Energiewende: Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen Eon-Tochter
Düsseldorf. Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt hat der Mitteldeutschen Netzgesellschaft (Mitnetz) untersagt, für den von Verbrauchern gewünschten Einbau sogenannter Smart Meter überhöhte Preise zu verlangen. Das Urteil liegt dem Handelsblatt vor (Az: 8 O 17/25).
Smart Meter sind intelligente Stromzähler. Sie messen nicht nur den Stromverbrauch eines Kunden, sondern halten auch fest, zu welcher Uhrzeit der Kunde wie viel Strom verbraucht hat. Dadurch können Kunden Stromtarife mit wechselnden Preisen nutzen: Wenn viel Solarstrom im Netz ist, ist der Strom günstig. Wer ihn dann gezielt verbraucht, spart Geld.
Smart Meter gelten als wichtige Grundlage für die Energiewende. Deshalb haben Kunden seit dem 1. Januar 2025 das Recht, von ihrem Messstellenbetreiber einen Smart Meter zu bekommen.