Euro-Rettung: Am Ende zahlt der Sparer
Der Staat hat enorme Schulden. Um sie zu bedienen, braucht er das Geld der Sparer.
Foto: Getty ImagesDüsseldorf. Wenn Zypern eines lehrt, dann das: In der Euro-Krise ist alles möglich. Der Staat kennt viele Wege, um an Geld zu kommen, und die Bürger an der Entschuldung zu beteiligen – manche sind schon in Vergessenheit geraten, andere erscheinen noch abwegig, und wieder andere sind längst im Einsatz.
„Im Grunde ist der Unterschied zwischen den Sparern in Zypern einerseits und denen in den USA oder Deutschland gar nicht so groß“, sagt Saumil Parikh, Mitglied des Investmentkomitee von Pimco, einem der größten Investoren der Welt. In dem einen Fall geschieht die Enteignung auf einen Schlag, im anderen schleichend.
Am Ende ist das Ergebnis dasselbe: Diejenigen, die Geld haben, werden zur Kasse gebeten, zugunsten derjenigen, die Schulden haben – ein Transfer vom Sparer hin zu Staaten und Banken.
Was auf Zypern passiert, wäre bis vor kurzem in Europa kaum vorstellbar gewesen. Bei allen vorherigen Rettungsaktionen blieben die Guthaben von Bankkunden unangetastet. Bei Zypern ist das erstmals anders: Bankkunden der beiden größten zyprischen Banken, die mehr als 100.000 Euro auf dem Konto haben, müssen eine Zwangsabgabe leisten; wie viel genau, steht noch nicht fest, wahrscheinlich sind mindestens 40 Prozent aller Einlagen über 100.000 Euro verloren.
Damit die Zyprer ihr Geld nicht reihenweise ins Ausland schaffen, wurde außerdem der freie Kapitalverkehr eingeschränkt. Die Zyprer können nur wenige Hundert Euro pro Tag abheben. Überweisungen ins Ausland sind nur sehr eingeschränkt möglich. Darüber hinaus dürfen Termin- und Festgelder nur noch in ganz bestimmten Fällen aufgelöst werden. Ein weiterer Tabubruch.
Jeroen Dijsselbloem, Chef der Eurogruppe, erklärte in einem Interview, Zypern könne ein Modell für andere Länder sein. Damit sprach er aus, was sowieso schon längst beschlossene Sache ist. Die EU-Regierungen hatten sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt, dass bei Rettungsaktionen für Staaten auch eine Abwicklung maroder Banken möglich sein soll, an der auch die Kunden beteiligt werden können. Die Grenzen zwischen Aktionären, Gläubigern und Sparern, sie sind längst aufgehoben.
Dijsselbloems Aussagen sorgten an den Finanzmärkten für Unbehagen, noch größer war die Empörung in der politischen Klasse. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble rügte seinen niederländischen Kollegen öffentlich. Einerseits war Dijsselbloem nur ehrlich, andererseits hatte er damit wohl schon zu viel verraten. Er nahm seine Äußerung zurück und schloss sich der offiziellen Sprachregelung an: Zypern sei doch ein Einzelfall.
Das Modell Zypern lässt sich zwar nicht eins zu eins auf andere Volkswirtschaften übertragen. Dazu ist die Insel mit ihrem aufgeblähten Bankensystem und vielen Steuerflüchtlingen in mancher Hinsicht ein Sonderfall. Aber als Testfall ist Zypern aufschlussreich, weil es zeigt, wie einfallsreich die Euro-Retter vorgehen.
Europa wird seine Schuldenkrise nur dann in den Griff bekommen, wenn die Bürger an der Entschuldung beteiligt werden. Eine Zwangsabgabe müssen die Deutschen nicht fürchten, erst einmal nicht. Dass die Menschen in langen Schlangen vor den Banken stehen, um an ihr Geld zu kommen, erscheint ebenso unwahrscheinlich. Das heißt aber nicht, dass deutsche Sparer ungeschoren davonkommen. Sie müssen sich auf Steuern, Verbote und nicht zuletzt auf höhere Inflation einstellen.
Der Geldmanager von Pimco, Saumil Parikh, ist sich sicher: „Letztlich zahlen Sparer und Anleger den Preis für die Exzesse früherer Jahre in den Banken und der Politik.“
Was hilft gegen ausufernde Schulden? Viele Ökonomen in den USA und Großbritannien meinen, die Antwort gefunden zu haben: niedrige Zinsen, gepaart mit höherer Inflation. Der frühere IWF-Chefökonom Kenneth Rogoff argumentiert, dass die westlichen Staaten die enorme Verschuldung durch die Finanzkrise ohne Inflation nur schwer schultern könnten.
