Energie: Wie Netzbetreiber den Speicher-Boom eindämmen wollen
Berlin. Die wachsende Zahl großer Batteriespeicher bereitet den Betreibern der Stromübertragungsnetze Sorgen. Sie sehen die Gefahr, dass sie andere potenzielle Netznutzer – etwa Rechenzentren oder Back-up-Kraftwerke – vertrösten müssen, weil die Anschlusskapazitäten weitgehend mit Batteriespeichern belegt werden.
Jetzt skizzieren die Betreiber, wie sie Ordnung in die Antragsflut für Batteriespeicher bringen wollen. „Ein neues Vergabeverfahren für Anschlüsse an das Höchstspannungsnetz sollte Projektreife und Netzverträglichkeit in den Mittelpunkt stellen“, sagte ein Sprecher des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz.
Antragsteller sollten „Nachweise über Flächensicherung, Fortschritte im Genehmigungsverfahren und detaillierte Anlagen- und Anschlusskonzepte“ vorlegen. Außerdem sollen sie ihre Bonität belegen müssen. Alle Kriterien zusammen sollen dann „Einfluss auf die Zuschlags-Priorisierungen“ haben, sagte der Sprecher.
Die Kriterien könnten auch in ein Ausschreibungsverfahren mit wiederkehrenden Ausschreibungszyklen einfließen, an dem sich dafür qualifizierte Bewerber beteiligen könnten, so der Plan der Netzbetreiber.
Es sei ein abgestimmter Prozess für Netzanschlüsse „mit einheitlichen Prozessschritten, abgestimmtem Leistungsumfang und Zahlungen der Bewerber erforderlich“, sagte der 50Hertz-Sprecher weiter.
Netzbetreiber wollen Spreu vom Weizen trennen
Den Netzbetreibern geht es darum, die Spreu vom Weizen zu trennen. Stand Juli lagen den vier Firmen – neben 50Hertz sind das Amprion, Tennet und Transnet BW – insgesamt 681 Anträge für den Anschluss von Batteriespeichern vor, die Tendenz sei „weiterhin stark steigend“, heißt es bei den Netzbetreibern.
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Die kumulierte Anschlussleistung der Anträge beläuft sich auf annähernd 250 Gigawatt (GW). Das übersteigt die Kapazitäten der Netze bei Weitem. Zur Einordnung: 250 GW entsprechen rechnerisch der Anschlussleistung von 200 Atomkraftwerken.
Der Wert liegt deutlich über den Annahmen der Bundesnetzagentur. Im Netzentwicklungsplan 2023 werden für 2037 rund 24 GW Anschlussleistung für Batteriespeicher angenommen. Der Netzentwicklungsplan ist das zentrale Steuerungselement für den Ausbau der Stromnetze.
In der Energiebranche ist es ein offenes Geheimnis, dass viele Netzanschlussbegehren allenfalls den Status von Testballons haben – ohne konkretes Konzept, ohne gesichertes Grundstück, ohne Finanzierungskonzept.
Das Problem für die Netzbetreiber: Sie können und dürfen nicht bewerten, ob ein Antrag ernst zu nehmen ist oder nicht. „Wir sind gezwungen, die Anträge nach Eingangsstempel abzuarbeiten. Das heißt, wir müssen uns auch mit Zombie-Anträgen befassen“, heißt es bei einem der Netzbetreiber. Das Kalkül hinter solchen „Zombie-Anträgen“ sei es, „einen Fuß in die Tür zu bekommen“. Wer einen Zuschlag für einen Anschluss bekommt, kann ihn unter Umständen später an einen ernsthaften Interessenten weiterreichen – und damit Geld verdienen.
Batteriespeicher spielen im Stromversorgungssystem künftig eine tragende Rolle. Sie helfen dabei, Phasen mit niedriger Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zumindest stundenweise zu überbrücken. Damit können sie auch Preisspitzen dämpfen, weil sie das Stromangebot in Knappheitsphasen vergrößern.
Drei Ursachen für den Speicher-Boom
Es gibt im Wesentlichen drei Ursachen für den Batteriespeicher-Boom:
- Die Speicher sind in den vergangenen Jahren immer billiger geworden.
