Deutsche-Bank-Fondstochter: DWS will eine außerordentliche Dividende von vier Euro zahlen
Frankfurt. Die DWS will ihren Aktionären eine Sonderdividende zahlen. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Deutsche-Bank-Fondstochter haben beschlossen, der Hauptversammlung 2024 die Ausschüttung einer ordentlichen Dividende für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 2,10 Euro pro Aktie sowie einer außerordentlichen Dividende in Höhe von vier Euro pro Aktie vorzuschlagen. Das teilte die DWS mit.
Die Zahlung einer Sonderdividende hatte der Fondsanbieter bereits im Dezember 2022 auf seinem Investorentag angekündigt. Seither hat DWS-Chef Stefan Hoops mehrmals bekräftigt, dass sein Haus seinen Aktionären im Jahr 2024 eine Milliarde Euro Sonderdividende zahlen wolle, wenn freies Kapital bis dahin nicht für mögliche Zukäufe gebraucht worden sei.
In der Mitteilung vom Donnerstag betonte Hoops, dass die DWS trotz der geplanten Zahlen sicherstelle, ihre Wachstumspläne im Geschäft mit alternativen Anlagen finanzieren zu können, und dass sie weiter nach möglichen Zukäufen schaue. „Wir wollen damit ein klares Zeichen für unsere Entschlossenheit setzen, interne und externe Wachstumsoptionen wahrzunehmen und gleichzeitig unseren Aktionären Kapital zurückzugeben“, sagte der DWS-Chef. Die DWS gehört zu knapp 80 Prozent ihrer Muttergesellschaft, der Deutschen Bank. Sie erhielte damit den größten Teil der Ausschüttung.
Die außerordentliche Dividende von vier Euro pro Aktie entspricht der DWS zufolge einer Gesamtausschüttung von 800 Millionen Euro. Die Entscheidung über die Zahlung der ordentlichen und außerordentlichen Dividende muss von der Hauptversammlung am 6. Juni 2024 abgesegnet werden.
Diese Nachricht erreicht die Aktionäre, kurz nachdem die größte deutsche Fondsgesellschaft im Geschäft mit privaten Anlegern neuerlich wegen Vorwürfen des Greenwashings ins Rampenlicht geraten war. Am Dienstag wurde bekannt, dass rund 50 Beamte von Polizei und Staatsanwaltschaft nach Angaben der Behörden in dem Zusammenhang in den Räumen der Tochter der Deutschen Bank ermittelt haben.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte die Durchsuchung auf Nachfrage. Nach Darstellung der DWS hat die Fondsgesellschaft eine regelrechte Durchsuchung „durch die freiwillige Herausgabe von Unterlagen abgewendet“.
Das Geldhaus wurde zum zweiten Mal wegen Greenwashingvorwürfen durchsucht. Schon Ende Mai 2022 hatten Beamte der Staatsanwaltschaft, der Finanzaufsicht Bafin und des BKA Räume der DWS und der Deutschen Bank wegen des Anfangsverdachts des Kapitalanlagebetrugs inspiziert. Die DWS soll Fonds als „nachhaltiger“ und „grüner“ beworben haben, als sie tatsächlich waren.