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Ab Mitte 2012Das Wechselkennzeichen kann kommen

Die Möglichkeit, das Nummernschild von einem Auto auf ein anderes übertragen können, rückt näher. Für wen sich das rechnet, wird sich abererst zeigen, wenn Steuersätze und Versicherungstarife bekannt werden. 21.12.2011 - 10:04 Uhr Quelle: ampnetArtikel anhören

So ähnlich könnte das seit langem geplante deutsche Wechselzeichen für mehrere Fahrzeuge aussehen, das wohl Mitte 2012 Realität wird. (Foto: GTÜ)

Foto: Handelsblatt

Berlin. Einen Anreiz zum Kauf von Zweitfahrzeugen soll das Wechselkennzeichen schaffen. Den entsprechenden Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums hat der Bundesrat jetzt gut geheißen. Autobesitzer, die sich für diese Lösung entscheiden, können damit mehrere Fahrzeuge betreiben, ohne jedes einzelne zulassen zu müssen. Das neue Nummernschild wird aus einem Teil bestehen, der fest am Fahrzeug installiert ist, und einem Zusatzteil, das vorm Benutzen des Wagens eingesteckt wird und so den Teilnehmer am Wechselprogramm einsatzbereit macht.

Der Bundesrat ist am 16. Dezember 2011 einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag von Verkehrsminister Ramsauer gefolgt und stimmte als letzte Instanz der Änderung der Zulassungsverordnung mit dem Jahreswechsel zu – und damit auch der Einführung des Wechselkennzeichens bis Mitte 2012.

„Wir wollen damit die Nutzung mehrerer Fahrzeuge erleichtern und einen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeuges, etwa eines Elektroautos setzen“, sagte Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Interessant sein kann ein Wechselkennzeichen für Autobesitzer, die neben dem normalen Wagen etwa ein Wohnmobil, einen Oldtimer oder ein kleineres Stadtauto haben.

Verkehrs-Staatssekretär Andreas Scheuer sagte im Bundesrat, damit werde ein in Österreich und der Schweiz bewährte Praxis auch in Deutschland ermöglicht. Aus der Versicherungsbranche gebe es Signale, dass dafür günstigere Paketangebote zu erwarten seien.

Nach Angaben der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) ermöglicht das Kennzeichen die kurzfristige abwechselnde Nutzung von zwei privaten Kraftfahrzeugen (max. 3,5 t Gesamtmasse, auch historische) mit einem gemeinsamen Kennzeichen im Individualverkehr. Dem gewerblichen Güter- und Personenverkehr steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung.

Einem Halter kann das Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse (M1, L oder O1) zugeteilt werden. Die Sachverständigen der GTÜ weisen jedoch darauf hin, dass das Wechselkennzeichen immer nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden darf. Saison-, Kurzzeit- und Ausfuhr- sowie und rote Kennzeichen können nicht als Wechselkennzeichen ausgeführt werden.

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: dem wechselweise angebrachten gemeinsamen Kennzeichenteil mit der Zulassungsplakette und dem jeweils festangebrachten fahrzeugbezogenen Teil mit der HU-Plakette. Das am Straßenverkehr teilnehmende Fahrzeug muss beide Kennzeichen führen. Das andere, das als „nicht im Verkehr befindlich“ auf einen Blick erkennbar ist, darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.
Diese vereinfachte Zulassung von zwei Fahrzeugen ist jedoch nur dann für die Halter attraktiv, wenn das Gesamtpaket von Fahrzeugart und -verwendung, Mobilitätsbedürfnis und Gesamtkosten passt.

„Der ADAC hatte sich von dieser Verordnung zwar mehr erhofft, aber die Vorteile des Wechselkennzeichens sind trotzdem nicht von der Hand zu weisen“, sagte ADAC Präsident Peter Meyer in einer ersten Einschätzung. „Der Gesetzgeber schafft hier einen Anreiz, sich einen sparsamen und emissionsärmeren Kleinwagen als Zweitfahrzeug anzuschaffen.“ Auch wenn steuerliche Vergünstigungen nicht vorgesehen sind, können die Autofahrer laut ADAC mit Vorteilen bei der Kfz-Versicherung rechnen.

Versicherungstarife noch nicht bekannt

Da sich die Kfz-Haftpflichtversicherungsbeiträge bislang an der üblichen Verkehrsflächennutzung und Einsatzdauer orientierte, wird sich die Versicherungsbranche wohl am Beispiel des ADAC-Konzeptes für die Wechselkennzeichenversicherung anlehnen und „unterm Strich“ rechtzeitig zu Einführung des Wechselkennzeichens günstigere Beitragssätze anbieten: Schließlich fährt man mit Wechselkennzeichen ausgestattete Fahrzeuge in der Summe ja nicht öfter und weiter als vorher, sondern verteilt die bisherigen Aufgaben lediglich auf zwei Fahrzeuge. Auch hier also „entweder-oder“.
Ob und für wen sich die Wechselschildregelung sich letztlich rechnet, wird sich erweisen, wenn die Steuersätze und Verwaltungsgebühren verbindlich benannt sind und entsprechende Versicherungsverträge angeboten werden.

Die Neuzulassung schlägt nach derzeitigem Stand je Fahrzeug mit rund 105 Euro zu Buche: 40 Euro Sachkosten, ca. 65 Euro Verwaltungsgebühren (Erhöhung um 3 Euro). So war es jedenfalls der jetzt von den Ländern zugestimmten „Vorlage zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung“ (Drucksache 709/11 vom 04.11.2011) zu entnehmen.

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