- Die Betreiber müssen seit 2023 nicht mehr für die Nutzung der Netze zahlen. Das gilt aber nur für Speicher, die spätestens im August 2029 am Netz sind.
- Die kurzfristigen Strompreise schwanken immer stärker, insbesondere durch immer mehr Photovoltaikanlagen. An sonnigen Tagen sinken die Strompreise um die Mittagszeit gegen null oder rutschen immer häufiger sogar ins Negative. Das macht das Speichern von Strom in diesen Phasen besonders attraktiv. Wenige Stunden später, wenn der Strom knapp und teuer wird, kann man ihn dann mit einem erheblichen Aufschlag wieder verkaufen. Insider sprechen spöttisch von einer „Lizenz zum Gelddrucken“.
Aus der Batteriespeicher-Branche gibt es Zustimmung für die Pläne der Netzbetreiber, Anträge künftig nicht mehr allein nach Datum zu sortieren: „Die Netzbetreiber müssen die Möglichkeit haben, Glücksritter auszusortieren“, sagte Christoph Ostermann, Chef des Energiespeicher-Betreibers Green Flexibility, dem Handelsblatt. Das „Windhundverfahren“ habe sich nicht bewährt. „Nach meiner Überzeugung sind die allermeisten Anträge nicht ernst zu nehmen.“
Das sieht Georg Gallmetzer, Geschäftsführer des Batteriespeicher-Anbieters Eco Stor, ähnlich: „Die Schwelle liegt zu niedrig. Es muss eine qualitative Sortierung geben, die den Reifegrad eines Projektes ebenso bemisst wie die Systemdienlichkeit“, sagte Gallmetzer dem Handelsblatt. Zusätzlich sollten auch baurechtliche Chancen bewertet werden, empfiehlt er. „Manche Spekulanten, die wenig vom Markt verstehen und nur einen Netzzugang wollen, blockieren damit energiewirtschaftlich sinnvolle Vorhaben“, sagt Gallmetzer.
Die Netzagentur sieht keinen Regelungsbedarf
Allerdings gibt es ein Problem: Die Bundesnetzagentur sieht keinen Regelungsbedarf. Nach ihrer Einschätzung bietet der geltende Rechtsrahmen bereits Möglichkeiten, um Anschlussbegehren zu priorisieren.
Aktuell richten sich diese nach der Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) aus dem Jahr 2007. „Die KraftNAV steht alternativen Kapazitätsverteilungsverfahren jenseits des Windhundprinzips nicht entgegen“, sagte ein Sprecher der Behörde. Diese Verfahren müssten diskriminierungsfrei, angemessen und transparent sein. „Es liegt in der Hand der Netzbetreiber, solche Verfahren zu entwickeln und zu nutzen“, sagte der Sprecher weiter.
Bundesländer teilen die Argumente der Netzbetreiber
Doch den Netzbetreibern ist das zu unsicher. Sie wollen eine eigene Regelung.
Sie argumentieren, die KraftNAV sei als Rechtsgrundlage nicht geeignet. Tatsächlich war die Verordnung 2007 für zehn Anschlussbegehren von Kraftwerken pro Jahr in ganz Deutschland entwickelt worden, das entspricht zwei bis drei Fällen pro Netzbetreiber. Nun soll sie analog auch für Batteriespeicher genutzt werden. Das Klagerisiko wegen nicht einzuhaltender Fristen sei angesichts mehrerer hundert Anträge erheblich, argumentieren die Firmen.
Die Bundesländer teilen das Argument. Der Bundesrat hat Ende September in einer Stellungnahme gefordert, die KraftNAV zu ändern und die Energiespeicher herauszunehmen. Zur Begründung heißt es, die Anwendung der Verordnung auf Batteriespeicher führe „zu erheblichen Komplikationen bei der Durchführung der Netzanschlussverfahren“.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf den Vorstoß des Bundesrates noch nicht reagiert. Das Ministerium teilte auf Anfrage mit, man werde eine Gegenäußerung innerhalb der Bundesregierung abstimmen. Diesem Prozess könne man nicht vorgreifen.
Erstpublikation: 06.10.2025, 04:09 Uhr.