Zweifelhafter Fondsbetrieb: Selfmade Capital Management meldet Insolvenz an
Die Selfmade Capital Management GmbH ist pleite. Anleger, die auf dieses Angebot aus Hartwiegs Portfolio gesetzt hatten, schauen nun in die Röhre.
Foto: Andreas Dörnfelder/HandelsblattMünchen. Neue Hiobsbotschaft für Kunden des Finanzmaklers Malte Hartwieg: Dem Handelsblatt liegt ein Beschluss des Amtsgerichts München vor, nach dem die Selfmade Capital Management GmbH, deren Chef Hartwieg ist, Insolvenzantrag gestellt hat. Aus dem Papier geht hervor, dass der Antrag bereits vor über einer Woche gestellt wurde (Aktenzeichen 1507 IN 2927/14).
Nach Handelsblatt-Informationen sollen noch weitere Gesellschaften Insolvenz angemeldet haben. Eine Sprecherin des Amtsgerichts München wollte keine Angaben machen. In informierten Kreisen war jedoch von „zahlreichen weiteren Gesellschaften“ die Rede.
Malte Hartwieg, gelernter Maurer, hat den Fondsvertrieb Dima24 gegründet - und drum herum ein Geflecht aus mehr als 100 Firmen aufgebaut. Darunter die Emissionshäuser Selfmade Capital, New Capital Invest, Euro Grundinvest und Panthera. In der Werbung lockten die Fonds mit Renditen von zwölf Prozent und mehr.
Doch seit vielen Monaten stocken bei mindestens zehn Beteiligungen die Ausschüttungen. Laut Dima24 geht es um 120 Millionen Euro von insgesamt 2 000 Kunden. Die Staatsanwaltschaft München hat ein Ermittlungsverfahren gegen Hartwieg eingeleitet. Der versprach über seinen damaligen Anwalt Aufklärung - und bat die Anleger um Geduld.
Ende September hatte der Kölner Anwalt Werner Klumpe in Hartwiegs Auftrag den Anlegern mitgeteilt, dass bei einigen Gesellschaften Insolvenzanträge gestellt worden seien. Weil die Staatsanwaltschaft München Teile von Hartwiegs Privatvermögen gepfändet habe, sei dieser finanziell nicht mehr handlungsfähig. Hartwieg selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Nach dem Beschluss des Amtsgerichts München soll nun ein Münchener Anwalt ein Gutachten darüber erstellen, ob das Vermögen der Selfmade Capital Management GmbH die Kosten des Verfahrens decken wird, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.