Sondervermögen: Klingbeil knüpft die Extraschulden an Bedingungen
Berlin. Es sind gerade einmal 14 Seiten. 14 Seiten, die festlegen, wie der Bund das vom Bundestag beschlossene Sondervermögen in Höhe von einer halben Billion Euro einrichtet, verwaltet und vor allem kontrolliert. Der Gesetzentwurf liegt dem Handelsblatt vor.
Ein entsprechendes Errichtungsgesetz regelt, wie Bund, Länder und Kommunen in die Lage versetzt werden, die „immensen Aufgaben“, wie es im Entwurf steht, „unabhängig von der konjunkturellen Lage zu bewältigen“. Heißt: Es gilt nicht mehr die Regel, wonach der Bund sich nur noch zu 0,35 Prozent der Wirtschaftslage verschulden und allenfalls bei einer Notlage noch etwas mehr Geld aufnehmen darf. So sah es die Schuldenbremse lange Zeit vor.
Nun also soll der Bund 400 Milliarden, sollen Länder und Kommunen 100 Milliarden Euro in die Infrastruktur investieren dürfen – und das binnen zwölf Jahren. „Die Investitionen in diesen Standortfaktor sind im letzten Jahrzehnt gering ausgefallen“, heißt es im Entwurf zur Begründung.
Zur Umsetzung wird eine das Sondervermögen verwaltende Institution ermächtigt, entsprechende Kredite aufzunehmen