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LebensversicherungBafin kritisiert Vertrieb von Policen ohne Provisionen

Der klassische Versicherungsvertrieb mit Vermittlungsgebühren steht häufig in der Kritik. Doch auch Nettopolicen ohne Provisionen werden der Finanzaufsicht zufolge oft schlecht beraten.Susanne Schier 05.08.2025 - 09:09 Uhr Artikel anhören
Paraglider in Aktion: Bei Lebensversicherungen fordern die Aufseher ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis. Foto: Moment/Getty Images

Frankfurt. Hohe Provisionen sind häufig Anlass für Kritik am Versicherungsvertrieb. Doch es gibt offenbar auch Mängel beim Verkauf von sogenannten Nettoversicherungen ohne Provisionen. Die Beratung lasse oft zu wünschen übrig, stellte die Finanzaufsicht Bafin im Rahmen einer Befragung von 22 Versicherern fest. Insgesamt bewertet die Aufsicht  die Ergebnisse als „nicht zufriedenstellend“.

Provisionen gelten als problematisch, weil sie Vermittler dazu verleiten können, Produkte zu verkaufen, die ihnen eine hohe Vertriebsvergütung bringen, aber nicht unbedingt für ihre Kundinnen und Kunden geeignet sind. Die Vermittlungsprovisionen sind üblicherweise in den Beiträgen einer Police einkalkuliert, sie werden also von den Versicherten nicht gesondert vergütet. Eine Alternative sind Nettoprodukte ohne Provisionen. Hier wird der Berater dann in der Regel auf Honorarbasis bezahlt.

Die Unterschiede zwischen Brutto- und Nettopolicen müssen der Bafin zufolge in der Beratung ausreichend berücksichtigt werden. Die Versicherer führen aber meist nur die unterschiedliche Art der Kostenbelastung zwischen den beiden Produktarten an. Das genügt aus Sicht der Aufseher nicht.

Denn trotz der weitverbreiteten Kritik am Provisionsvertrieb erhalten die Versicherten bei Bruttoprodukten gesetzlichen Schutz: Bei einer Kündigung des Vertrags in den ersten fünf Jahren ist die Höhe der einkalkulierten Abschlusskosten gesetzlich gedeckelt. Bei der Berechnung des Rückkaufswerts der Police dürfen nur die anteiligen Abschlusskosten für den Zeitraum bis zur Kündigung belastet werden.

Produkte verständlicher darstellen

Das Beratungshonorar für den Vertrieb eines Nettoprodukts zählt hingegen nicht zu den Abschlusskosten und wird dem Versicherten bei einer frühzeitigen Kündigung in der Regel nicht erstattet. Die Befragung habe gezeigt, dass dies bei Beratungsgesprächen häufig nicht erwähnt werde, moniert die Bafin.

Die Aufseher halten außerdem für problematisch, dass die meisten der anbietenden Versicherer den Vermittlern keine Empfehlungen oder Vorgaben zur maximalen Vergütungshöhe geben. Ein Versicherer, der die Vergütungshöhe nicht kenne, könne den Kundennutzen des Produkts nicht beurteilen. Bei Lebensversicherungen fordert die Bafin, dass sie den Versicherten ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.

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Viele der von der Bafin befragten Unternehmen gaben zudem an, nicht zu wissen, ob und in welcher Höhe Vermittler Rückvergütungen von den Fondsgesellschaften erhalten, mit denen sie zusammenarbeiten. Diese sogenannten Kickback-Zahlungen können ebenfalls ein Fehlanreiz sein, den Kunden unpassende Produkte anzubieten. Nur vier Versicherer bestätigten demnach, dass keine Zahlungen fließen.

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Aus Sicht der Bafin stehen sowohl Vermittler als auch Versicherer in der Pflicht, den Kunden die Besonderheiten von Nettoprodukten im Vergleich zu Bruttoprodukten darzustellen. Bei künftigen Prüfungen von Lebensversicherern will die Aufsicht diesen Aspekt noch stärker unter die Lupe nehmen. In einem Fall sei der Vertrieb eines Nettoprodukts bereits eingestellt worden, heißt es dort.

Erstpublikation: 04.08.2025, 14:33 Uhr.

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