Kryptowährungen: So funktioniert das Bezahlen mit Bitcoin
Einige Händler akzeptieren digitale Zahlungsmittel.
Foto: picture alliance / Westend61Frankfurt. Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether sind in Deutschland kein gesetzliches Zahlungsmittel. Trotzdem gibt es auch hierzulande einige Onlinehändler, bei denen man im Tausch gegen Bitcoin Waren bekommt, zum Beispiel Einrichtungsgegenstände, Geschenkartikel oder Kleidung.
Was aber passiert, wenn der Kurs der Kryptowährung nach dem Einkauf steigt? So mancher Kunde könnte sich dann ärgern, dass er seine Coins nicht in der digitalen Geldbörse behalten hat. Doch wer etwa durch Rückgabe der Ware nachträglich vom Kursanstieg der Währung profitieren will, hat schlechte Karten.
Das Interesse an digitalen Währungen wie Bitcoin ist extrem gestiegen. Laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom haben rund zwei Drittel der Deutschen schon von ihnen gehört. Doch wer in Kryptowährungen investiert, braucht starke Nerven. Noch Mitte Dezember kostete etwa ein Bitcoin knapp 20.000 Dollar, Anfang Februar ging es runter auf kaum mehr als 6000 Dollar und bald darauf wieder hoch auf knapp 12.000 Dollar. Zugleich werden Bitcoin gerne für Marketingzwecke genutzt – auch von manchen Onlineshops.
Solche Dienstleister helfen den Shops.
Foto: BitpayChristian Schwarzkopf, Geschäftsführer des Online-Marktplatzes Sugar-Trends, will mit der Zahlungsoption vor allem Männer ansprechen. „Bisher sind 70 Prozent unserer Kunden Frauen. Über Kryptowährungen wollen wir unsere Zielgruppe vergrößern“, sagt er. Seit vergangenem Oktober können dort Kleidung, Einrichtungs- und Geschenkartikel mit Bitcoin oder Ether bezahlt werden. Noch gebe es wenige Nutzer, „aber diejenigen, die es ausprobiert haben, finden es cool“, so Schwarzkopf.
Mimi Sewalski, Geschäftsführerin von Avocado, hat damit schon mehr Erfahrung. Auf ihrem Onlinemarktplatz mit Fokus auf ökologisch produzierter Kleidung können Kunden bereits seit 2013 mit Bitcoin bezahlen. „Wir haben das eingeführt, um zu zeigen, dass es Alternativen für alles gibt, so eben auch für Zahlungsmittel“, sagt sie. Der Umsatz über Bitcoin steige. Aber selbst zur Hochsaison wie in der Weihnachtszeit liege der Anteil der Bitcoin-Zahlungen unter zwei Prozent.
Dienstleister können helfen
In den Onlineshops werden die Preise meist nur in Euro angegeben, für die Zahlung holen sich die Händler Unterstützung bei Zahlungsdienstleistern. Sugar-Trends-Kunden werden auf die Seite von Coinpayments weitergeleitet. Dort wird der aktuelle Preis in verschiedenen Kryptowährungen angezeigt, und die Kunden können eine auswählen.
Anschließend erhalten sie einen Code, mit dem sie die Zahlung in ihrer digitalen Geldbörse, der Wallet, an den Händler anstoßen. Bei Avocado wickelt der Dienstleister Bitpay die Zahlungen ab. An den Händler leitet dieser aber keine Bitcoin, sondern Euro weiter. „Deshalb haben wir kein Wechselkursrisiko“, sagt Sewalski.
Interessant wird es beim Umtausch. Wer im Internet Waren bestellt, kann das Geschäft in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Haben die Kunden die Ware nicht beschädigt, bekommen sie auch ihr Geld zurück. Wer mit Euro bezahlt hat, wird sich normalerweise keine Gedanken darüber machen, ob der Euro seit dem Kauf an Wert gewonnen hat. Bei stark schwankenden Kryptowährungen ist das anders.
Ein Beispiel: Ein Kunde hat am 6. Februar, als der Bitcoin-Kurs bei 6.100 Dollar lag, in einem Onlineshop mit Bitcoin bezahlt. Zwei Wochen später, als der Bitcoin bei etwa 11.800 Dollar notierte, widerruft er seinen Kauf. „Der Kunde hat dann gegenüber dem Händler Anspruch auf einen Wertersatz“, erklärt Rechtsanwalt Nils Andersson-Lindström von der Kanzlei Schultze & Braun.
„Allerdings muss der Händler nicht die zwischenzeitliche Wertsteigerung ausgleichen, sondern nur so viel erstatten, wie die gekaufte Ware zum Zeitpunkt des Kaufs etwa in Euro wert war.“ Hintergrund, so Andersson-Lindström: Kryptowährungen sind kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Wer etwas für Bitcoin erwirbt, schließe deshalb keinen Kauf-, sondern einen Tauschvertrag ab. Bei einem Widerruf müssen dann grundsätzlich beide Parteien die gegenseitig erbrachten Leistungen zurückgeben. „Doch der Kunde kann nicht genau den Bitcoin zurückverlangen, den er dem Händler ,übergeben‘ hat, denn der Händler hat diesen womöglich längst in Euro getauscht“, so der Anwalt.
Ganz einig sind sich die Juristen bei der Frage Tausch- oder Kaufvertrag nicht. Nach Ansicht von Michelle Jahn, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, macht es für den Kunden aber letztlich auch keinen Unterschied, „denn auf den Tauschvertrag sind die kaufrechtlichen Regelungen entsprechend anzuwenden“. Rechtsanwältin Claudia Otto, Gründerin der Kanzlei COT Legal, sieht in Bezug auf die Rückerstattung grundsätzlich Streitpotenzial, „aber das lässt sich vermeiden, wenn im Kaufvertrag Vereinbarungen getroffen werden, die die berechtigten Interessen beider Parteien berücksichtigen“.
Manche Händler erstatten Kaufpreis für Bitcoin-Käufe in Euro
In der Praxis gehen die Händler mit Widerrufen unterschiedlich um. Bei Avocado erhalten Kunden die Erstattung für ihre Retoure in Euro – darauf wird schon vor dem Kauf hingewiesen. Bei Sugar-Trends dagegen bekommt der Kunde die Kryptowährung zurück. „Aktuell behalten wir die Währungen in unserer Wallet, wir befinden uns damit aber noch in einer Testphase“, so Schwarzkopf.
Trotz der Begeisterung für die neue Technologie: Bitcoin haben neben der Volatilität noch einen weiteren Haken. Um sie zu schürfen, also neue Coins zu schaffen, braucht es immer mehr Energie. Nach einer Hochrechnung der US-Informationsplattform Digiconomist liegt der jährliche Stromverbrauch aktuell bei rund 53 Terawattstunden. Heruntergerechnet auf eine Transaktion sind das knapp 800 Kilowattstunden.
Damit könnte man etwa ein Jahr lang fünf Kühlschränke laufen lassen. Das sei „nicht nachhaltig“, meint Schwarzkopf. Trotzdem will er der Technologie eine Chance geben. Auch Mimi Sewalski wertet den Energieverbrauch als bedenklich. „Ich bin aber optimistisch, dass dafür noch eine Lösung gefunden wird“, sagt sie.