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MindestlohnWelche Branchen ein Mindestentgelt zahlen

Am Freitag hat die Mindestlohnkommission ihre Entscheidung verkündet. Der neue Mindestlohn liegt knapp unter der zuvor diskutierten Erhöhung auf 15 Euro.Ben Kilian 27.06.2025 - 11:38 Uhr Artikel anhören
Christiane Schönefeld, Vorsitzende der Mindestlohnkommission: Sie gehört zu den Vertretern der Arbeitgeber. Foto: IMAGO/Chris Emil Janßen

Düsseldorf. Der Mindestlohn in Deutschland steigt ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen auf bis zu 14,60 Euro. Das hat die unabhängige Mindestlohnkommission am Freitag bekannt gegeben, die mit jeweils drei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist.

Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde, ab 1.1.2026 sind es dann 13,90 Euro und ab 1.1.2027 14,60 Euro. Damit bleibt die Kommission unter der zuvor diskutierten Schwelle von 15 Euro, die von Arbeitgebervertretern aus verschiedenen Branchen befürchtet worden war.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 eingeführt, damals betrug er 8,50 Euro pro Stunde. Seit seiner Einführung wurde das gesetzliche Mindestentgelt sechsmal hochgesetzt, zuletzt auf 12,82 Euro zum Beginn 2025.

Nach dem Sozialbericht der Bundesregierung des Jahres 2024 wurden 2,4 Millionen Menschen, rund sechs Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland mit dem gesetzlich festgelegten niedrigsten Stundenlohn vergütet. Der Bericht bezieht sich auf Zahlen aus dem April 2023.

Besonders oft wird der Mindestlohn in Branchen wie der Gastronomie, in der Landwirtschaft, im Einzelhandel und im Reinigungsgewerbe gezahlt. Der Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende sowie für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach ihrem Wiedereinstieg in das Arbeitsleben.

In einigen Sektoren wie dem Elektrohandwerk und der Pflege gilt ein branchenspezifischer Mindestlohn, der über der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegt. Mit 19,96 Euro pro Stunde geht das höchste branchenspezifische Mindestentgelt an pädagogisches Personal mit zusätzlichen Qualifikationen.

Unternehmen kritisieren mögliche Erhöhung

In vielen Mindestlohnbranchen regt sich Kritik an einer Erhöhung. Die Zahlen für die Mindestlohnempfänger je Branche werden nicht zentral erfasst, ein Blick auf die Durchschnittslöhne in jeder Branche gibt aber einen kleinen Einblick.

Demnach liegt der Lohn in der Gastronomie im Mittel bei 18,93 Euro pro Stunde, was auf einen vergleichsweise hohen Anteil von Mindestlohnbeschäftigten hindeutet. Dafür spricht auch, dass sich der Gaststättenverband Dehoga sehr deutlich gegen eine Erhöhung auf 15 Euro ausgesprochen hat. Auf seiner Website schreibt Dehoga, man könne eine „gewünschte Anhebung auf 15 Euro nicht empfehlen“.

Erntehelfer beim Spargelstechen in Sachsen-Anhalt: Landwirte fordern  Ausnahmen von der Erhöhung des Mindestlohns. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Erntehelfer verdienen rund 13,56 pro Stunde, was auf einen sehr hohen Anteil von Mindestlohnarbeitern schließen lässt. Ein Anstieg des Mindestlohns auf 15 Euro hätte nach Einschätzung des Präsidenten des Deutschen Bauernverbands, Joachim Rukwied, große Auswirkungen auf die Branche.

Rukwied sagte: „Wenn der Mindestlohn in Deutschland kurz- oder mittelfristig auf 15 Euro steigen würde, käme das einem Kahlschlag für den heimischen Anbau von Sonderkulturen wie Obst, Gemüse und Wein gleich. Dieser Vorschlag verdrängt landwirtschaftliche Erzeugung ins Ausland.“

Arbeitnehmervertreter fordern höheren Mindestlohn

Die größte Dachorganisation von Einzelgewerkschaften im Land, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), fordert einen höheren Mindestlohn von 15,27 Euro pro Stunde. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte: „Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.“ Körzell ist auch Mitglied der Mindestlohnkommission.

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Einer repräsentativen Studie des Marktforschungsunternehmens Forsa zufolge würden rund 66 Prozent der Deutschen einen Mindestlohn von 15 Euro unterstützen. Doch auch wenn der Mindestlohn angehoben würde, wären Arbeitnehmer nicht vor Armut im Alter gefeit.

Die Rentenanwaltskanzlei Rentenbescheid24.de hat berechnet, dass erst ein Mindestlohn von 21 Euro vor Altersarmut schützen würde. Der Rechtsanwalt Peter Knöppel, der die Rechnung durchgeführt hat, schrieb dazu: „Für eine Rente ohne Armut reichen 15 Euro Mindestlohn nicht aus!“

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