Das Wichtigste in Kürze
- Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung lassen sich eigene Zuzahlungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz deutlich reduzieren.
- Um eine passende Police zu finden, sollte man nicht nur die Leistungen, sondern auch Leistungsausschlüsse und Wartezeiten vergleichen.
- Ein Vergleich der Ratingspezialisten von Franke und Bornberg (April 2023) hat ergeben, dass die Tarife der Süddeutschen Krankenversicherung a.G. (ZP1), der Allianz (MeinZahnschutz90 / ZS90) und der Barmenia Krankenversicherung a.G. (Mehr Zahn 90, Mehr Zahnvorsorge Bonus) am besten abgeschnitten haben
Ob Kronen, Brücken oder Implantate: Gesetzlich Versicherte, die einen Zahnersatz benötigen, erhalten von ihrer Krankenkasse dafür einen festen Zuschuss – in der Regel in Höhe von 60 Prozent. Wer jedes Jahr brav zur Kontrolle geht und dies mit dem Bonunsheft nachweist, kann den Zuschuss nach fünf Jahren auf 70 Prozent und nach zehn Jahren auf 75 Prozent steigern (Härtefall: 100 Prozent).
Die restlichen Kosten sind aus eigener Tasche zu bezahlen und können überraschend teuer werden. Denn die Tücke liegt in der Formulierung „medizinisch notwendiger Zahnersatz“. Das bedeutet nichts anderes als: günstigste Behandlungsvariante.

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Darum lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung
Eine Berechnung der Verbraucherzentralen veranschaulicht, wie teuer es werden kann, einen fehlenden Backenzahn zu ersetzen. Die Regelversorgung, sprich Grundversorgung, sieht eine Brücke aus Nicht-Edelmetall vor. Kosten: 768 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt hierfür einen Zuschuss zwischen 461 Euro (60 Prozent) und 576 Euro (75 Prozent). Der Eigenanteil des gesetzlich Versicherten liegt somit zwischen 192 und 307 Euro.
Wünschen Versicherte dagegen eine Brücke aus Keramik oder ein Implantat, steigen die Kosten auf 1.500 beziehungsweise 3.500 Euro. Die Krankenkasse gewährt trotzdem nur den Festzuschuss von 461 bis 576 Euro. Entsprechend hoch fällt die private Zuzahlung aus, wie in der folgenden Tabelle zu sehen.
So viel muss ein Patient ohne Zahnzusatzversicherung privat zuzahlen
Fallbeispiel: fehlender Backenzahn | Brücke aus Nicht-Edelmetall (Regelversorgung) | Brücke aus Keramik | Implantat |
---|---|---|---|
Gesamtkosten | 768 € | 1.500 € | 3.500 € |
Kassenzuschuss 60 % bis 75 % | 461 – 576 € | 461 – 576 Euro | 461 – 576 € |
Eigenanteil des Patienten | 192 – 307 € | 924 – 1.039 € | 2.924 – 3.039 € |
Stand: November 2023
Das sind Deutschlands beste Zahnzusatzversicherungs-Anbieter
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung lassen sich hohe Selbstbeteiligungen für teure Zahnbehandlungen und Materialien deutlich reduzieren. Sie übernimmt den Großteil der Mehrkosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden. Je nach Versicherungstarif sind das für Zahnersatz 70 bis 100 Prozent. Der Eigenanteil des Versicherten sinkt somit im besten Fall auf null Prozent.
Andere Leistungen wie Wurzel- und Parodontose-Behandlungen, Füllungen oder professionelle Zahnreinigungen werden bei manchen Versicherern je nach Tarif ebenfalls zu 100 Prozent übernommen.
Bei der Suche nach einer passenden Zahnzusatzversicherung hilft es, sich an Vergleichen zu orientieren. Einen solchen haben die Ratingspezialisten von Franke und Bornberg 2023 angestellt.
Positives kam dabei heraus: Von 25 verglichenen Tarifen diverser Versicherungen schnitten gleich 17 Tarife mit „sehr gut“. Fünf Tarife erhielten sogar 100 von 100 Punkten. Hier die drei Tarife, die am besten bewertet wurden:
Info | Süddeutsche Krankenversicherung a.G.: ZP1 | Allianz Private Krankenversicherungs-AG: MeinZahnschutz90 (ZS90) | Barmenia Krankenversicherung a.G.: Mehr Zahn 90, Mehr Zahnvorsorge Bonus |
---|---|---|---|
Professionelle Zahnreinigung | 100 % | 100 % | 100 % |
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontose) | 100 % | 100 % | 100 % |
Zahnersatz & Inlays | 100 % | 90 % | 90 % |
Kieferorthopädie bei Kindern | 100 % (KIG 1-2 und 3-5 max. 3.000 € während der Vertragslaufzeit) | 90 % bis 2.500 € unter 21 Jahren | 100%, max. 2.000 € insgesamt |
Keine Wartezeit | ✅ | ✅ | ✅ |
Kosten für Erwachsenen (30 Jahre) | ab 14,57 € | ab 15,89 € | ab 16,10 € |
Webseite | sdk.de | allianz.de | barmenia.de |
So gingen die Ratingspezialisten vor
Bei der Bewertung einer Zahnzusatzversicherungen spielten verschiedene Leistungskriterien eine Rolle. Besonders wichtig waren dabei die Abdeckung und der Umfang der Erstattung für Zahnersatz, wie Implantate, Inlays und Prothesen, sowie für augmentative Behandlungen, die sich auf den Aufbau von Knochenmasse konzentrieren.