Durch Inflation legen nicht nur die Preise zu, auch das nominale Bruttoinlandsprodukt steigt, selbst wenn die Wirtschaft real nur wenig wächst. Das wiederum lässt den Schuldenstand im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt weniger hoch aussehen. Wenn auf der anderen Seite die Zinsen, die der Staat für seine Anleihen zahlen muss, nicht im selben Maße steigen, verbessert sich seine Schuldenquote.
Da die Inflation außerdem eins zu eins auf die Steuereinnahmen des Staates durchschlägt, erhöht sie die nominalen Steuereinnahmen. Wenn sich das Durchschnittseinkommen auf dem Papier erhöht, muss ein höherer Anteil an Steuerpflichtigen den Maximalsatz bezahlen; Stichwort: „kalte Progression“.
Die Entschuldung über Inflation funktioniert nur, wenn die Investoren gleichzeitig nicht deutlich höhere Zinsen verlangen. Der Staat muss Anleger also dazu bringen, weiterhin in niedrig verzinste Staatsanleihen zu investieren.
Eine Methode setzt bei den Großinvestoren an. Wenn beispielsweise eine Versicherung in Wertpapiere investiert, muss sie dafür Eigenkapital hinterlegen. So weit so gut. Die EU hat allerdings mit dem Regelwerken „Solvency II“ und „Basel III“ dafür gesorgt, dass Versicherer und Banken für Staatsanleihen deutlich weniger zurücklegen müssen als für Aktien oder Unternehmensanleihen. Ein Investment in Staatsanleihen wird damit deutlich attraktiver, ohne dass die Staaten dafür auch nur einen Cent mehr an Zinsen bieten müssten.
Wenn das nicht hilft, besteht immer noch die Möglichkeit, andere Anlageklasse so unattraktiv zu machen, dass sie sich nicht mehr lohnen, etwa durch Steuern oder Zinsobergrenzen. Theoretisch könnte der Zinssatz, den es für Spareinlagen gibt, gesetzlich gedeckelt werden. In China werden solche Zinsgrenzen bis heute angewendet. Auch die Bundesrepublik hat Erfahrung mit derartigen Methoden. „In Deutschland waren die Zinsen bis Ende der 1960er Jahre reguliert. Bringen etwa Spareinlagen wenig ein, werden Staatsanleihen wieder attraktiver“, sagt Jörg Krämer, Chefvolkswirt der Commerzbank.
Die Verlierer sind so oder so Sparer, Pensionäre und Kunden einer Lebensversicherung. Geldentwertung zehrt ihr Vermögen schleichend auf. Obwohl die Inflation mit 1,5 Prozent relativ niedrig ist, liegen die Zinsen, die Sparer erhalten, schon jetzt darunter. Experten sprechen von „negativen Realrenditen“. Übersetzt heißt das: Die liebsten Anlagen der Deutschen - Sparbuch, Tages- und Festgeld oder Lebensversicherung - werfen so wenig ab, dass die Kaufkraft unter dem Strich weniger wird.
Inflation und niedrige Zinsen sind eher schleichend. Unmittelbar spürbar wären höhere Steuern. Durch sie könnte der Staat seine Einnahmen erhöhen. Gerade in den Euro-Krisenländer gibt es hierfür Potential. Jüngst haben Zahlen der Europäischen Zentralbank für Aufsehen gesorgt. Sie zeigen: Die Vermögen in einigen Euro-Krisenländern sind größer als in den finanzstarken Ländern. So liegt der Medianwert der privaten Vermögen in Italien bei 164.000 Euro - in Deutschland sind es lediglich 76.000 Euro.
Grade Italien ist ein gutes Beispiel. Das Land ist mit fast zwei Billionen Euro verschuldet – doch es leiht sich das Geld fast ausschließlich bei der eigenen Bevölkerung. Im Umkehrschluss bedeutet das: Italien hat das Kapital um seine Schulden zu zahlen, es muss es sich nur von der eigenen Bevölkerung nehmen.
Ein erprobtes Instrument dafür wäre die Vermögensteuer. In Deutschland gab es sie bis 1997. Die Bundesländer erhoben eine einprozentige Abgabe auf Vermögen über einem Freibetrag von 120.000 DM. Als Vermögen zählte alles, was nach Abzug der Einkommensteuer und Schulden übrig blieb - von Immobilien, Gold bis hin zu Aktien- und Firmenanteilen. Das Problem dabei war jedoch, dass es sehr schwierig war, unterschiedliche Vermögenbestandteile vergleichbar zu bewerten.
