Wärmepumpe: Bis zu 70 Prozent KfW-Förderung möglich

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Frank Baecke
15.08.2024 – 12:33 Uhr aktualisiert
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Wärmepumpe Förderung
Wärmepumpe Förderung
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die staatlichen Zuschüsse für den Einbau einer Wärmepumpe können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. 
  • Anträge stellt man bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
  • Fördermittel erhalten nicht nur Besitzer von Einfamilienhäusern. Auch Eigentümer vermieteter Mehrfamilienhäuser bekommen für jede Wohneinheit einen Zuschuss. 
  • Die Beantragung der Fördermittel muss vor Beginn der Wärmepumpen-Installation erfolgen.

Mit Wärmepumpen lassen sich Häuser wesentlich effizienter und umweltschonender beheizen als mit herkömmlichen Öl- und Gasheizungen. Darum fördert der Staat den Wärmepumpen-Einbau mit hohen Zuschüssen. Die einzelnen Förderbausteine kann man miteinander kombinieren. Im besten Fall werden dann die förderfähigen Kosten mit bis zu 70 Prozent bezuschusst. 

Die Höhe der förderfähigen Investitionskosten ist bei 30.000 Euro gedeckelt. Somit beträgt der maximal mögliche Förderzuschuss 21.000 Euro. Zusätzlich können Hausbesitzer steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten und Ergänzungskredite nutzen, um die hohen Kosten für die Anschaffung und Installation einer Wärmepumpe zu stemmen.

Für welche Wärmepumpen gibt es Zuschüsse?

Wärmepumpen unterscheiden sich neben vielen anderen Kriterien in erster Linie nach der genutzten Wärmequelle: Luft, Erdboden und Grundwasser. Entsprechend gibt es folgende förderfähige Wärmepumpen-Arten:

Wärmepumpen-ArtGenutzte Wärmequelle
Luft-Wasser-WärmepumpeUmgebungsluft
Sole-Wasser-WärmepumpeErdboden
Wasser-Wasser-WärmepumpeGrundwasser
Quelle: Eigenrecherche. Stand: Januar 2025

Hinzu kommen zahlreiche weitere Wärmepumpen-Arten, die sich nach Bauart, Betriebsweise und Funktion unterscheiden. Sie nutzen zum Beispiel Abluft, Brauchwasser oder Solarwärme als Wärmequelle oder ergänzen als Hybridheizung eine bestehende Öl- oder Gasheizung. Für die Förderung ist das nicht relevant, denn die staatlichen Programme fördern grundsätzlich alle Wärmepumpen-Arten. Die einzige Ausnahme sind Gaswärmepumpen, denn sie verfeuern zur Wärmebereitstellung herkömmliches Erdgas. Die Gaswärmepumpe nutzt die Umweltwärme lediglich zusätzlich, um den Gasverbrauch zu reduzieren.

Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um förderfähig zu sein, muss ein akkreditiertes Prüfinstitut die elektrisch betriebene Wärmepumpe prüfen. Ihr Einbau muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen. Bei dem Gebäude muss es sich um ein Wohngebäude handeln, dessen Bauantragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zudem ist nachzuweisen, dass die für den Einbau vorgesehene Wärmepumpe effizient arbeitet.

Über die Effizienz gibt die Jahresarbeitszahl (JAZ) Auskunft. Sie zeigt an, mit wie viel Strom wie viel Wärmeenergie erzeugt wird. Beträgt die Jahresarbeitszahl zum Beispiel 3, dann produziert die Anlage mit 1 kWh Strom 3 kWh Wärme. Je höher die Jahresarbeitszahl, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe und desto niedriger sind die Heizkosten. Der Staat fördert Wärmepumpen ab einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3. Die effizientesten Wärmepumpen erreichen eine JAZ von 5 oder knapp darüber. Einen Nachweis über die Effizienz stellen Heizungstechniker und Energieberater aus.