Ein weiterer relevanter Aspekt war die Handhabung der Versicherung bei Inanspruchnahme von Leistungen ohne vorherige GKV-Beiträge, beispielsweise bei der Behandlung durch Ärzte, die nicht im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelistet sind. Hier prüfte man, ob und inwieweit die Versicherungsleistungen in solchen Fällen gekürzt werden.
Zudem war die Regelung der Höchstbeträge für Zahnersatzleistungen in den ersten sechs Jahren der Versicherung von Bedeutung. Diese Staffelung kann nämlich variieren und sollte bei der Wahl der Zahnzusatzversicherung berücksichtigt werden.
Der Musterkunde wies folgende Merkmale auf:
Alter: 30 Jahre |
Mindestens 90 % Zahnersatz inklusive Leistungen der GKV |
Voraussetzung: mindestens 5 Jahre regelmäßige Prophylaxe |
Die drei Spitzenreiter des Rankings im Vergleich
- Süddeutsche Krankenversicherung a.G: Für Zahnbehandlungen übernimmt die Süddeutsche in ihrem Top-Tarif 100 Prozent der Kosten. Zur Verfügung stehen zudem die Tarife Zahn 50, Zahn 70 und Zahn 90. Für den Zahnersatz werden je nach Tarif zusammen mit der GKV mindestens 50 Prozent der Kosten übernommen (Zahn 50). Im Tarif Zahn 70 liegt die Erstattung dann bei mindestens 70 Prozent, bei Zahn 90 bei 90 Prozent und im Premium-Tarif bei 100 Prozent. Für professionelle Zahnreinigung stehen im teuersten Tarif bis zu 200 Euro pro Jahr zur Verfügung. Alle vier Tarife kommen ohne Wartezeit aus. Allerdings greift in den ersten Versicherungsjahren eine Zahnstaffel, wenn es um die Erstattung von Zahnersatzkosten geht. Zahn 50 ist ab 8,02 monatlich zu haben, Zahn 70 ab 17,82 Euro pro Monat, Zahn 90 ab 33,80 Euro und der Premium-Tarif Zahn 100 beziehungsweise ZP1) ab 39,90 Euro monatlich.
- Allianz: Die Zusatzversicherung für den Zahnersatz der Allianz bietet die Tarife MeinZahnschutz 75, MeinZahnschutz 90 und MeinZahnschutz 100 mit 75, 90 und 100 Prozent Erstattung für Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen und Inlays. Je höherwertiger der Tarif, desto mehr Zusatzleistungen sind enthalten. Auch Kosten für professionelle Zahnreinigung, parodontologische Leistungen, Wurzelbehandlung, hochwertige Zahnfüllungen und Bleaching werden erstattet. Je höherwertiger der Tarif, desto mehr Leistungen, Behandlungen pro Jahr und Erstattungen sind enthalten. Es gibt keine Wartezeit. Monatlich kündbar sind alle Tarife bereits nach zwei Versicherungsjahren. Leistungsbegrenzungen gibt es innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre. Die Monatsbeiträge für Tarife ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21 bis 30 Jahre betragen im günstigsten Tarif ab 12,94 Euro, im zweitgünstigsten Tarif ab 15,89 Euro und im Premium-Tarif ab 18,77 Euro im Monat.
- Barmenia: Die Zahnzusatzversicherung von Barmenia gibt es in den drei Tarifen Mehr Zahn 80, 90 und 100. Auf Platz 3 des Ratings landete der Mehr Zahn 90-Tarif in Kombination mit dem Tarif Mehr Zahnvorsorge Bonus. Die Höhe der monatlichen Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung variiert je nach Umfang der abgedeckten Leistungen, dem Erstattungsprozentsatz und dem Alter der versicherten Person. Für Erwachsene starten die günstigsten Tarife der Zusatzversicherung bereits bei 4,60 Euro im Monat. Für Personen unter 21 Jahren werden sogar nur 0,70 Euro monatlich fällig. Der Tarif Mehr Zahnvorsorge Bonus (nicht einzeln abschließbar) kostet für Erwachsene 9 Euro pro Monat, für unter 21-Jährige 15 Euro pro Monat. Zahnersatz, Verblendungen aus Keramik oder Kunststoff sowie Vor- und Nachbehandlung werden im Mehr Zahn 90-Tarif zu 90 Prozent abgedeckt. Die Zahnreinigung (ohne Höchstgrenze) sowie Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Bleaching und zum Beispiel auch Aufbiss-Schienen sind im Tarif Mehr Zahnvorsorge Bonus inklusive. Die Versicherungen sind schon nach zwölf Monaten täglich kündbar. Außerdem gibt es keine Wartezeiten. Auf der Webseite steht ein komfortabler Beitragsrechner zur Verfügung.
