Verteidigung: Unions-Experte skeptisch zu Waffeneinsatz gegen Drohnen
Berlin. In der Union gibt es Skepsis zu Plänen der Bundesregierung, der Bundeswehr den Abschuss verdächtiger Drohnen über Deutschland zu ermöglichen. „Das Grundgesetz in seiner heutigen Fassung verhindert einen solchen Drohnenabschluss durch seine strengen Verfahrensanforderungen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), der Deutschen Presse-Agentur. Er kritisierte, die Regierung plane eine „reine Symbolgesetzgebung ohne einen realen Sicherheitsgewinn“.
Da die Polizei nicht über die nötigen Mittel verfüge, um Drohnen zu stoppen, sei sie auf die Hilfe der Bundeswehr angewiesen, sagte Krings. Es handele sich um Amtshilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht habe 2012 in einer Entscheidung festgestellt, dass für eine solche Amtshilfe ein Beschluss der gesamten Bundesregierung im Einzelfall erforderlich sei, ergänzte Krings.
Über einen Drohnenabschuss müsse aber in wenigen Minuten entschieden werden. „Wenn man da erst auf einen Kabinettsbeschluss warten muss, liefe eine gesetzliche Ermächtigung zu 100 Prozent ins Leere.“
Innenministerin Nancy Faeser und Verteidigungsminister Boris Pistorius (beide SPD) „laufen am wahren Problem komplett vorbei“, kritisierte Krings. „Wer unsere Luftsicherheit wirklich stärken will, muss ans Grundgesetz ran und es ermöglichen, dass diese besonders eiligen Fälle schnell und flexibel innerhalb der Bundeswehr entschieden werden können.“
Die Union sei nach der Bundestagswahl bereit, das Grundgesetz entsprechend anzupassen. „Rot und Grün, an denen solche Vorschläge vor einem Jahrzehnt schon einmal gescheitert sind, sollten dann auch über ihren Schatten springen.“
Ein Entwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, der in der neuen Woche im Kabinett behandelt werden soll, sieht vor, dass die Bundeswehr zur Abwehr erheblicher Gefahren verdächtige Drohnen künftig abschießen darf. Als Begründung heißt es, dass es in Deutschland regelmäßig zu illegalen Flügen unbemannter Drohnen über Einrichtungen der kritischen Infrastruktur komme - also Anlagen für Energie, Telekommunikation, Verkehr oder Industrie. Diese würden mutmaßlich „von einem staatlichen Akteur zu Sabotagezwecken und womöglich terroristischen Zwecken durchgeführt“.