Während bei Aktien der aktuelle Wert leicht ermittelbar ist, sieht es bei Immobilien schwerer aus. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte 1995, dass Immobilien bevorzugt behandelt würden. Das Veto des Verfassungsgerichts schließt die Vermögensteuer aber nicht grundsätzlich aus. Auflage ist lediglich, dass Immobilien nach ihrem Verkehrswert bewertet werden müssen.
Immer wieder kursieren Vorschläge für die Wiedereinführung der Steuer. SPD und Grüne wollen beispielsweise Vermögen ab einem Freibetrag von zwei Millionen Euro mit einem Prozent besteuern. Damit könnten 11,5 Milliarden Euro eingenommen werden, so ihre Berechnung. Die Einkünfte würden vollständig in die Landeshaushalte fließen.
Durch die Alterung der Bevölkerung steigen nicht nur die Ersparnisse. Es gibt auch mehr zu erben. Einerseits erbt die nachfolgende Generation hohe Staatsschulden. Andererseits erbt sie auch so viel Vermögen wie nie zuvor.
Das Problem dabei: Die Staatsschulden erbt die gesamte Gesellschaft – große Vermögen erben jedoch nur wenige von ihren Eltern. Daher könnte auch die Erbschaftsteuer schnell wieder in die politische Diskussion rücken.
Die letzte Reform liegt erst wenige Jahre zurück. In der Großen Koalition reformierte der damalige Bundesfinanzminister Steinbrück die gesetzlichen Regeln. Damals war das Ziel, den Übergang von Familienunternehmen zu erleichtern. Daher gab es sehr großzügige Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Die dadurch aufgerissenen Steuerschlupflöcher haben jedoch zur Folge, dass durch die Erbschaftsteuer nur noch sehr wenig Geld in die Staatskasse fließt. Inzwischen will Steinbrück von seiner einstigen Reform nichts mehr wissen und tritt für eine höhere Erbschaftsteuer ein.
Die Einkünfte aus der Erbschaftsteuer liegen bei etwa vier Milliarden Euro. Dies ist sehr wenig, wenn man es ins Verhältnis zu den Erbschaften setzt. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge schätzt, dass Jahr für Jahr 260 Milliarden vererbt oder verschenkt werden.
Auf Dauer könnte die deutsche Politik also der Versuchung einer höheren Erbschaftsteuer erliegen. Zumal die Erbschaftsteuer in anderen Ländern wie den USA, Frankreich oder den Niederlanden viel höher ist als hierzulande. Gegenüber der Vermögensteuer hätte die Erbschaftsteuer den Vorteil, dass der Marktwert des Vermögens nicht jährlich sondern nur einmalig ermittelt werden müsste.
Ein Haus ist was Sicheres. Das kann keiner nehmen, schon gar nicht der Staat. Nicht ganz. Das Gegenteil ist der Fall. An Immobilien kommt der Staat besonders einfach heran. Hausbesitzer können sich weder verstecken, noch mit ihrer Immobilie außer Landes.
In den hochverschuldeten Euro-Staaten gehören Steuern auf Immobilien daher zum Grundrepertoire. Italien hat unter Ministerpräsident Mario Monti eine Immobiliensteuer wieder eingeführt, vergleichbar mit der deutschen Grundsteuer. Sie hat dem Staat 2012 etwa 20 Milliarden eingebracht, war aber nicht sonderlich beliebt bei den Bürger. Im Wahlkampf kündigte Silvio Berlusconi an, er werde die Steuer im Falle eines Sieges abschaffen und einen Teil der gezahlten Steuer zurückerstatten.
Auch in Griechenland gilt seit Ende 2011 eine neue Immobiliensteuer. Sie beträgt zehn Euro pro Quadratmeter und wird mit der Stromrechnung eingezogen. Zudem müssen Reiche Sondersteuern für Swimmingpools, Jachten und Luxusautos zahlen.
In Deutschland ist die Grundsteuer vergleichsweise niedrig. Aber einige Kommunen machen sich bereits an eine drastische Anhebung. Das trifft auch die Mieter, weil Vermieter diese Steuer umlegen dürfen.
Dass in extremen Situationen noch ganz andere Maßnahmen möglich sind, zeigt wiederum ein Blick in die Geschichte: Im Zuge der Währungsreform 1948 bekam jeder Immobilieneigentümer auf dem Gebiet der entstehenden Bundesrepublik eine Zwangshypothek eingetragen, die er in den kommenden Jahren abbezahlen musste. De facto handelte es sich um eine Zusatzsteuer, damit Hausbesitzer nicht als Gewinner der Währungsreform dastanden.