Inklusive oder exklusive GKV-Beitrag: Was die Formulierungen bedeuten
Bei der Kostenerstattung wenden die Zahnzusatzversicherungen zwei unterschiedliche Modelle an: inklusive und exklusive GKV-Beiträge. Im ersten Fall rechnet die Versicherung den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse in ihre Erstattung ein. Wer zum Beispiel einen Zahnzusatzversicherungstarif mit 70 Prozent Erstattung inklusive GKV-Beitrag wählt, erhält von der gesetzlichen Krankenkasse und der Zahnzusatzversicherung zusammen 70 Prozent der Kosten erstattet.
Dagegen berechnet die Zahnzusatzversicherung bei einem Tarif exklusive GKV-Beitrag ihren Erstattungsanteil ohne den GKV-Zuschuss. Wer also einen Zahnzusatzversicherungs-Tarif mit 70 Prozent Erstattung exklusive GKV-Beitrag gewählt hat, der erhält von der Zahnzusatzversicherung die ganzen 70 Prozent der Kosten erstattet. Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse wird nicht berücksichtigt, den erhält der Patient extra. Seine Selbstbeteiligung fällt bei diesem Modell niedriger aus.
Beispielrechnung: Inklusive und exklusive GKV-Beitrag
Fallbeispiel: fehlender Backenzahn, Implantat
- Gesamtkosten: 3.500 Euro
- GKV-Zuschuss 60 Prozent der Regelversorgung i.H.v. 768 Euro: 461 Euro
Erstattung durch Zahnzusatzversicherung 70 % inkl. GKV-Beitrag | Erstattung durch Zahnzusatzversicherung 70 % exkl. GKV-Beitrag |
---|---|
1.989 € (3.500 € x 70 % – 461€) | 2.450 € (3.500 x 70 %) |
Eigenanteil des Patienten 1.050 € (3.500 € – 461 € – 1.989 €) | Eigenanteil des Patienten 589 € (3.500 € – 461 € – 2.450 €) |
Diese Leistungen sollte eine Zahnzusatzversicherung bieten
Eine Zusatzversicherung für die Zähne sollte mindestens die Kosten für Zahnersatz übernehmen. Dazu zählen Brücken, Kronen und Implantate. Sinnvoll ist auch der Einschluss von Inlays aus Gold oder Keramik und von keramischen Verblendungen für Kronen und Brücken. Außerdem sollte die Anzahl von Brücken, Kronen, Füllungen und Implantaten pro Jahr nicht beschränkt sein. Empfehlenswert sind Versicherungen, die auch die Kosten für Zahnbehandlungen und Prophylaxe erstatten. Dazu zählen Wurzel- und Parodontose-Behandlungen oder auch professionelle Zahnreinigungen.
Bei Kindern kann sich der Einschluss einer kieferorthopädischen Behandlung lohnen, da es beim Durchbruch bleibender Zähne zu Zahnfehlstellungen kommen kann.

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Wofür eine Zahnzusatzversicherung nicht aufkommt
In der Regel gilt eine neu abgeschlossene Zahnzusatzversicherung nicht für bereits vorhandene Zahnprobleme. Der Versicherte kann eine Kostenerstattung für seine Behandlungen nur für künftig auftretende Zahnprobleme bekommen, und das auch erst nach Ablauf der Wartezeit. Zudem schließen die meisten Zahnzusatzversicherungen kosmetische Behandlungen aus. Denn auch bei Zahnzusatzversicherungen gilt, dass Behandlungen medizinisch notwendig sein müssen.
Häufig gestellte Fragen zu Zahnzusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenkasse schießt bei Zahnersatz nur 60 bis 75 Prozent der Kosten zu, den Rest zahlt der Patient aus eigener Tasche. Für höherwertige Leistungen wie Keramikkronen, Implantate oder professionelle Zahnreinigungen muss er somit hohe Zuzahlungen leisten. Diese Kosten lassen sich mit einer Zahnzusatzversicherung um 70 bis 100 Prozent reduzieren.
Bei vielen Zahnzusatzversicherungen ist eine Wartezeit von acht Monaten zu absolvieren, bevor der Versicherte Anspruch auf eine Kostenerstattung für Zahnersatz hat. Bei der Kostenerstattung für Zahnbehandlungen sind in der Regel drei Monate Wartezeit üblich. Etliche Versicherer verzichten aber auch auf Wartezeiten und bieten sofortigen Versicherungsschutz an.
Die Mehrkosten einer hochwertigen Behandlung, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, werden dem Patienten in Rechnung gestellt. Er muss dann die Rechnung bei seiner Versicherung einreichen, die ihm zeitnah den Erstattungsbetrag überweist. Die meisten Zahnärzte setzen Zahlungsfristen von 14 bis 30 Tagen, sodass man in der Regel nicht in Vorleistung gehen muss.