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TipicoErstattung für verlorene Sportwetten – BGH lässt Spieler hoffen

Nach einer Einschätzung des Bundesgerichtshofs waren Sportwetten, die ohne deutsche Lizenz angeboten wurden, illegal. Der Anbieter Tipico plädiert für die Einschaltung des EuGH.Judith Henke 27.06.2024 - 18:14 Uhr
Tipico-Logo: Droht eine Klagewelle? Foto: imago/GEPA pictures

Frankfurt. Wer bei Sportwetten vor 2020 viel Geld verloren hat, kann möglicherweise auf einen Ausgleich seiner Verluste hoffen. Das legt eine vorläufige Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) nahe.

Vor dem BGH wurde am heutigen Donnerstag der Fall eines Klägers verhandelt, der von 2013 bis 2018 an Sportwetten des Anbieters Tipico teilgenommen und dabei mehr als 3700 Euro verloren hatte. Der Kläger argumentierte, dass Tipico die Wetten in diesem Zeitraum ohne deutsche Lizenz angeboten habe und daher die Wettverträge unwirksam gewesen seien. Somit müssen auch die verlorenen Einsätze zurückgezahlt werden.

Der BGH gab dem Kläger in der Verhandlung nun tendenziell recht. Es handelt sich um eine vorläufige Einschätzung des BGH, eine Entscheidung folgt erst in den nächsten Wochen.

Tipicos Anwälte appellierten an die Richter, die Thematik dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Laut dem Vorsitzenden Richter Thomas Koch ist eine EuGH-Vorlage denkbar.

Rechtsanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB in Berlin zufolge steigen nun die Chancen für Spieler, die auf Rückerstattungen von Wettverlusten aus den vergangenen zehn Jahren hoffen. „Da der BGH grundsätzlich auch die Anwendung des Deliktrechts erklärt hat, dürften Verluste nun grundsätzlich bis zu zehn Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können,“ erklärte er.

Das Deliktrecht regelt Ansprüche auf Schadenersatz, die aufgrund unerlaubter Handlungen entstehen können.

Anwälte rechnen mit Klagewelle

Auch andere Anwälte, die Mandanten bei Rückforderungen betreuen, werten die Verhandlung vor dem BGH als positiv für Geschädigte. „Mitten während der Fußball-EM droht nun fast allen namhaften Wettanbietern eine Klagewelle. Es geht um Streitwerte in Milliardenhöhe”, teilt etwa Rechtsanwalt Claus Goldenstein mit.

Bisher ist keine Auseinandersetzung zwischen Kläger und Wettanbieter vom BGH verhandelt worden, da sich bislang beide Seiten stets auf einen Vergleich einigten.

Mit der Frage, ob Sportwettenanbieter Spielern Verluste aus dem Zeitraum vor 2020 wegen der fehlenden deutschen Lizenz zurückbezahlen müssen, befassen sich derzeit in Deutschland Tausende Verfahren. Das liegt daran, dass die Wettanbieter jahrelang in einer rechtlichen Grauzone operierten.

2012 hatten die Bundesländer einen neuen Glückspielstaatsvertrag geschlossen, seitdem konnten sich auch private Anbieter für eine Lizenz bewerben. Allerdings wurden acht weitere Jahre keine Lizenzen vergeben – wegen Überforderung der Behörden. Erst seit Oktober 2020 gibt es ein funktionierendes Vergabeverfahren.

Solange wollten die Sportwettenanbieter nicht warten – und so gingen sie bereits vor 2020 an den Markt, zwar ohne deutsche Zulassung, aber mit einer Lizenz aus einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Mitten während der Fußball-EM droht nun fast allen namhaften Wettanbietern eine Klagewelle. Es geht um Streitwerte in Milliardenhöhe.
Claus Goldenstein
Rechtsanwalt

Bereits Ende März argumentierte der BGH dazu in einem Hinweisbeschluss, also einer Art Empfehlung an die unteren Instanzen: Ohne deutsche Lizenz dürfen keine Sportwetten in Deutschland angeboten werden – also sind auch die Wettverluste aus diesem Zeitraum nichtig und müssen von den Anbietern an die Kunden zurückgezahlt werden.

Rechtsanwalt Ronald Reichert von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, der Tipico vor dem BGH vertritt, betont hingegen: Der BGH widerspreche mit seiner Argumentation dem EuGH. Reichert verweist auf ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2016. Dort sei es um einen Strafprozess gegen ein Wettbüro gegangen, dem vorgeworfen wurde, unerlaubte Sportwetten anzubieten. „Die EuGH-Richter urteilten, dass das Wettbüro keine Erlaubnis brauchte,“ so Reichert.

Denn das Wettbüro hätte diese Erlaubnis nur bekommen können, wenn auch der Veranstalter der Wetten, für den es tätig war, eine Konzession gehabt hätte. „Das war damals aber nicht möglich, weil das Vergabeverfahren, unter anderem aufgrund seiner Intransparenz, europarechtswidrig durchgeführt worden war,“ erklärt der Tipico-Anwalt. Dem Wettbüro habe die fehlende Erlaubnis deshalb nicht entgegengehalten werden können.

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„Für Tipico galt also: Da die fehlende Konzession Veranstaltern nicht entgegengehalten werden kann, konnte das Unternehmen die Wetten legal auch im Internet anbieten,“ sagt Reichert.

Das BGH argumentiert hingegen: Es kommt nicht auf die Frage an, ob eine Erlaubnis hätte erteilt werden müssen, sondern nur darauf, ob eine Lizenz besteht.

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