Wo beantrage ich Fördermittel?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Anlagen zur Wärmeerzeugung. Antragsberechtigt sind Eigentümer eines bestehenden selbst­genutzten Einfamilien­hauses, eines bestehenden ungeteilten Mehr­familien­hauses mit mehr als einer Wohn­einheit sowie Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, die eine Maßnahme am Gemeinschaftseigentum umsetzen. Um einen Zuschuss zu erhalten, sind Dokumente einzureichen, die den geplanten Heizungstausch belegen und die technischen Daten der neuen Wärmepumpe enthalten.

Wichtig zu wissen:
Die Zuschüsse werden erst ausgezahlt, wenn der Einbau der Wärmepumpe erfolgt ist und die Nachweise hierüber geprüft wurden. Eigentümer, die mit den Ausgaben für den Heizungstausch nicht in Vorleistung gehen können, haben die Möglichkeit, einen Ergänzungskredit zu nutzen (bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit). Er wird vor Beginn der Bauarbeiten bei einem Finanzierungspartner vor Ort beantragt. Das kann die Hausbank sein oder auch eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse, Genossen­schafts­bank, Bauspar­kasse oder Versicherung. Für die Beantragung des Ergänzungskredits ist die Zuschusszusage der KfW vorzulegen. Die Kredithöhe entspricht der Höhe der Förderzusage.

Darüber hinaus können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermittel beantragt werden, die zur Verbesserung des energetischen Niveaus von Bestandsgebäuden führen. Das BAFA fördert unter anderem Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik (außer Heizung), am Gebäudenetz sowie zur Verbesserung der Anlageneffizienz. Zuschüsse gibt es auch für die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten. Mit einem BAFA-Zuwendungsbescheid kann auch ein Ergänzungskredit beantragt werden.

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Hauseigentümer können maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 30.000 Euro als Zuschuss bekommen. Die Förderung ist vor Beginn der Installation zu beantragen, da hinterher eingereichte Anträge in der Regel nicht akzeptiert werden. Es ist empfehlenswert, sich von einem Experten beraten zu lassen, um die individuellen Möglichkeiten der Heizungsförderung voll auszuschöpfen.

Diese Fördersätze gelten seit 2024 für Wärmepumpen

FörderungHöheFür
Basisförderung30 %– Hauseigentümer
– Vermieter
– Unternehmen
– Vereine
– Kommunen
– Kontraktoren
die fossile Heizungen austauschen
Klimageschwindigkeits-Bonus20 %– Eigentümer selbstgenutzter Häuser,
die eine funktionierende fossile Heizung bis Ende 2028 austauschen
Einkommens-Bonus30 %– Haushalte, in denen das zu versteuernde Einkommen aller Mitglieder nicht mehr als 40.000 Euro beträgt
Effizienz-Bonus5 %– Wärmepumpen, die entweder Erd- oder Wasserwärme oder ein natürliches Kältemittel wie Propan nutzen
 Quelle: Bundesverband Wärmepumpe e. V. Stand: Januar 2025

Man kann die einzelnen Förderbausteine miteinander kombinieren. Jedoch ist die Förderung auf insgesamt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten begrenzt. Die Mittel sind Zuschüsse, keine Kredite. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

Was gilt für Einfamilienhäuser, was für Mehrfamilienhäuser?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert den Wärmepumpen-Einbau nicht nur in Einfamilienhäusern. Seit Mai 2024 stehen die Fördermittel auch Eigentümern von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften zur Verfügung. Es gelten folgende Fördersätze:

Einfamilienhäuser:
Die förderfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus sind bei 30.000 Euro gedeckelt. Somit stehen bereits in der Basisförderung (30 %) bis zu 9.000 Euro Zuschuss zur Verfügung. Unter Ausnutzung aller Boni ist eine Höchstförderung (70 %) von 21.000 Euro möglich.

Mehrfamilienhäuser:
Auch hier beträgt die Basisförderung 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Höchstförderung richtet sich jedoch nach der Anzahl der Wohneinheiten. Der maximal mögliche Förderbetrag liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, bei jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und bei jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.

Gibt es auch Zuschüsse von Ländern und Kommunen?

