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UrteilFreispruch von Christian Wulff ist rechtskräftig

Das Verfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff wird nicht wieder aufgerollt. Der Freispruch vom Vorwurf der Vorteilsnahme ist rechtskräftig. 13.06.2014 - 12:19 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Ex-Bundespräsident Christian Wulff vor dem Landgericht Hannover.

Foto: dpa

Hannover. Der frühere Bundespräsident Christian Wulff muss nicht wieder vor Gericht. Sein Freispruch vom Vorwurf der Vorteilsannahme ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Hannover zog ihren Antrag auf Revision zurück, wie sie am Freitag mitteilte.

Das Landgericht Hannover hatte Wulff Ende Februar freigesprochen. Der Beginn der Ermittlungen führte Anfang 2012 zu seinem Rücktritt als Bundespräsident. Die Staatsanwaltschaft legte dem 54-Jährigen zur Last, als niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile vom befreundeten Filmproduzenten David Groenewold angenommen zu haben. Groenewold hatte Wulff und seine Frau Bettina 2008 zu einem Oktoberfestbesuch eingeladen, Wulff warb später für eines von Groenewolds Filmprojekten bei Siemens.

Die Verteidiger von Christian Wulff haben den endgültigen Freispruch des früheren Bundespräsidenten als „rechtlich zwingend und alternativlos“ bezeichnet. „Ein gerechtes Urteil, der uneingeschränkte Freispruch des Landgerichts Hannover, wird rechtskräftig“, erklärten Wulffs Verteidiger Bernd Müssig und Michael Nagel am Freitag. „Die Staatsanwaltschaft Hannover hat mit ihrer Entscheidung dem Rechtsfrieden einen Dienst erwiesen.“

Die Anklagebehörde prüfte die 76 Seiten lange Urteilsbegründung über einen Monat lang ausführlich. Letztlich kam sie dabei zu dem Schluss, dass ihr kurz nach dem Freispruch vorsorglich gestellter Antrag auf Revision wahrscheinlich keine Erfolgsaussicht haben würde.

dpa
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