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SchenkungBundesfinanzhof weitet Steuervorteil für das Familienheim aus

Schenkt ein Ehepartner dem anderen die selbst genutzte Immobilie, fällt keine Schenkungsteuer an. Das gilt laut BFH auch dann, wenn die Schenkung über eine Familiengesellschaft läuft.Katharina Schneider 29.10.2025 - 08:22 Uhr Artikel anhören
Familienheim: Die selbst genutzte Immobilie können Ehegatten einander steuerfrei übertragen. Foto: DEEPOL by plainpicture

Frankfurt. Für die selbst genutzte Immobilie gelten im Steuerrecht besondere Vergünstigungen. Schenkt ein Ehegatte dem anderen das sogenannte Familienheim, fällt für diese Zuwendung keine Schenkungsteuer an. Das gilt selbst dann, wenn der Wert der Immobilie den steuerlichen Freibetrag von 500.000 Euro übersteigt.

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