UBS: Schweizer Aufsicht geht gegen Credit-Suisse-Urteil in Berufung
Zürich. Im Rechtsstreit um die umstrittene Abschreibung von Anleihen der Krisenbank Credit Suisse legt die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Berufung ein. Die Finma werde das Urteil beim höchsten Schweizer Gericht anfechten, kündigte die Behörde am Mittwoch an.
Am Dienstag hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Abschreibung von sogenannten AT1-Papieren im Volumen von rund 16,5 Milliarden Franken durch die Finma im März 2023 rechtswidrig war. Die von der Aufsicht angeordnete Maßnahme war ein zentraler Baustein des Rettungsdeals, mit dem die Schweiz verhinderte, dass sich die Schieflage der Credit Suisse zu einer globalen Bankenkrise ausweitete. Sie sei „Teil eines Gesamtpakets zur Stabilisierung der Credit Suisse durch eine Fusion mit der UBS, die außerordentliche staatliche Unterstützungsmaßnahmen erforderte“, teilte die Finma als Begründung für die Berufung mit.
Doch während die Credit-Suisse-Aktionäre im Zuge der Notübernahme mit pro Anteilsschein den Gegenwert von 76 Rappen (rund 80 Cent) in UBS-Aktien erhielten, verloren die AT1-Investoren im Zuge der Notübernahme ihr gesamtes investiertes Vermögen. Dabei werden gemäß der üblichen Gläubigerrangfolge Anleiheinvestoren vor den Aktionären bedient. Diese Konvention hatte die Finma mit ihrem Beschluss vom 19. März außer Kraft gesetzt.
Die Anleihebedingungen sehen eine Abschreibung unter anderem dann vor, wenn die Finanzaufsicht zu dem Schluss kommt, dass sich die Bank auf keinem anderen Weg mehr Kapital beschaffen kann und daher die Gefahr einer Insolvenz besteht. Die Gläubiger argumentierten in ihrer Klage am Bundesverwaltungsgericht jedoch, dass diese Voraussetzung nicht gegeben gewesen sei.
Die Credit Suisse habe zwar unter einer Vertrauenskrise und einem rasanten Abfluss an Liquidität gelitten, sei aber nicht wegen eines Mangels an Eigenkapital untergegangen, so das Argument der Kläger. Die Abschreibung der Zinspapiere sei daher gar nicht geeignet gewesen, um die Credit Suisse zu retten. Die Maßnahme habe lediglich die Konditionen der Übernahme für die UBS verbessert.
Hoffnung auf Entschädigung?
Dieser Sichtweise schlossen sich die Richter am Bundesverwaltungsgericht am Dienstag an – zur Überraschung vieler Beobachter. Die Credit Suisse sei zum Zeitpunkt der Abschreibung ausreichend kapitalisiert gewesen, hielt das Urteil fest. Die vom Schweizer Bundesrat eigens geschaffene Notverordnung, auf deren Basis die Finma handelte, sei zudem in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig.
Über eine Rückabwicklung, also eine mögliche Rückzahlung an die Gläubiger, entschied das Bundesverwaltungsgericht noch nicht. Dies dürfte in einem zweiten Verfahren geklärt werden.
Ein Experte ging davon aus, dass die Anleihen-Inhaber selbst im besten Fall nicht den Nominalwert der Anleihen zurückerhalten. Bis all diese Verfahren abgeschlossen seien, könnten Experten zufolge vier bis sechs Jahre verstreichen.
Dennoch stieg aufgrund der gestiegenen Aussicht auf eine Entschädigung der Preis für Forderungen von AT1-Gläubigern. Diese werden außerhalb der Börse von spezialisierten Investoren gehandelt. Einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg zufolge stieg der Preis von 12 Cent pro einem Dollar Nominalforderung nach dem Urteil auf 22 Cent.
Mit Material der Nachrichtenagentur Reuters