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VerkehrsrechtHartes Verbot für Blitzer-Apps gefordert

Schwarz-Rot will das Straßenverkehrsgesetz ändern. Ein Führerschein auf Smartphone soll als Nachweis ausreichen. Die Länder fordern ein härteres Vorgehen gegen Blitzerapps. 16.01.2026 - 12:45 Uhr Artikel anhören
Blitzer in Bayern: Nicht alle halten sich an die Verkehrsregeln. Foto: dpa

Berlin. Der Führerschein soll künftig auch auf dem Smartphone als Nachweis einer Fahrerlaubnis genügen. Der Bundestag befasste sich in erster Lesung mit einem entsprechenden schwarz-roten Gesetzesentwurf, der eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorsieht. Der Besitz eines gültigen Kartenführerscheins wäre dabei weiter vorausgesetzt - etwa bei Polizeikontrollen würde aber auch die digitale Variante ausreichen.

Möglich werden soll das nach Plänen der Bundesregierung zum Jahreswechsel. Laut früheren Aussagen von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) wird der 2. Januar 2027 als Starttermin für die sogenannte digitale Brieftasche angepeilt. Deutschland käme damit einer EU-Verordnung nach, die alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, bis 2027 zumindest eine staatliche Ausweis-Anwendung bereitzustellen.

Die zuständigen Ausschüsse des Bundestags beraten jetzt über Änderungen am Gesetzentwurf, ehe abschließend darüber abgestimmt wird.

Bundesrat wünscht härteres Vorgehen gegen Blitzerapps

Auch die Länder müssen dem Entwurf noch zustimmen. In der Stellungnahme des Bundesrats sprachen sie sich für eine weitere Änderung aus: Apps, die Fahrer vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sollten künftig komplett verboten werden. Derzeit ist nur die Nutzung beim Fahren untersagt - diese sei aber schwer nachzuweisen, wenn Fahrer die App bei einer Kontrolle rechtzeitig abschalten würden, so der Bundesrat.

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag dagegen ab. Dass bereits eine installierte Blitzerwarnapp zu mehr Regelstößen im Verkehr führe, sei nicht erwiesen, hieß es.

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In digitaler Form würde der Führerschein vorerst nur in Deutschland gelten. Einen EU-weit einheitlichen Führerschein müssen die Mitgliedsstaaten erst bis spätestens 2030 schaffen, wie eine im Oktober beschlossene EU-Verordnung vorsieht. Die im November eingeführte Smartphone-Variante des Fahrzeugscheins, die seit November über die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamtes genutzt werden kann, gilt derzeit ebenfalls nur im Inland.

Auch Parkplatzkontrollen will die Bundesregierung mit dem Entwurf digitalisieren. Kommunen sollen mit Kameras ausgestattete Autos einsetzen dürfen, um falsch geparkte Fahrzeuge zu kontrollieren. „Wenn künftig statt Papierparkscheinen das Nummernschild gescannt wird, spart das Zeit und Arbeit“, sagte der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Christian Hirte (CDU). Zudem soll es Kommunen erlaubt werden, Bewohnerparken auch anderen Gruppen zu erteilen – etwa Handwerkern und Pflegekräften.

dpa
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