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ReiseBooking.com muss Gebühren in der Schweiz senken

Die Kommissionssätze der Buchungsplattform waren laut der Aufseher zu hoch. Zum wiederholten mal ist Booking nun ins Visier vom Wettbewerbshütern geraten. 21.05.2025 - 14:27 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Die Plattform muss die Preise in der Schweiz für mindestens drei Jahre senken. Foto: dpa

Zürich. Die Buchungsplattform Booking.com muss in der Schweiz auf Anordnung des amtlichen Preisüberwachers ihre Gebühren um knapp ein Viertel senken. Eine Analyse habe ergeben, dass die Kommissionssätze des Unternehmens für Schweizer Hotels missbräuchlich hoch seien, teilte die für die Preisüberwachung zuständige Behörde am Mittwoch mit. „Der formelle Entscheid wurde nötig, weil keine einvernehmliche Lösung mit Booking.com gefunden werden konnte.“

Diese Preisreduktionen müssten drei Monate, nachdem sie Rechtskraft erlangt haben, umgesetzt werden und würden für drei Jahre gelten. Booking.com kann gegen die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

Booking.com ist wiederholt ins Visier der Wettbewerbsbehörden geraten. So urteilte etwa der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Herbst vergangenen Jahres, dass die Bestpreisklauseln in den Verträgen der Buchungsplattform den Wettbewerb behindern. Die spanischen Kartellwächter hatten Booking.com im Sommer 2024 wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens zu einer Strafe von mehr als 400 Millionen Euro verdonnert.

Portal will Gebühren vorerst nicht senken

Booking.com kritisierte die Entscheidung in der Schweiz: „Wir sind nicht einverstanden mit einer erzwungenen Senkung der Kosten für ein Produkt, das völlig optional ist“. Denn Hotels seien nicht gezwungen, Zimmer auf dieser Plattform anzubieten, argumentierte das Unternehmen, das nach eigenen Angaben zu den größten der Branche gehört. Während des Berufungsverfahrens werde sich an den Kommissionen nichts ändern, kündigte Booking.com an.

Im vergangenen September hatte das Buchungsportal vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage erlitten. Das Gericht hatte entschieden, dass Bestpreisklauseln nicht von vornherein vom Kartellverbot ausgenommen seien. Damit stärkte der EuGH vielen Hotels den Rücken.

rtr, dpa
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