Keine Anlageklasse ist vor zusätzlichen Steuern sicher. Das gilt auch für die Krisenwährung Gold. Denkbar wäre etwa eine Mehrwert- oder Abgeltungsteuer für den Handel mit Münzen oder Barren. Und wenn auch das nicht hilft, gibt es immer noch die Möglichkeit, den Besitz von Gold komplett zu verbieten. Das haben in den 1930er-Jahren sogar die USA praktiziert.
Wenn der Staat trotz alledem nicht genug Leute findet, die ihm Geld leihen, kann er noch einen Schritt weiter gehen. Manchmal hilft dann auch Zwang.
Nach dem Ersten Weltkrieg experimentierte die Politik mit Zwangsanleihen. Auf dem Kapitalmarkt konnte sich das Deutsche Reich nicht mehr finanzieren, gleichzeitig musste es aber Reparationsforderungen aus dem Versailler-Vertrag bedienen. Also führte man eine Zwangsanleihe ein. Zur Zeichnung der Anleihen waren ab 1. Januar 1923 alle vermögensteuerpflichtigen Bürger mit einem Vermögen über 100.000 Mark verpflichtet. Sie mussten von den ersten 100.000 Mark ein Prozent in Anleihen tauschen, von den nächsten 150.000 Mark zwei Prozent, und so weiter. Der Höchstsatz war bei einem Vermögen von einer Million Mark und einem Satz von zehn Prozent erreicht. Die Rückzahlung sollte im Jahr 1925 erfolgen. Dazu kam es allerdings nicht, da die Anleihen durch die Hyperinflation in den ersten Jahren der Weimarer Republik vollständig entwertet wurden.
Die Idee der Zwangsanleihe ist keineswegs tot. 2012 schlug das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vor, Vermögende sollten per Gesetz zum Kauf von Staatsanleihen gezwungen werden. „Damit wäre ein wichtiger Schritt zu einer Konsolidierung der öffentlichen Haushalte getan, und wachstumsfördernde Reformen würden erleichtert“, erklärte Stefan Bach vom DIW. Das Institut rechnete aus, dass eine Abgabe von zehn Prozent auf Vermögen von über 250.000 Euro allein in Deutschland rund 230 Milliarden Euro in die Kassen des Staates spülen würde. Betroffen wären acht Prozent der Bevölkerung.
Das praktische an Zwangsanleihen: Der Staat könnte seine Bürger nicht nur zum Kauf von Schuldscheinen zwingen, sondern auch noch die Bedingungen diktieren. Der Zins der Papiere läge selbstverständlich unter dem, was auf dem Markt bezahlt werden würde.
Vor dem Bundesverfassungsgericht dürfte der Vorschlag in der aktuellen Situation kaum Bestand haben. Aber im Notfall, wenn ein Staat nicht mehr anders an Geld kommt, kann ein solches Instrument schnell wieder hervorgeholt werden.
Die Bevölkerung in den Industrieländern wird immer älter. Ihre Altersvorsorge stützt sich einerseits meist über ein umlagefinanziertes staatliches Rentensystem. Immer mehr Menschen sorgen jedoch auch privat fürs Alter vor, zum Beispiel indem sie in private Pensionsfonds einzahlen. Die Fonds verwalten riesige Vermögen. Das weckt die Begehrlichkeiten des Staates.
Besonders weit gegangen ist der argentinische Staat. In der Wirtschaftskrise Ende der Neunziger-Jahre fand die argentinische Regierung kein Mittel gegen die dramatische Verschuldung. Zunächst gab es einen Schuldenschnitt. Doch auch der löste die Probleme nicht vollständig. Im November 2008 langte die argentinische Regierung dann bei privaten Pensionskassen zu.
Im November 2008 übertrug sie kurzerhand die Guthaben der privaten Pensionskassen im Volumen von 20 Milliarden Euro an die staatliche Rentenkasse. Offiziell begründete sie den Schritt damit, dass sie die Kassen vor dem Bankrott retten wollte. Aus Sicht der Märkte ging es ihr jedoch nur um eine Sache: Sie musste unbedingt den drohenden Bankrott abwenden.
Die Verstaatlichung privater Pensionskassen ist extrem. Der Staat kann aber auch auf subtilere Weise die Altersrücklagen der Bevölkerung anzapfen, zum Beispiel durch eine andere Besteuerung. In Deutschland werden die Einlagen zur Altersvorsorge erst rückwirkend besteuert. Das ließe sich auch wieder ändern, sofern es eine ähnliche Regelung bei Beamtenpensionen gibt. Auch die derzeit hohe finanzielle Förderung der privaten Altersvorsorge könnte eingeschränkt werden. Vielen Finanzpolitikern ist sie seit langem ein Dorn im Auge.