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ProzessGericht legt „Hundeflüsterer“ an die Leine

Ein hochbezahlter und umstrittener Hundetrainer aus den USA findet bei niedersächsischen Richtern kein Gehör. Per Tierschutzgesetz legen sie Cesar Millan an die Leine. Auf Deutschland-Tournee will er trotzdem gehen. 17.09.2014 - 16:33 Uhr Artikel anhören

Cesar Millan ist als „Hundeflüsterer“ bekannt, die Prüfung für Hundetrainer bestand er aber nicht.

Foto: AFP

Lüneburg. Der als „Hundeflüsterer“ bekannte Tiertrainer Cesar Millan (45) hat einen juristischen Maulkorb verpasst bekommen. Der nicht nur von Hollywood-Stars wie Jennifer Aniston oder Charlize Theron zu Rate gezogene Millan braucht in Niedersachsen genau wie weniger berühmte Ausbilder eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der Landeshauptstadt Hannover. Das entschieden die Richter des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg am Mittwoch in letzter Instanz und wiesen damit einen Eilantrag des Hundetrainers zurück (Az. 11 ME 228/14).

Laut Medienberichten fiel Millan allerdings am 10. September trotz Dolmetschers durch die erforderliche Prüfung für Hundetrainer.

Millan will seine umstrittenen Methoden auf einer Tournee in Deutschland, die am Mittwoch in Hannover beginnen sollte, zeigen. Weitere Orte sind Köln, Oberhausen, Berlin, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg und Mannheim.

„Auch das gewerbsmäßige einmalige Ausbilden von Hunden oder Anleiten von Hundehaltern zur Ausbildung ihrer Hunde kann zu negativen Auswirkungen auf das Wohlergehen der Tiere führen“, stellten die Richter fest.

Bei der Show würden an Hunden vor deren Haltern Trainingsmethoden demonstriert. Das sei zumindest ein Anleiten der Hundehalter zur Ausbildung ihrer Hunde im Sinne des Tierschutzgesetzes. Damit gelte die Erlaubnispflicht der Behörden und der Millan fehlende Sachkundenachweis sei erforderlich. Der Beschluss ist unanfechtbar.

„Die Veranstaltung in Hannover wird wie geplant stattfinden“, sagte Millans Sprecher Florian Wastl nach der Entscheidung. Auch die anderen sieben Shows fänden planmäßig statt. Millan werde sich an die Auflagen der Behörden halten. „Das Tierschutzgesetz gilt bundesweit“, betonte die OVG-Sprecherin.

Die Stadt Hannover hatte sich auf dieses Gesetz berufen. Zumindest ein Teil der Show soll deshalb von einem Trainer durchgeführt werden, der entsprechende Zertifikate besitzt.

Die Behörden bleiben wachsam: „Schon im Vorfeld werden wir überprüfen, ob die nun auch vom OVG bestätigten Regelungen eingehalten werden“, sagte ein Stadtsprecher. Am Montag hatte das Verwaltungsgericht Hannover einen Eilantrag Millans abgewiesen.

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Der einst illegal aus Mexiko in die USA gekommene Millan ist dort ein Star mit eigener Show. In Deutschland läuft seine Sendung „The Dog Whisperer“ (Der Hundeflüsterer) bei Sixx. Die sogenannte Super-Nanny für Familien mit Problem-Hunden hat aber auch Gegner, manche nennen Millan einen Tierquäler. Seine Grundregel: Hundebesitzer müssen ihre Tiere nicht nur lieben, sondern auch führen. Der Mensch muss als Rudelführer auftreten - ruhig, aber fest und entschlossen.

Millans hartes Durchgreifen bei Problem-Hunden beruhe auf Strafe, Unterwerfung und Drohgebärden, monierte die Tierschutzorganisation Vier Pfoten unlängst. „Das entspricht in keiner Weise unseren heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen“, kritisierte der Verband für das Deutsche Hundewesen und warf Millan „gewaltbetonte Techniken wie zum Beispiel Schläge, Tritte, Würgehalsband, Elektroreize“ vor.

Millan wies das zurück: „Sie verstehen nicht, wer Cesar Millan wirklich ist. Ich bin der größte Hunde-Fan auf diesem Planeten“, verkündete er im Frühjahr selbstsicher.

dpa
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