können. Angestellte können dagegen nur den verbleibenden Restbetrag für die Rürup-Rente nutzen, nachdem ihre gesetzlichen Rentenbeiträge angerechnet wurden. Beispiel: Zahlt ein Angestellter 2026 bereits 10.000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung ein, verbleibt ein steuerlich nutzbarer Spielraum von 20.826 Euro für zusätzliche Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag.

Selbstständige ohne Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können hingegen den vollen Höchstbetrag von 30.826 Euro in einen Rürup-Vertrag einzahlen und als Sonderausgaben absetzen. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 100.000 Euro ergibt sich bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent eine mögliche Steuerersparnis von rund 13.000 Euro. Der Höchstbetrag ist dabei nicht statisch, sondern an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt und wird in der Regel jährlich angepasst.

Die staatliche Förderung der Basisrente erfolgt nicht über direkte Zulagen wie bei der Riester-Rente, sondern ausschließlich über den Steuerabzug in der Ansparphase. In der Auszahlungsphase greift die nachgelagerte Besteuerung: Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent der ausgezahlten Rürup-Rente versteuern.

Dieser Besteuerungsanteil steigt weiterhin jährlich um 0,5 Prozentpunkte, bis ab dem Jahr 2058 die Rentenzahlungen zu 100 Prozent steuerpflichtig sind.

Die drei Varianten der Rürup Rente

Die Rürup Rente ist kein einheitliches Produkt, sondern ein rechtlicher Rahmen, der unterschiedlich ausgestaltet werden kann. Grundsätzlich lassen sich drei Varianten unterscheiden:

VarianteCharakteristikGeeignet für
Klassische Rürup RenteInvestition in festverzinsliche Wertpapiere, konservative Anlage, moderate Rendite, aber garantierte MindestrenteSicherheitsorientierte Anleger
Fondsgebundene Rürup RenteKapitalanlage in Investmentfonds, höheres Risiko, aber höhere RenditechancenLangfristig orientierte Gutverdiener
Rürup Rente mit HybridkonzeptKombination aus Garantierente und FondsanlageAnleger mit moderater Risikoneigung 
Quelle: Eigene Recherche
Stand: Januar 2026

Als weitere Option bieten einige wenige Versicherer auch Fondssparpläne an, bei denen Anleger ihre ETFs selbst auswählen können. Diese Variante ermöglicht maximale Flexibilität, erfordert aber auch mehr Eigenverantwortung.

Allen Varianten gemeinsam sind die steuerliche Förderung der Beiträge und die verpflichtende Rentenzahlung bis zum Lebensende.

Für die richtige Zielgruppe überwiegen die Vorteile 

Die vollständige steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge schafft in der Erwerbsphase unmittelbare Liquiditätsvorteile. Das angesparte Kapital bleibt bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz geschützt und kann nicht gepfändet werden. Zudem garantiert die lebenslange Rentenzahlung eine planbare Versorgung im Alter, unabhängig davon, wie alt man wird. Damit empfiehlt sich die Rürup-Rente vor allem für unternehmerisch Tätige und hoch besteuerte Angestellte.

Doch es gibt auch erhebliche Einschränkungen. Eine Kündigung der Rürup Rente ist gesetzlich ausgeschlossen, lediglich eine Beitragsfreistellung bleibt möglich. Das eingezahlte Kapital lässt sich nicht vorzeitig entnehmen, eine Einmalauszahlung ist verboten. Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn ohne vereinbarten Hinterbliebenenschutz, verfällt das Kapital an die Versichertengemeinschaft. Aufgrund dieser starren Struktur eignet sich die Rürup Rente nicht für Personen, die auf eine kurzfristige Verfügbarkeit ihres Kapitals angewiesen sind.

Vor- und Nachteile auf einen Blick

VorteileNachteile
Beiträge bis 30.826 Euro (Alleinstehende) bzw. 61.652 Euro (Verheiratete) steuerlich absetzbar (2026)Keine Kündigung möglich, nur Beitragsfreistellung
Lebenslange Rentenzahlung garantiertKapital verfällt im Todesfall, sofern kein Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde
Schutz vor Pfändung bei InsolvenzKeine Kapitalauszahlung, nur monatliche Rente
Keine Anrechnung auf BürgergeldErst ab dem 62. Lebensjahr auszahlbar
Quelle: Eigene Recherche
Stand: Januar 2026

Darum ist die Rürup Rente steuerlich so interessant

Die steuerliche Attraktivität resultiert aus der nachgelagerten Besteuerung: Einzahler werden in der Ansparphase steuerlich entlastet, da sie ihre Beiträge voll absetzen können: erst die spätere Rentenauszahlung wird besteuert. Da das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als während der Erwerbsphase, fällt die Steuerbelastung in der Auszahlungsphase häufig geringer aus.

