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ArbeitszeitbetrugWie veraltete Arbeitsmodelle Betrug begünstigen

Wäsche waschen, einkaufen, Netflix schauen: Immer wieder erledigen Beschäftigte Privates in ihrer Arbeitszeit. Wo Betrug beginnt und was Unternehmen dagegen machen können.Franziska Telser 14.01.2026 - 13:17 Uhr Artikel anhören
Schlafen während des Dienstes: Arbeitszeitbetrug verursacht in Unternehmen enorme finanzielle Schäden. Foto: Getty Images

Berlin. Sie machen im Dienst ein Schläfchen, gehen heimlich einkaufen und ins Fitnessstudio oder kochen eine Bolognese – wenn Arbeitnehmer nur so tun, als würden sie arbeiten, in dieser Zeit aber etwas anders machen, dann handelt es sich um Arbeitszeitbetrug.

Das kommt in Deutschland gar nicht so selten vor. 13 Prozent von 1000 deutschen Beschäftigten gaben in einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Consumerfieldwork an, ihre Arbeitszeit regelmäßig nicht richtig zu erfassen. Und drei Viertel der Teilnehmer haben schon einmal etwas Privates erledigt, obwohl sie eigentlich hätten arbeiten müssen.

Dabei ist Arbeitszeitbetrug kein Kavaliersdelikt, „sondern hat enorme volkswirtschaftliche Auswirkungen“, sagt Sascha Stowasser. Er leitet das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (IFAA) und forscht seit vielen Jahren zu Veränderungen in der Berufswelt. „Fehlzeiten sind für Unternehmen sehr teuer.“

Wo also endet schlechte Arbeitsmoral? Wann beginnt Betrug? Und was können Führungskräfte dagegen tun?

Arbeitsrecht: Was gilt als Betrug?

Arbeitsrechtlich ist der Fall eindeutig: „Wer vorsätzlich so tut, als würde er arbeiten, dabei aber was anderes macht, der betrügt“, sagt Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zwar mache es in der Praxis schon einen Unterschied, ob jemand, der eingestempelt hat, statt im Homeoffice zu arbeiten, drei Stunden im Fitnessstudio verbringt oder nur kurz seine Wäsche aufhängt. Entscheidend sei jedoch im Grunde die Pflichtverletzung. „Und die besteht auch schon bei einer kurzen, nicht angegebenen Pause.“

Was viele zudem nicht im Blick haben: Auch wer eine Vertrauensarbeitszeit mit seinem Arbeitgeber vereinbart hat, kann Arbeitszeitbetrug begehen. Hier sei es zwar kein Problem, wenn jemand eine längere Pause macht, ohne das anzugeben. „Arbeitet jemand allerdings nur 20 statt der 40 vereinbarten Wochenstunden, handelt es sich hierbei um eine Pflichtverletzung“, sagt Fuhlrott.

Solche Betrügereien können weitreichende Folgen haben. Wer vorsätzlich täuscht, dem droht im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung. Erst kürzlich, erzählt Fuhlrott, habe das Landesarbeitsgericht Köln zugunsten eines Verkehrsbetriebs entschieden. Ein Fahrkartenkontrolleur, der seine Arbeitszeit nachweislich bei seiner Freundin, in Cafés oder beim Friseur verbracht hatte, durfte fristlos gekündigt werden. Zudem musste er die Kosten für einen Detektiv in Höhe von 21.000 Euro übernehmen.

Arbeitsrechtsexperte Michael Fuhlrott: Um gezielt einzelne Mitarbeiter zu kontrollieren, brauchen Vorgesetzte einen konkreten Verdacht. Foto: Fuhlrott Arbeitsrecht

„Das sind aber Extremfälle“, sagt Fuhlrott. Arbeitsgerichte würden hier zwar eine klare Linie verfolgen – sie berücksichtigen aber auch die Intensität des Betrugs und auch die Dauer der Beschäftigung. „Jemand, der seit 30 Jahren im selben Unternehmen arbeitet und einmal 20 Minuten nicht korrekt erfasst, wird anders behandelt als jemand, der erst seit zwei Jahren da ist und regelmäßig mehrere Stunden falsch bucht.“

Eine Schadenersatzzahlung wie im Kölner Fall oder gar eine strafrechtliche Verfolgung von Arbeitszeitbetrug komme in der Praxis eher selten vor. Zwar sei eine strafrechtliche Verfolgung möglich. Schließlich handele es sich um Betrug. „Die Staatsanwaltschaft zeigt hier aber in der Regel wenig Verfolgungseifer.“

Was Arbeitnehmer jedoch im Hinterkopf behalten sollten: Wer wegen Arbeitszeitbetrugs fristlos gekündigt wird, muss mit einer dreimonatigen Sperrfrist beim Arbeitslosengeld rechnen.

