Frankreich: Rechtsextreme Le Pen wegen Veruntreuung vor Gericht
Paris. Vor einem Pariser Strafgericht hat der Prozess gegen Marine Le Pen und weitere französische Rechtsnationale in der Affäre um mögliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament begonnen.
Den insgesamt 28 Angeklagten wird Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen.
Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016 und richten sich gegen die Partei Rassemblement National (früher: Front National), damalige Abgeordnete und Assistenten. Dabei geht es um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten von mehreren französischen Europaabgeordneten.
Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber eigentlich teils oder zur Gänze für die Partei gearbeitet hätten.
Neben der langjährigen Parteivorsitzenden Marine Le Pen gehört auch ihr Vater und Parteigründer Jean-Marie Le Pen (96) zu den Beschuldigten. Aus Gesundheitsgründen erschien er aber nicht vor Gericht, wie auch ein weiterer Angeklagter.
Verurteilung könnte Le Pen Kandidatur zur Präsidentschaftswahl kosten
Die Parteichefin hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen. „Wir haben gegen keine politische Regel und keine Regel des Europäischen Parlaments verstoßen“, sagte Le Pen im Gericht vor Prozessbeginn.
Insgesamt soll es um eine Summe von knapp sieben Millionen Euro gehen. Marine Le Pen hatte vor einem Jahr bereits vom Europaparlament zurückgeforderte 330.000 Euro überwiesen. Ihre Partei betonte aber, dass dies kein Eingeständnis eines Fehlverhaltens sei.
Die Affäre belastet Le Pen und ihre Partei seit Jahren. Sollte es zu Schuldsprüchen kommen, drohen den Angeklagten empfindliche Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.
Im Falle einer Verurteilung könnten die Angeklagten außerdem für fünf Jahre für unwählbar erklärt werden, was eine Kandidatur von Marine Le Pen bei der nächsten Präsidentschaftswahl 2027 ausbremsen könnte. Allerdings würde eine Anfechtung des Urteils die Vollstreckung der Strafe wohl so lange aufheben, bis alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Der Prozess ist bis Ende November terminiert. Die Partei bereitet sich auf einen langen Rechtsstreit vor, wie die Zeitung „Le Monde“ berichtete. Im Umfeld von Le Pen werde bereits eine Entscheidung in einem möglichen Berufungsverfahren Ende 2026, also sechs Monate vor der Präsidentschaftswahl, und ein Kassationsverfahren im Jahr 2028 in Betracht gezogen, schrieb die Zeitung.