Ein Beispiel: Ein Selbstständiger mit einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro zahlt einen Grenzsteuersatz von rund 42 Prozent. Zahlt er jährlich 20.000 Euro in seine Rürup Rente ein, spart er 8.400 Euro an Steuern. Im Ruhestand bezieht er nur noch eine Gesamtrente von 30.000 Euro jährlich. Bei diesem Einkommen liegt der durchschnittliche Steuersatz – je nach Jahr und Familienstand – deutlich niedriger, häufig unter 20 Prozent.

Die richtige Beitragshöhe finden

Die Rürup Rente ist kein Allround-Produkt, sondern ein Instrument für die steueroptimierte Altersvorsorge. Darum ist die Frage nach der richtigen Beitragshöhe weniger eine klassische Sparfrage als vielmehr eine strategische Steuerentscheidung. 

Maßgeblich ist nicht allein, welche Rentenlücke im Alter geschlossen werden soll, sondern welcher steuerliche Effekt heute erzielt werden kann und wie viel Liquidität langfristig gebunden werden darf. Da die Beiträge steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, entfaltet die Rürup Rente ihre größte Wirkung bei hohen zu versteuernden Einkommen und einem entsprechend hohen Grenzsteuersatz.

Rürup-Rentenversicherungen im Vergleich

  • Maßgeschneiderte Vergleichsanalyse für Ihre persönliche Altersvorsorge
  • Vergleich von Rürup und Flexibler Privatrente

Aus steuerlicher Sicht ist die Obergrenze der entscheidende Referenzpunkt. Wer diesen Rahmen ausschöpft, verschiebt einen erheblichen Teil der Steuerlast in die Zukunft. Gleichzeitig erfordert die Beitragshöhe das richtige Augenmaß. Denn Einzahlungen in die Rürup Rente sind langfristig gebunden und stehen weder für kurzfristige Ausgaben noch für flexible Vermögensbildung zur Verfügung. 

Daher gilt als Faustregel: Die Rürup Rente eignet sich vor allem für den Teil des Einkommens, der dauerhaft entbehrlich ist und gezielt zur Steueroptimierung eingesetzt werden soll. Experten empfehlen, zunächst die Grundabsicherung der Altersvorsorge zu klären und erst danach steuerlich motivierte Höchstbeiträge in die Rürup Rente zu lenken. 

Steuerliche Spielregeln beachten

Damit das Finanzamt die Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben anerkennt, muss der Vertrag strenge gesetzliche Kriterien erfüllen:

  • Zertifizierung: Der Vertrag muss vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein. Nur bei staatlich geprüften Basisrenten gewährt der Fiskus die steuerliche Absetzbarkeit.
  • Auszahlungsmodalitäten: Die Rentenphase darf frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr beginnen. Zudem müssen die Leistungen zwingend als lebenslange monatliche Rente fließen; eine Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen.
  • Strikte Zweckbindung: Um den Status der steuerlich abzugsfähigen Vorsorge zu wahren, darf das Kapital ausschließlich der eigenen Absicherung dienen. Die Ansprüche sind daher weder beleihbar noch veräußerbar oder vererblich.

Angerechnet werden sämtliche Altersvorsorgeaufwendungen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zur Rürup Rente zusammen. Der Höchstbetrag von 30.826 Euro gilt als Obergrenze für alle Aufwendungen gemeinsam. Bei Beamten wird dieser Spielraum durch eine fiktive Anrechnung ihrer Pensionsansprüche – orientiert am aktuellen Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent – spürbar reduziert. Dies verringert den für die Rürup Rente verbleibenden steuerwirksamen Betrag.

Den Vorteil in der Steuererklärung sichern

Beiträge zur Rürup Rente werden in der Anlage Vorsorgeaufwand als Sonderausgaben erfasst. Versicherer stellen hierfür jährlich eine Beitragsbescheinigung aus. Eine gesonderte Beantragung der Förderung ist nicht erforderlich, da die steuerliche Berücksichtigung automatisch im Rahmen der Veranlagung erfolgt.

Das Finanzamt prüft automatisch die Absetzbarkeit. Wichtig: Zusatzbausteine wie Berufsunfähigkeitsversicherungen sind nur absetzbar, wenn ihr Beitragsanteil maximal 50 Prozent des Gesamtbeitrags ausmacht.

So viel Rente ist steuerpflichtig

Bei Rentenbeginn legt das Finanzamt fest, welcher Anteil der jährlichen Bruttorente steuerpflichtig ist. Dieser Prozentsatz gilt lebenslang. Wer beispielsweise im Jahr 2026 mit einer Jahresrente von 12.000 Euro gestartet ist, muss 10.080 Euro (84 Prozent) versteuern. Der verbleibende Betrag von 1.920 Euro wird als fester Rentenfreibetrag festgeschrieben. Das bedeutet: Künftige Rentenerhöhungen werden zu 100 Prozent steuerpflichtig, da der Freibetrag „eingefroren“ bleibt.  

