Deutsche Bank: Bafin bestraft größtes deutsches Geldhaus mit Millionenbuße
Frankfurt. Die Deutsche Bank muss eine Geldbuße in Höhe von 23 Millionen Euro zahlen. Mit der Strafzahlung sanktionierte die Bafin drei unterschiedliche Verstöße, wie die deutsche Finanzaufsicht am Dienstag nach Börsenschluss mitteilte. Es ist die zweithöchste Geldstrafe, die die Bafin bislang verhängt hat.
Höher fiel bislang nur ein anderer Bußgeldbescheid in Höhe von rund 40 Millionen Euro aus, den die Bafin im Jahr 2015 verhängt hatte. Auch diese Rekordsumme traf seinerzeit die Deutsche Bank: Damals sanktionierte die Bafin Mängel in der Geldwäscheprävention. Das Institut hatte für einige Geschäfte zu spät oder gar nicht Anzeigen wegen Geldwäscheverdachts gestellt.
Dies galt insbesondere für Geschäfte der Bank, die im Zusammenhang mit einem betrügerischen Umsatzsteuerkarussell mit CO2-Zertifikaten standen. Bankmitarbeiter hatten Betrügern dabei geholfen, Hunderte Millionen Euro Umsatzsteuer zu hinterziehen. Diesen Vorgang konnte die Bafin nicht bestrafen, wohl aber die unterlassenen oder verspäteten Geldwäscheanzeigen.
Mit der aktuellen, zweithöchsten Geldstrafe sanktionierte die Bafin drei Themenkomplexe: umstrittene Derivategeschäfte mit spanischen Mittelständlern, Verstöße der Postbank gegen die Pflicht, telefonische Beratungsgespräche aufzuzeichnen, sowie Verstöße der Postbank gegen bestimmte gesetzliche Vorgaben bei einem Kontowechsel von Kunden.
Die Deutsche Bank teilte mit, sie habe die Strafzahlung akzeptiert. Die Zahlung sei vollständig von bestehenden Rückstellungen abgedeckt und würde das Ergebnis der Bank im laufenden Jahr nicht belasten.
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Besonders der Verkauf hochriskanter Derivate missfiel der Aufsicht
Am schwersten wiegt aus Sicht der Bafin der Verkauf hochriskanter und komplexer Derivate an spanische Mittelständler. Die Bank hatte die Risiken dieser Produkte gegenüber ihren Kunden heruntergespielt. Auf diesen Komplex entfiel mit 14,8 Millionen Euro die höchste Teilstrafe.
Die Deutsche Bank habe zu lange gebraucht, um Verstöße bei diesen Geschäften aufzuklären und Mängel zu beseitigen, monierte die Bafin. Für die umstrittenen Geschäfte hatte Spaniens Finanzaufsicht das Institut bereits sanktioniert. Einige Kunden erhielten von der Bank wegen erlittener Verluste Entschädigungen.
Eine weitere Sanktion der Bafin zielte auf Versäumnisse der Postbank. Sie hatte nicht sichergestellt, dass telefonische Anlageberatungen elektronisch aufgezeichnet wurden.
Während der Covid-19-Pandemie galten hier zwar Ausnahmeregelungen, so die Bafin. Doch als diese Regeln ausliefen, fing die Postbank nicht schnell genug wieder mit den Telefonaufzeichnungen an. Das ahndete die Bafin mit 4,6 Millionen Euro.
Unzufrieden war die Finanzaufsicht darüber hinaus zeitweise auch mit dem Kontowechselservice der Postbank. Zu diesen Mängeln kam es der Deutschen Bank zufolge im August 2023 im Zuge einer missglückten Migration von Postbank-Daten auf die IT-Systeme der Deutschen Bank. Damals hatte das Institut wegen dieser IT-Migration ganz generell mit massiven Serviceproblemen zu kämpfen.