1. Startseite
  2. Finanzen
  3. Steuern + Recht
  4. Steuern
  5. Schenkungsteuer: Diese Steuerfallen sollten Vermögende meiden

SchenkungsteuerDiese Steuerfallen sollten Vermögende meiden

Unterhalt für erwachsene Kinder, Darlehen an Freunde – wer viel Geld hat, hat auch viele Möglichkeiten, unbedarft zum Steuerhinterzieher zu werden. Diese Fallen sollten Vermögende kennen.Katharina Schneider 31.07.2025 - 10:03 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Geldgeschenk: Wie großzügig darf man sein, ohne Schenkungsteuer zahlen zu müssen? Foto: Getty Images

Frankfurt. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, sagt ein Sprichwort. Doch zur Frage, wann ein Geschenk klein ist, gibt es unterschiedliche Ansichten. Je größer das Vermögen, desto größer werden mitunter die Geschenke. Das ruft das Finanzamt auf den Plan.

Wer besonders großzügig ist, muss zum Teil gleich noch Schenkungsteuer drauflegen. Diese liegt je nach Verwandtschaftsverhältnis und Höhe der Schenkung zwischen sieben und 50 Prozent.

Die Freibeträge können schnell ausgeschöpft sein: Ehepaare können einander alle zehn Jahre steuerfrei 500.000 Euro übertragen, Kinder können von ihren Eltern 400.000 Euro steuerfrei erhalten und Enkel von ihren Großeltern 200.000 Euro. Für alle anderen Verwandten und Nichtverwandten sind es alle zehn Jahre bloß 20.000 Euro.

Das Tückische: In vielen Fällen ist es Schenkenden gar nicht bewusst, dass ihre Gabe steuerlich relevant ist. Das Handelsblatt zeigt, wo Steuerfallen lauern.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt