1. Startseite
  2. Politik
  3. Deutschland
  4. Gesundheitspolitik: Ministerin Warken entschärft die Krankenhausreform

GesundheitspolitikMinisterin Warken entschärft die Krankenhausreform

Neue Ausnahmen, längere Fristen: Gesundheitsministerin Nina Warken will die Reform der Krankenhauslandschaft umfassend anpassen. Kritiker befürchten eine geringere Versorgungsqualität.Britta Rybicki 23.07.2025 - 13:21 Uhr Artikel anhören
Gesundheitsministerin Warken: Mehr Spielraum für die Länder. Foto: Caro / Ruffer

Berlin. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die von ihrem Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) erarbeitete Krankenhausreform entschärfen – und den Ländern bei der Umsetzung Zugeständnisse machen. Die Reform soll die klinische Versorgung in Deutschland verbessern und die Kosten senken. Dafür sollen Krankenhäuser sich unter anderem spezialisieren und nicht mehr alle Behandlungen anbieten.

Noch in dieser Woche soll der Gesetzentwurf für die von Warken geplanten Anpassungen in die Verbändeanhörung und anschließend ins Kabinett gehen. Das hat das Handelsblatt aus Ministeriumskreisen erfahren.

Länder und Krankenhausvertretungen hatten das Gesetz immer wieder kritisiert. Lauterbachs Pläne galten ihnen als zu zentralistisch, zu bürokratisch und zu realitätsfern. Nach Informationen aus Ministeriumskreisen plant Warken folgende Anpassungen:

Bei der Umstellung von Fallpauschalen auf die sogenannte Vorhaltepauschale kommt die Gesundheitsministerin den Ländern zeitlich entgegen. Sie bekommen ein Jahr mehr Zeit für die Umstellung. Bei der Vorhaltepauschale geht es darum, dass Krankenhäuser nicht mehr pro Behandlungsfall pauschal bezahlt werden, sondern pro Jahr eine feste Zahlung pro Leistungsgruppe erhalten. Diese Vergütung soll unabhängig davon erfolgen, wie viele Patienten die Kliniken tatsächlich behandeln.

Damit die geplante Vorhaltevergütung funktioniert, brauche es belastbare Daten, gibt Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, zu Bedenken. Geplant sei, das Jahr 2025 als Referenz heranzuziehen, um festzustellen, wie viele Fälle ein Krankenhaus in welchen Bereichen behandelt hat – diese Zahlen sollen dann als Grundlage dienen, um ab 2027 die Leistungsgruppen und damit die Finanzierung festzulegen.

„Damit droht ein klassischer Hamsterjahreffekt“, warnt Gaß. „Wenn Krankenhäuser wissen, dass ihre Fallzahlen im Jahr 2025 über ihre künftige Ausstattung entscheiden, entsteht ein enormer Anreiz, möglichst viele Behandlungen durchzuführen – auch solche, die medizinisch nicht zwingend notwendig sind.“

Experte warnt vor Fehlanreizen

Darüber hinaus plant die Bundesregierung, vier Milliarden Euro als Fonds bereitzustellen, um die Transformation im Sinne von Umbauten und Ausstattung der Krankenhauslandschaft zu unterstützen. Diese Mittel sollen ab 2025 über Zuschläge auf Krankenhausrechnungen ausgezahlt werden. Einige Länder kritisieren dieses Verfahren als „Gießkannenprinzip“ und fordern stattdessen gezielte Einmalzahlungen dort, wo der Bedarf am größten ist.

Auch Notfallmediziner Christian Karagiannidis hält den geplanten pauschalen Rechnungszuschlag für falsch. Dieser setze „Fehlanreize“ und verleite Kliniken dazu, mehr Operationen und Behandlungen durchzuführen. „Genau das, was wir vermeiden wollen“, sagt er. Karagiannidis war Mitglied der Arbeitsgruppe unter Lauterbach, die die Krankenhausreform erarbeitet hat.

Intensivbetten: Die Krankenhausreform sieht umfassende Änderungen vor. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Ein pauschaler Rechnungszuschlag belohne Krankenhäuser, wenn sie möglichst viele stationäre Fälle abrechnen, argumentiert Karagiannidis. Das widerspreche dem Ziel, mehr Behandlungen ambulant, also außerhalb des teuren Klinikbetriebs, durchzuführenBereits im ersten Quartal seien die Krankenhausausgaben um neun Prozent gestiegen.

„Wenn dann noch der Anreiz zu mehr Fällen dazukommt, explodieren die Kosten weiter“, sagt Karagiannidis. Er fordert stattdessen gezielte Zuschläge, etwa für echte Notfallversorgung oder besondere strukturelle Bedarfe. „Wir brauchen keine neuen Schlupflöcher, die die Reform unterlaufen.“

Klinikverbünde mit Grenzen

Mehr Flexibilität plant die Gesundheitsministerin auch bei der Einstufung von mehreren Krankenhäusern als Klinikverbund. Ursprünglich war vorgesehen, dass Klinikgebäude maximal zwei Kilometer auseinanderliegen dürfen, damit sie als ein Krankenhausstandort gelten. Die Maßnahme sollte verhindern, dass etwa Krankenhäuser, die 20 oder mehr Kilometer auseinanderliegen, als Verbund gelistet werden. Für Kritik sorgte das etwa an Standorten von Universitätskliniken, die häufig über das Stadtgebiet verteilt sind.

Grundsätzlich hält das Ministerium an der Regelung fest. Allerdings können der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft in Abstimmung mit der privaten Krankenversicherung festlegen, ob auch weiter auseinanderliegende Gebäude als gemeinsame Standorte gelten können. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet ein Schiedsgericht.

Ein weiterer Punkt in Warkens Korrekturen betrifft die Vorgaben zur maximalen Fahrzeit. Krankenhäuser mit wichtigen Grundversorgungsabteilungen sollten ursprünglich höchstens 30 Minuten Fahrtzeit mit dem Auto entfernt sein. Das sollte die Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen. Warken plant, die Vorgaben zur Fahrzeit komplett zu streichen.

Verwandte Themen
Nina Warken
Karl Lauterbach
Berlin

Künftig sollen die Bundesländer eigenständig entscheiden können, ob ein Krankenhausstandort bestehen bleibt – auch wenn er formal nicht mehr alle Vorgaben erfüllt. Diese Ausnahmeregelung soll zunächst auf drei Jahre befristet mit der Option auf ein weiteres Jahr möglich sein. Voraussetzung ist, dass das Krankenhaus in einer „angemessenen Frist“ die geforderten Qualitätsstandards erreicht.

Noch nicht abschließend geklärt ist, welche Häuser künftig als Fachkliniken gelten sollen. Diese Einstufung ist wichtig, weil sie mit einer besonderen Finanzierung einhergeht. Laut Ministeriumskreisen soll die genaue Definition gemeinsam mit den Ländern im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erarbeitet werden.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt