1. Startseite
  2. Finanzen
  3. Steuern + Recht
  4. Steuern
  5. Steuerlast: Wo beeinflussen Sonderwünsche die Grunderwerbsteuer?

SteuerlastWo beeinflussen Sonderwünsche die Grunderwerbsteuer?

Fallen nachträglich Leistungen bei einem Hausbau oder -kauf an, können auch diese eine Grunderwerbsteuerpflicht auslösen. Welche das sind, stellte der Bundesfinanzhof klar.Martina Schäfer 08.05.2025 - 16:06 Uhr Artikel anhören
Bodenleger bei der Arbeit: Ein neuer Bodenbelag kann die Grunderwerbsteuer erhöhen. Foto: KEYSTONE

Berlin. Viele Häuslebauer können ein Lied davon singen: Die für die eigene Immobilie vorab kalkulierten Kosten stimmen selten mit den Ausgaben überein, die nach Abschluss aller Arbeiten zu Buche schlagen.

Verantwortlich sind mitunter Preissteigerungen bei den verwendeten Baumaterialien oder eine Fehlkalkulation im Rahmen der Planung. Häufig sorgen aber auch die Bauherren selbst mit Sonderwünschen für einigen Mehraufwand, der sich noch erhöht, weil sich deswegen auch das Finanzamt noch mal meldet.

Wer jedoch ein Ausbauhaus zum Festpreis erwirbt, könnte sich auf der sicheren Seite wähnen. Dass dies nicht so sein muss, erlebte ein Käufer, über dessen Fall zuletzt der Bundesfinanzhof (Az. II R 18/22) entschieden hat.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt