Raumfahrt: Start-ups lobbyieren gegen geplantes deutsches Weltraumgesetz
Düsseldorf. 70 Prozent aller New-Space-Start-ups bewerten das von der Bundesregierung geplante Weltraumgesetz negativ. Das zeigt eine kleine Umfrage des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Bezieht man auch etablierte Raumfahrtunternehmen aus Deutschland in die Umfrage mit ein, sind immer noch 51 Prozent von insgesamt 39 Firmen dieser Meinung.
Die breite Kritik erstaunt, immerhin soll das Weltraumgesetz den Unternehmen rechtliche Sicherheit bieten. So soll es beispielsweise die Haftung beschränken, was etwa bei Raketenstarts oder dem Satellitenbetrieb eine wichtige Voraussetzung ist.
Vor wenigen Wochen veröffentlichte die Bundesregierung die Eckpunkte eines Weltraumgesetzes, die jetzt in einen Referentenentwurf gebracht und danach verabschiedet werden sollen. Anna Christmann, Raumfahrtbeauftragte der Regierung, spricht von einem „Meilenstein“.
Das Gesetz würde für Verkehrssicherheit und Nachhaltigkeit deutscher Weltraumaktivitäten sorgen. Gleichzeitig sei es so ausgestaltet, dass es zu einem „innovativen und wettbewerbsfähigen Standort für Raumfahrtunternehmen“ beitrage.
Das sieht die Mehrzahl der Unternehmen aber anders. „Das Gesetz würde vor allem Start-ups und mittelständische Unternehmen schaden“, sagt Matthias Wachter, Raumfahrtexperte des BDI. „Ein Gesetz auf Basis der verabschiedeten Eckpunkte lehnt die New Space-Initiative des BDI entschieden ab.“
Die Bundeswehr als Geschäftsrisiko für Investoren
Die Kritik richtet sich gegen das weitreichende Zugriffsrecht der Bundeswehr. Die darf „für Zwecke der Verteidigung, insbesondere der Abwendung von Gefahr“ die „vorrangige Bereitstellung von Leistungen“ abrufen.
Die Sorge der Start-ups: Die Vorgaben würden „private Investoren und Kunden aus dem Ausland abschrecken“, wie Wachter sagt.
Verschiedene Start-ups wie Orora Tech und Rivada Space in München wollen sogenannte Satellitenkonstellationen in verschiedener Größe aufbauen. Dabei werden Dutzende oder hunderte Satelliten in den Orbit gebracht, um in einem Netzwerk Erdbeobachtung oder Kommunikation überall auf der Welt zu ermöglichen. Die Konstellationen kosten viel Geld, im Fall von Rivada ganze 2,4 Milliarden Dollar. Das Kapital sollen Risikokapitalgeber bereitstellen, die aber das Zugriffsrecht laut Rivada als Geschäftsrisiko sehen.
Ulrich Walter, ehemaliger Raumfahrtprofessor an der TU München, sieht Aufklärungsbedarf. Grundsätzlich sei so ein Vorbehalt verständlich, allerdings müsse mehr im Detail gesagt werden, worauf die Bundeswehr zugreifen dürfe und worauf nicht. Würde beispielsweise ein Aufklärungssatellit nicht funktionieren, hätte die Bundeswehr dann Vorrang bei der Satellitenproduktion? „Das ist ein Grenzfall“, sagt Walter.
Aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums hieß es, dass der Vorbehalt international üblich sei und der Zugriff der Bundeswehr nur in höchster Gefahr vorgesehen sei. Von Rivada hieß es in einer Stellungsname: „Wir werden uns ein Urteil erst dann bilden, wenn alle Einzelheiten bekannt sind.“
Die deutsche Raumfahrtbeauftragte Anna Christmann sagt: „Rückmeldungen aus der Praxis werden in die weitere Erarbeitung des Weltraumgesetzes einfließen."
Wer bezahlt die neue Behörde?
Auf Kritik stößt auch das Vorhaben, eine eigene Behörde innerhalb des Bundeswirtschaftsministeriums zu schaffen. Beobachter sorgen sich, dass die finanziellen Aufwendungen dafür aus dem nationalen Raumfahrtbudget aufgebracht werden müssen. Das würde die Mittel noch weiter einschränken.
Die Regierung hat bereits kräftig gekürzt. Sind für Raumfahrt 2024 noch 334 Millionen Euro vorgesehen, soll er 2025 bei 292 Millionen Euro liegen. Bei den Beträgen handelt es sich um rein deutsche Ausgaben. Die Finanzierung der europäischen Raumfahrtbehörde ESA oder EU-Raumfahrtaktivitäten sind darin nicht enthalten.
BDI: Das neue Weltraumgesetz ist "typisch deutsch"
Ein weiterer Kritikpunkt ist vorgesehene Genehmigungsvorbehalt und der Regressanspruch Deutschlands an „nicht-staatliche Betreiber“. „Die Eckpunkte für das Weltraumgesetz sind typisch deutsch“, meint Wachter vom BDI, „alles wird zunächst verboten, die Unternehmen stehen unter Generalverdacht“.
Allerdings sieht Experte Walter in den Klauseln wenig Negatives. „Immerhin übernimmt Deutschland die Haftung, da ist es nachvollziehbar, wenn die Behörden wissen wollen, was geplant wird“, sagt der ehemalige Professor.
Aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es, dass es sich nicht um einen „typisch deutschen Ansatz“, sondern eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung handle, die die meisten anderen Raumfahrtnationen der Erde einhalten würden.
Die Haftung für die Unternehmen soll im Weltraumgesetz auf zehn Prozent des Jahresumsatzes auf maximal 50 Millionen Euro beschränkt werden. Diese Regelung, so lobt der BDI, würde sich im internationalen Rahmen bewegen.
Erstpublikation: 23.09.2024, 04:07 Uhr