Heizungsgesetz: Wärmepumpen-Förderung laut Ministerium gesichert
Berlin. Die Bundesförderung für den Einbau von Wärmepumpen ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gesichert. Das entsprechende Programm zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werde gemäß vorläufiger Haushaltsführung fortgeführt, teilte eine Sprecherin des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. „Das heißt, alle Rechtsverpflichtungen werden bedient“, betonte sie.
Wer also einen Zuschuss aus dem Programm beantrage und eine Zusage erhalte, könne sich auf diese auch verlassen - es sei denn, es seien etwa unrichtige Angaben bei der Beantragung gemacht worden, führte das Ministerium weiter aus. Damit stehe die Förderung auch unabhängig von einem möglichen Regierungswechsel nach der Bundestagswahl an diesem Sonntag zur Verfügung und könne erst durch die Entscheidung einer künftigen Bundesregierung wieder abgeschafft werden, hieß es.
Förderung immer stärker in Anspruch genommen
Für den Umstieg von fossilen Heizungen auf klimafreundliche Alternativen ist die Förderung des Bundes entscheidend: Eigentümer bestehender Einfamilienhäuser, die diese selbst bewohnen, können seit dem 27. Februar 2024 staatliches Fördergeld für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen erneuerbare Alternativen beantragen. Seit 28. Mai gilt das auch für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern - also Vermieter - sowie Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung.