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Teure RasereiWenn Dein Auto plötzlich der Schweiz gehört

Festnahme, Auto beschlagnahmt, drohende Gefängnisstrafe: Ein deutscher Autobahn-Raser erlebte am Wochenende, was es kosten kann, wenn man schneller unterwegs ist, als die Schweiz erlaubt. 04.08.2014 - 14:58 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Grenzübergang zur Schweiz: Mehr als Tempo 120 ist auf den Autobahnen des Nachbarlandes nicht erlaubt.

Foto: dpa

Aarau. Weil er mit 215 Stundenkilometern über eine Schweizer Autobahn bretterte, ist ein Fahrer aus Deutschland jetzt sein teures Auto los. „Das Fahrzeug wurde gemäß Schweizer Verkehrsgesetz eingezogen“, sagte eine Sprecherin der Kantonspolizei Aargau am Sonntag der Nachrichtenagentur dpa. Zudem wurde der 59-Jährige festgenommen bis zur Einvernehmung durch einen Staatsanwalt.

Erlaubt sind auf Schweizer Autobahnen maximal 120 Stundenkilometer. Der Fahrer war mit seinem deutschem Luxusklasse-Wagen am frühen Sonntagmorgen auf der Autobahn A1 nahe der Ortschaft Spreitenbach (Kanton Aargau) gestoppt worden.

Schweiz: Teures Pflaster für Verkehrssünder
In der Schweiz gilt als Obergrenze 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. Wer mit mehr am Steuer erwischt wird, zahlt mindestens 370 Franken.
Kosten in der Schweiz auf der Autobahn 180 Franken Strafe. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind es 240.
Raser, die in einer 30er Zone mit 70 km/h erwischt werden oder innerorts mit 100 km/h statt 50 müssen seit 2013 mit einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr rechnen.
Wer es nicht schafft, noch bei Gelb durchzukommen, zahlt 250 Franken.
50 km/h zu schnell auf der Autobahn kosten mindestens 30 Tagessätze. Ein Tagessatz beträgt je nach Einkommen bis zu 3.000 Schweizer Franken. Wer außerhalb geschlossener Ortschaften 20 km/h zu schnell ist, oder innerhalb um 15 km/h, erhält einen Gerichtsbescheid.
Ab 150 Franken aufwärts, wenn man erwischt wird.
Im Vergleich zu den vorherigen Strafen geradezu ein Schnäppchen: Ab 40 Franken aufwärts im Parkverbot. Im Halteverbot sind es je nach Dauer aber 80 bis 120 Franken.
Das Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt / Handy am Steuer: 100 SFr Strafe.

Die Radarmessung zeigte laut Polizei, dass der Mann nach Abzug der Toleranzschwelle (7 km/h) 88 Stundenkilometer zu schnell fuhr. Wer auf Schweizer Autobahnen mehr als 80 Stundenkilometer über dem Limit unterwegs ist, wird amtlich als „Raser“ eingestuft.

Hintergrund: Seit Anfang 2013 gibt es in der Schweiz den Straftatbestand "besonders krasse Missachtung der Geschwindigkeit". Weil Rasen jetzt als Straftat gilt, kann das Auto als Tatwaffe leichter beschlagnahmt werden. Daneben drohen hohe Geld- oder im Extremfall sogar Gefängnisstrafen.

Der Wagen wird nun entweder vom Schweizer Staat weiterverkauft, oder das Gericht bietet dem Fahrer an, das Fahrzeug selbst zurückzukaufen. In der Schweiz entscheidet der Richter, was mit dem Erlös eines verwerteten Fahrzeugs passiert. Früher bekam der Raser das Geld – abzüglich Verfahrenskosten, Geldstrafen und Bußgeldern – zurück und konnte sich ein neues Auto kaufen. Jetzt kann der Erlös auch in die Staatskasse fließen.

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Die Schweiz, wo öffentliche Warnungen vor Blitzern und Radarkontrollen verboten sind, plant weitere Verschärfungen in den kommenden Jahren: Wer seinen Führerschein wegen Tempoverstößen für mindestens zwölf Monate entzogen bekam, muss anschließend seinen Wagen fünf Jahre lang mit einer Blackbox ausrüsten, die alle Daten aufzeichnet.

Und wer mit Alkohol am Steuer erwischt wurde und deshalb den Führerschein verlor, darf nach der Strafe fünf Jahre lang nur noch mit einer Atemalkohol-Wegfahrsperre den Wagen starten.

dpa, fgh
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