Cum-Ex: Ex-Warburg-Chef Olearius soll 43 Millionen Euro zahlen
Bonn. Stephanie Kerkering ist fest entschlossen: Die Staatsanwältin macht sich dafür stark, dass der Prozess gegen Christian Olearius fortgesetzt wird, nur ohne den erkrankten Angeklagten. Das sei unbedingt notwendig, um zumindest die Profite abzuschöpfen, die der frühere Chef der M. M. Warburg Bank mit illegalen Cum-Ex-Geschäften gemacht habe, betonte Kerkering an diesem Freitag vor dem Bonner Landgericht.
Dem Gesellschafter und früheren Chef der M.M. Warburg Bank geht es nicht gut. Nicht nur wegen des Vorwurfs der schweren Steuerhinterziehung, die ihm zu Last gelegt wird, sondern auch aus medizinischen Gründen. Gutachter haben ihm Kreislauf- und neurologische Probleme bescheinigt, seine Verteidigung bezeichnet die Gesundheit von Olearius als „zerrüttet“.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind sich im Prinzip einig darüber, dass das Strafverfahren eingestellt werden muss, weil der Angeklagte verhandlungsunfähig ist. Daran ändert auch die Höhe des Schadens von 444 Millionen Euro nichts, die Olearius´ Bank mit den illegalen Cum-Ex-Geschäften angerichtet hat oder anrichten wollte.
Obwohl des Ende des Prozesses naht, attackierten sich an diesem Freitag Staatsanwältin Kerkering und Olearius´ Verteidiger Peter Gauweiler und Rudolf Hübner. Kerkering erkannte an, dass eine Fortsetzung des Verfahrens keinen Sinn mehr macht. Aus Sicht der medizinischen Gutachter sind Olearius Verhandlungen von einer Dauer von maximal 45 Minuten zuzumuten – und auch nur dann, wenn der Zustand stabil bleibt.
Die Beweisaufnahme ist aber noch lange nicht abgeschlossen. Das Gericht hat Termine bis Ende 2024 angesetzt – unter der Annahme, dass regulär verhandelt werden kann. Unter den neuen Voraussetzungen wären zahlreiche weitere Termine notwendig. Ein aussichtsloses Unterfangen, auch mit Blick auf das Alter des 82-Jährigen.
Es geht um 43 Millionen Euro
Juristisch gibt es die Möglichkeit, das Verfahren gegen Olearius in ein sogenanntes Einziehungsverfahren überzuleiten. Die Frage nach der persönlichen Schuld des Angeklagten würde dann nicht weiter behandelt. Olearius müsste dann auch nicht mehr persönlich vor Gericht erscheinen.
Olearius' Verteidiger lehnten das ab. Sie forderten das Gericht auf, ihren Mandanten freizusprechen und den Prozess komplett zu beenden. Ein separates Einziehungsverfahren sei schon deshalb unzulässig, weil die Warburg Bank die zu Unrecht erstatteten Steuern inzwischen zurückgezahlt habe.
Tatsächlich hat die Bank die hinterzogenen Beträge in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro an den Fiskus zurückgezahlt, allerdings erst nach erheblichem Widerstand. Die Bank hat sich von den Geschäften distanziert, nachdem Olearius dort keine Ämter mehr bekleidete: „Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands von M.M. Warburg & CO missbilligen unrechtmäßige Steuergestaltungen jeder Art.“
Zweimal muss Olearius noch vor dem Landgericht Bonn erscheinen. Am 24. Juni wird das Gericht nach fast 30 Verhandlungstagen die Akte Olearius vermutlich schließen.