Der persönliche Steuersatz im Alter ergibt sich aus allen Einkünften: gesetzliche Rente, Betriebsrente, Rürup Rente, Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Viele Rentner bleiben unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.096 Euro) und zahlen keine Steuern. Wer jedoch über mehrere Einkommensquellen verfügt, kann durchaus steuerpflichtig werden. Die Berechnung sollte bereits bei Abschluss eines Rürup Vertrages durchgespielt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Steuerpflichtiger Rentenanteil nach Eintrittsjahr

RentenbeginnSteuerpflichtiger AnteilSteuerfreier Anteil
202684 %16 %
202583,5 %16,5 %
203086 %14 %
203588,5 11,5 %
204091 %9 %
205096 %4 %
2058100 %0 %
Quelle: § 22 EStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes vom 27.03.2024.

Für wen sich die Rürup Rente rechnet

Im Unterschied zu anderen Vorsorgeprodukten ist die Rürup Rente kein flexibles Sparprodukt, sondern ein gezielt für die Altersvorsorge konstruierter steuerlicher Hebel. Besonders für Selbstständige, Beamte und gutverdienende Angestellte mit hohem Grenzsteuersatz bieten sich hier erhebliche Möglichkeiten zur Steueroptimierung. 

Kurz gesagt: Die Rürup-Rente entfaltet ihre steuerliche Stärke vor allem bei hohen Einkommen in der Erwerbsphase und vergleichsweise niedrigeren Einkünften im Ruhestand. Besonders profitieren Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung, da sie den vollen steuerlichen Höchstbetrag ausschöpfen können. Aber auch gutverdienende Angestellte erreichen bereits ab gehobenen Einkommen Grenzsteuersätze, bei denen sich der Sonderausgabenabzug der Rürup-Rente spürbar auszahlt – insbesondere, wenn der Steuersatz in der Rentenphase deutlich niedriger liegt.

Rürup-Rentenversicherungen im Vergleich

  • Maßgeschneiderte Vergleichsanalyse für Ihre persönliche Altersvorsorge
  • Vergleich von Rürup und Flexibler Privatrente

Vorsicht gilt für Selbstständige mit schwankenden Einkünften sowie für Berufseinsteiger mit noch niedrigem Einkommen: Selbstständige können in gewinnstarken Jahren zwar hohe Summen absetzen, aber das Kapital ist im Vertrag unwiderruflich gebunden. In einer finanziellen Durststrecke kann nicht auf das Vermögen zugegriffen werden. Berufseinsteiger hingegen profitieren aufgrund ihres noch geringen Steuersatzes kaum vom Abzug der Beiträge, binden sich aber lebenslang an ein inflexibles Produkt. Eine Rürup-Rente ist daher unattraktiv für alle, die möglicherweise vorzeitig an ihr Kapital müssen. 


Häufig gestellte Fragen zur Rürup Rente

Bietet die Rürup Rente einen Schutz für Hinterbliebene?

Grundsätzlich verfällt das angesparte Kapital bei Tod an die Versichertengemeinschaft. Gegen Aufpreis lassen sich jedoch Hinterbliebenenschutzklauseln vereinbaren, die Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder absichern. Möglich sind Rentengarantiezeiten oder Hinterbliebenenrenten. Diese Absicherungen reduzieren jedoch die eigene Rentenhöhe erheblich.

Kann die Rürup Rente gekündigt werden?

Eine Kündigung ist gesetzlich ausgeschlossen. Die einzige Option bei Zahlungsschwierigkeiten ist die Beitragsfreistellung: Die Einzahlungen werden gestoppt, das Guthaben verbleibt im Vertrag und wird später als reduzierte Rente ausgezahlt. In Ausnahmefällen können Verträge widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Solche Fälle sollten von spezialisierten Anwälten geprüft werden.

Lohnt sich eine Einmalzahlung in die Rürup Rente kurz vor der Rente?

Einmalzahlungen können bei hohen Einkünften steuerlich attraktiv sein, um die Steuerlast kurzfristig zu senken. Der jährliche Höchstbetrag von 30.826 Euro (2026) bleibt jedoch die absolute Grenze – eine Nachholung für vergangene Jahre ist nicht möglich. Dabei sollten Anleger die Gebühren im Blick behalten: Je nach Vertrag können für Zuzahlungen erneut Abschluss- und Verwaltungskosten anfallen, welche die Steuerersparnis schmälern. Zudem bleibt bei späten Einmalzahlungen weniger Zeit, um eine nennenswerte Rendite zu erwirtschaften.


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