Nicht nur der Bund stellt Fördermittel für die Installation einer Wärmepumpe bereit. Auch etliche Länder und Kommunen unterstützen den Heizungstausch mit eigenen Förderprogrammen, die sowohl Zuschüsse als auch Darlehen umfassen. Diese Mittel können zusätzlich zur staatlichen Förderung beantragt werden. Es lohnt sich daher, auch regionale und lokale Angebote zu prüfen, um die maximalen Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.

Aktuell bieten die Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eigene Förderprogramme oder zinsgünstige Kredite für den Wärmepumpen-Einbau an.

Wird die energetische Sanierung steuerlich gefördert?

Eine weitere Möglichkeit, den Staat an den Kosten des Wärmepumpen-Einbaus zu beteiligen, ist die steuerliche Abschreibung. Bis Ende 2029 können energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist, selbst bewohnt wird und die Umbauten von Fachfirmen ausgeführt werden. Diese müssen den Umbau bescheinigen. In einem Mehrfamilienhaus dürfen allerdings nur die Kosten für die selbstbewohnte Wohnung geltend gemacht werden. Auch in einem Ferienhaus lässt sich die energetische Sanierung nur dann steuerlich abschreiben, wenn es nicht vermietet, sondern selbst genutzt wird.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dürfen 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt steuerlich abgesetzt werden. Pro Objekt können bis zu 200.000 Euro an Kosten angesetzt werden. Die Höchstsumme der Förderung beträgt somit 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Das heißt, der Eigentümer zahlt im Lauf von drei Jahren 40.000 Euro weniger Steuern. Im Jahr des Sanierungsabschlusses und im Folgejahr sind jeweils 7 Prozent (jeweils max. 14.000 €), im zweiten Folgejahr 6 Prozent (max. 12.000 €) der Aufwendungen steuerlich abzugsfähig. Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

Bei der steuerlichen Förderung handelt es sich um eine Steuerermäßigung. Denn 20 Prozent der Investitionskosten werden direkt von der Einkommensteuerlast abgezogen (verteilt über drei Jahre). Sehr viele Eigentümer können dadurch diese Art von Förderung in Anspruch nehmen.

Aber Achtung:
Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung mit staatlichen Förderprogrammen für ein und dieselbe energetische Maßnahme ist nicht möglich. Hauseigentümer müssen sich entscheiden, ob sie den Steuervorteil nutzen wollen oder einen KfW oder BAFA-Zuschuss. In der Regel ist Letzteres lukrativer.


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Häufig gestellte Fragen zum Thema Wärmepumpe

Wie viel Zuschuss gibt es für eine Wärmepumpe?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stellt Fördermittel für Kauf und Installation einer Wärmepumpe bereit. Die Basisförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, die bei 30.000 Euro gedeckelt sind. Durch Kombination mit weiteren Zuschüssen kann sich die Förderung im günstigsten Fall auf bis zu 70 Prozent erhöhen. Darüber hinaus bieten etliche Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme an. Diese Mittel können zusätzlich zur staatlichen Förderung beantragt werden. 

Wann bekommt man 70 Prozent Förderung für eine Wärmepumpe?

Um die Basisförderung von 30 Prozent auf die maximal mögliche Förderung von 70 Prozent zu erhöhen, müssen bestimmte Voraussetzungen in Kombination erfüllt sein. Denn nur dann summieren sich die verschiedenen Boni bis zur Förderhöchstgrenze. So gibt es für besonders effiziente Wärmepumpen (Erd- oder Wasserwärme) einen Effizienz-Bonus, für den schnellen Umstieg auf eine Wärmepumpe bis Ende 2028 einen Klimageschwindigkeits-Bonus und für Haushalte mit niedrigem Einkommen einen Einkommens-Bonus. 

Was ist der Unterschied zwischen KfW- und BAFA-Förderung?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Anlagen zur Wärmeerzeugung, zum Beispiel Wärmepumpen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt Mittel zur Verbesserung des energetischen Niveaus von Bestandsgebäuden bereit. Es fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik (außer Heizung), am Gebäudenetz sowie zur Verbesserung der Anlageneffizienz.

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