USA: US-Supreme Court wird über Trumps Wahl-Ausschluss verhandeln
Washington. Der Oberste Gerichtshof der USA wird über den Einspruch des ehemaligen Präsidenten Donald Trump gegen seinen Ausschluss von den Vorwahlen in Colorado verhandeln. Dies gab der Supreme Court am Freitag bekannt. Es geht dabei um das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Colorado vom 19. Dezember, mit dem Trump von den republikanischen Vorwahlen in dem Bundesstaat ausgeschlossen wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Trump im Zusammenhang mit dem Sturm seiner Anhänger auf das Kapitol am 6. Januar 2021 eines Aufstandes gegen die USA schuldig gemacht habe. Es berief sich dabei auf Absatz 3 des 14. Zusatzartikels der US-Verfassung.
Die Richter des Supreme Courts trafen ihre Entscheidung in ungewöhnlich kurzer Zeit. Trump, der Spitzenkandidat seiner Partei für die Nominierung als Herausforderer des demokratischen Präsidenten Joe Biden bei den Wahlen im November, hatte seinen Einspruch am Mittwoch eingereicht. Die Republikanische Partei von Colorado hatte am 27. Dezember ebenfalls Berufung eingereicht.
In den USA finden die Vorwahlen und auch die eigentliche Präsidentenwahl auf Ebene der Bundesstaaten nach ihren jeweiligen Gesetzen und Vorschriften statt. Daher entscheiden sie, wer teilnehmen darf und wie die Abstimmungen ablaufen. In Colorado und Maine wird Trump im Zusammenhang mit dem Sturm seiner Anhänger auf das Kapitol am 06. Januar 2021 ein Aufstand nach Absatz 3 des 14. Verfassungszusatzes vorgeworfen. Damit dürfte Trump kein US-Amt mehr ausüben. Er weist den Vorwurf zurück. Trump und seine Verbündeten sprechen von einer Verschwörung, um ihn an einer Rückkehr ins Weiße Haus zu hindern. Seine Anwälte argumentieren zudem, dass nur der Kongress Absatz 3 anwenden darf und dass Präsidenten ohnehin von der Regelung ausgeschlossen sind.
Wie der Supreme Court entscheiden könnte, ist unklar. Das Gericht wird von einer konservativen Mehrheit beherrscht, drei der neun Richter wurden von Trump ernannt. Insbesondere ist unklar, ob sie sich überhaupt mit der Frage beschäftigen, ob Trump sich eines Aufstandes schuldig gemacht hat. Das Gericht könnte etwa nur entscheiden, dass Abschnitt 3 nicht auf den Präsidenten anwendbar ist. Ein Ausschluss von Trump von der Wahl käme einem politischen Erdbeben gleich.