Immobilien: Das sind die Eckpunkte des Gebäudetyps E
Berlin. Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden. Das ist das Credo von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) seit ihrem Amtsantritt im Mai. Mit dem „Gebäudetyp E“ soll nun ein Modell geschaffen werden, um vereinfachtes und damit kostengünstiges Planen und Bauen zu ermöglichen.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) wird ebenfalls aktiv, denn begleitend muss das Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) so angepasst werden, dass Planende und Bauunternehmer ohne Haftungsrisiken dastehen.
Im Eckpunktepapier der beiden Ministerinnen heißt es: „Sowohl die Baubranche als auch Bauherrenvereinigungen beklagen, dass der Wohnungsneubau in Deutschland mit erheblichen Hürden belastet sei.“ Dabei würden insbesondere hohe Kosten hervorgehoben, die auf immer höheren Baustandards beruhten. Diese stünden einem einfachen und moderneren Bauen entgegen.
„Hier soll der Gebäudetyp E ansetzen, mit dem das einfache, innovative und kostengünstige Bauen erleichtert werden soll“, heißt es in dem 13-seitigen Papier, das Hubertz und Hubig am Donnerstag in Berlin vorgestellt haben.
Beim Gebäudetyp E handelt es sich nicht um eine Gebäudeklasse, sondern „um die Möglichkeit, von den heute üblichen und sehr hohen Baustandards abzuweichen“, wie es in den Ministerien heißt. Der Anreiz, Wohnungen zu bauen, soll damit steigen. Denn aufgrund hoher Zins-, Grundstücks- und Herstellungskosten wird in Deutschland nach wie vor zu wenig gebaut, die Fertigstellungszahlen sind gemessen am Bedarf deutlich zu niedrig.