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KI-TrainingVerbraucherschützer verschicken Abmahnung an Meta

Mit Nutzerdaten von Instagram und Facebook will Meta seine KI trainieren. Darin sehen Verbraucherschützer einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht. 06.05.2025 - 17:00 Uhr Artikel anhören
Der US-Konzern Meta will seine KI mit Nutzerdaten weiterentwickeln. Foto: Jens Büttner/dpa

Düsseldorf. Das vom Facebook-Konzern Meta geplante Training seiner KI-Software Meta AI durch Nutzerdaten aus Instagram und Facebook stößt auf Kritik von Verbraucherschützern. Das Vorgehen verstoße gegen europäisches Datenschutzrecht, teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) mit. Man habe Meta daher abgemahnt.

Laut Meta plant die VZ NRW, eine einstweilige Verfügung gegen das KI-Training von Meta zu beantragen. Solch eine Unterlassungsverfügung bedrohe deutsche KI-Innovation, Wirtschaftswachstum und den EU-Binnenmarkt, teilte Meta in einer Stellungnahme mit.

„Dieses Training ist in der Branche üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben“, hieß es.

Meta hatte Mitte April angekündigt, seine KI „bald“ mit öffentlich zugänglichen Beiträgen erwachsener Nutzer sowie mit Interaktionen von Nutzern mit Meta AI zu trainieren. Laut Verbraucherzentrale hatte Meta die Nutzerinnen und Nutzer von Instagram und Facebook über das Vorhaben per InApp-Mitteilung oder E-Mail informiert.

Man habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens und Meta deshalb abgemahnt, teilte die Verbraucherzentrale mit. Sollte Meta der Aufforderung nicht freiwillig nachkommen, werden man weitere rechtliche Schritte prüfen, erklärte die Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Christine Steffen. „Es ist Eile geboten, denn alle Daten, die einmal in die KI eingeflossen sind, können nur schwer wieder zurückgeholt werden.“

Facebook-Nutzer müssen aktiv widersprechen

Die Verbraucherschützer beanstanden unter anderem, dass das konkrete Vorgehen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Der pauschale Verweis auf ein „berechtigtes Interesse“ reiche nicht aus. Nutzer müssten nicht akzeptieren, dass ihre persönlichen Informationen, die sie über Jahre auf den Plattformen hinterlassen haben, für KI-Training verwendet werden.

„Außerdem ist nicht auszuschließen, dass auch besonders sensible Informationen, die laut Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt sind, für KI-Trainingszwecke verwendet werden“, so Steffen. „Dann reicht ein sogenanntes Opt-out - so wie es Meta anbietet - nicht aus, sondern Betroffene müssten dem aktiv zustimmen.“

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Eine mögliche Unterlassungsverfügung wäre laut Meta ein „großer Rückschlag für deutsche Verbraucher*innen, die sich lokal relevante KI-Technologie wünschen und für deutsche Unternehmen, die auf KI-Modellen aufbauen wollen, die lokale Nuancen verstehen“.

Laut Verbraucherzentrale können Verbraucherinnen und Verbraucher der Verwendung ihrer öffentlichen Informationen für KI-Trainingszwecke vor dem 27. Mai widersprechen. Eine Anleitung dazu biete man auf der VZ NRW-Homepage an. „Der Widerspruch muss nicht begründet werden, erforderlich ist jedoch die Angabe einer E-Mail-Adresse“, hieß es weiter.

dpa
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