Arbeitszeitbetrug: Warum schummeln Mitarbeiter?

Auch wenn es auf den ersten Blick anders wirkt – Arbeitszeitbetrug ist kein neues Problem. „Beschäftigte haben auch schon vor Jahrzehnten heimlich Privates während der Arbeit erledigt“, sagt Arbeitswissenschaftler Stowasser. Etwa indem man im Büro heimlich auf Facebook oder Ebay unterwegs war, anstatt das neue Projekt voranzubringen. Oder indem man private Telefonate geführt hat.

Sascha Stowasser: Arbeitszeitbetrug entsteht vor allem durch mangelnde Führung und schlecht gesetzte Ziele. Foto: ifaa

Dabei handeln die meisten Beschäftigten laut Stowasser nicht aus Groll oder rachsüchtiger Absicht. Arbeitszeitbetrug, sagt er, entstehe vor allem durch schlecht gesetzte Ziele und mangelnde Führung. „Fehlen klare Ziele, entstehen Freiräume, die Beschäftigte dann eben auch für sich nutzen.“ Etwa um den Einkauf zu erledigen oder im Internet zu surfen.

Wenn Vorgesetzte solche Verstöße über einen längeren Zeitraum nicht bemerken, ist das ein offensichtliches Führungsversagen, sagt Stowasser. „Chefs müssen in Gesprächen herausfinden, was realistische Ziele für ihre Mitarbeiter sind“, sagt er. Oft aber wüssten sie gar nicht, wie lange ihre Teammitglieder für eine Aufgabe brauchen.

Kontrolle: Was können Arbeitgeber tun?

Um Arbeitszeitbetrug zu ahnden, muss der Chef überhaupt erst einmal etwas davon mitbekommen. Einfach so kontrollieren, was seine Mitarbeiter im Homeoffice machen, oder sogar einen Privatdetektiv auf sie ansetzen, darf er nicht. „Dafür braucht es einen konkreten Verdacht.“

Heißt: Der Arbeitgeber muss schon gewisse Hinweise auf das Fehlverhalten seines Mitarbeiters haben. „Oft petzen Kollegen“, sagt Rechtsexperte Fuhlrott. In seiner Laufbahn sei es aber auch schon vorgekommen, dass ein Ex-Partner den entscheidenden Tipp gegeben hat.

Vor allem der Einsatz von KI hat das Tempo vieler im Arbeitsalltag verändert. Wer gut mit den entsprechenden Tools umgehen kann, erledigt so manche Aufgabe deutlich schneller als früher. Was aber gilt, wenn jemand die gleiche oder sogar bessere Leistung als seine Kollegen erbringt – dafür aber nur 30 statt 40 Wochenstunden benötigt?

Oft petzen Kollegen.
Michael Fuhlrott
Arbeitsrechtsexperte

Auch dann darf der Beschäftigte laut Fuhlrott nicht einfach vor Dienstschluss den Laptop zuklappen. „Arbeitsverträge sind in der Regel Dienstverträge“, sagt Rechtsexperte Fuhlrott. Das bedeutet, die meisten Angestellten werden nach Stunden und nicht nach Erfolg oder Output bezahlt.

Aus Sicht von Arbeitsforscher Stowasser ist ein System, das sich an Zeiten und nicht an Ergebnissen orientiert, jedoch veraltet. „Wenn jemand seine Aufgaben effizient erledigt, warum sollte er dann nicht eine Stunde früher gehen können?“, fragt er.

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Stowasser sieht hier ein strukturelles Problem: Viele Unternehmen würden sich immer noch schwertun damit, moderne Arbeitszeitmodelle mit klaren Zielen zu kombinieren. „Wer Qualität und Tempo sanktioniert anstatt honoriert, der sorgt unter der Belegschaft für Frust“, sagt Stowasser. „Und der führt nicht selten zu verdeckter Leistungsverweigerung.“

Dieser Artikel erschien bereits im Juli 2025. Der Artikel wurde am 09.01.2026 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.

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