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SchweizBoni-Kürzungen bei der Credit Suisse sind rechtswidrig

Im Zuge des Beinahe-Kollaps der Credit Suisse griff die Schweizer Regierung umfassend in die variable Vergütung der Führungskräfte ein. Nun positioniert sich das Bundesverwaltungsgericht. 14.05.2025 - 11:06 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Das Geldhaus war in einer von der Regierung gesteuerten Rettungsaktion von der UBS übernommen worden. Foto: IMAGO/Future Image

Zürich. Die vom Schweizer Finanzministerium EFD angeordnete Kürzung oder Streichung von Boni von Spitzenmanagern der ehemaligen Großbank Credit Suisse (CS) ist dem Bundesverwaltungsgericht zufolge rechtswidrig. Das Gericht hieß eine gemeinsame Beschwerde von zwölf Betroffenen gut.

„Weil keine genügende gesetzliche Grundlage für die Kürzungen vorhanden war, erachtete das BVGer die Verfügung des EFD als rechtswidrig“, wie das Gericht auf seiner Internetseite mitteilte. „Die variablen Vergütungen, welche das EFD kürzte, waren von der Arbeitgeberin verbindlich zugesicherte Ansprüche aus einem arbeitsvertraglichen Verhältnis. Solche vertraglichen Ansprüche sind durch die Eigentumsgarantie geschützt.“

Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig und könne beim Bundesgericht angefochten werden, erklärte das Gericht. Es sei ein Piloturteil und vier weitere, noch hängige Beschwerden würden pausiert, bis das Piloturteil rechtskräftig sei.

„Das EFD wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts analysieren und einen Weiterzug ans Bundesgericht prüfen“, erklärte das Finanzministerium. Von dem Urteil betroffen seien Zahlungen in Höhe von 62 Millionen Franken. „Die Zahlungen wären theoretisch von der Rechtsnachfolgerin der CS, also der UBS, geschuldet.“ Die UBS erklärte, sie nehme das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis.

Die Schweizer Regierung hatte im April 2023 angeordnet, dass alle ausstehenden variablen Vergütungen der Mitglieder der Credit-Suisse-Geschäftsleitung gestrichen und die Boni hoher Manager um bis zu 50 Prozent gekürzt werden.

Die vor dem Kollaps stehende Credit Suisse war zuvor in einer von der Regierung orchestrierten Rettungsaktion von der UBS übernommen worden. Bund und Schweizerische Nationalbank (SNB) hatten die Rettungsaktion mit milliardenschweren Liquiditätshilfen und Garantien unterstützt.

rtr
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