Teldafax-Insolvenz: Handelsblatt-Artikel bringt Millionen für Teldafax-Gläubiger
Allein die Titelstory vom 20. Oktober 2010 (oben rechts) „gab ausreichenden Anlass von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit auszugehen“. (Foto: HB)
Foto: HandelsblattDüsseldorf. Es ist ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Netzbetreiber Syna, eine Tochter des RWE-Konzerns in Frankfurt, dem Insolvenzverwalter von Teldafax 5,7 Millionen Euro zahlen muss. Das Geld kommt denen zugute, die zu den Gläubigern von Teldafax gehören, nicht zuletzt den 750.000 ehemaligen Kunden des 2011 untergegangenen Unternehmens.
Dass sie nach der langen Leidenszeit mit dem Billigstromanbieter nun auf Besserung hoffen dürfen, hat vor allem einen Grund: den Handelsblatt-Artikel vom 20. Oktober 2010 (lesen Sie hier das Original).
Unter der Überschrift „Erhebliche kriminelle Energie“ schilderte das Handelsblatt, wie es bei Teldafax hinter den Kulissen aussah. Das Unternehmen verkaufte seinen Strom billiger als es ihn einkaufte, war völlig überschuldet und wurde von einem verurteilten Anlagebetrüger aus dem Gefängnis heraus gesteuert. Das Unternehmen glich einem riesigen Schneeballsystem, das immer mehr Schaden anrichten würde, je größer es wurde.
Und Teldafax wuchs rapide.
„Allein dieser Artikel gab ausreichenden Anlass von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit auszugehen“, urteilten die Frankfurter Richter am 31. August 2015. Und tatsächlich waren die Geschäftsführer des Netzbetreibers Syna aufmerksame Zeitungsleser. Schon vier Tage später bestanden sie bei Teldafax auf monatliche Vorauszahlung. Teldafax überwies das Geld – und genau darin sah das Gericht ein Fehlverhalten.
Syna bekam noch Geld, als zahlreiche Kunden von Teldafax schon längst vergeblich auf die Auszahlung ihrer Guthaben warteten. Nun muss Syna 5,7 Millionen Euro an den Insolvenzverwalter zahlen – plus 1,2 Millionen Euro Zinsen.
Nur zwei Tage nach dem Urteil aus Frankfurt gewann Insolvenzverwalter Bähr auch einen Prozess in Sachsen-Anhalt. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte die Mitteldeutsche Netzgesellschaft zur Zahlung von 4,2 Millionen Euro, plus 800.000 Euro Zinsen. Bährs nächster Streich für die Gläubiger von Teldafax gelang am 5. Oktober 2015.
In Berlin urteilte das Landgericht, der Übertragungsnetzbetreiber 50-Hertz müsse 36 Millionen an Bähr zahlen – plus 7,2 Millionen Euro Zinsen. Auch in Berlin hatte Bähr den Handelsblatt-Artikel vom 20. Oktober 2010 im Gepäck. Dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Wie der Insolvenzverwalter Biner Bähr von der Kanzlei White & Case dem Handelsblatt bestätigte, hat er seit der Übernahme des zusammengebrochenen Billigstromanbieters schon 214 Millionen Euro von ehemaligen Großgläubigern von Teldafax eingetrieben. Hinzu kommen rund 40 Millionen Euro Zinsen. Allein der Fiskus musste rund 100 Millionen Euro an Bähr zahlen, der von Teldafax gesponserte Fußballverein Bayer 04 Leverkusen 13 Millionen.
Das Geld fließt nun in die Insolvenzmasse. Teldafax hinterließ bei seinem Zusammenbruch einen Schaden von 656 Millionen Euro, 215 Millionen davon entfallen auf 500.000 Kunden.
Die jüngsten Gerichtsentscheide bedeuten eine weitere Bestätigung für das Handelsblatt in Sachen Teldafax. Das Unternehmen hatte der Zeitung im Herbst 2010 Falschberichterstattung vorgeworfen und unterstellt, das Handelsblatt würde „eine Kampagne“ fahren. Im November erwirkte Teldafax vorübergehend eine Einstweilige Vorfügung gegen die Zeitung, die aber im Januar 2011 wieder aufgehoben wurde. Das Landgericht Köln entschied, das Handelsblatt dürfe auch weiterhin schreiben, dass Teldafax wie ein Schneeballsystem funktionierte.
Die Teldafax-Manager, die das Handelsblatt im November 2011 verklagten, sitzen nun selbst auf der Anklagebank. Seit Januar 2015 läuft vor dem Landgericht Bonn der Prozess gegen Klaus Bath, Gernot Koch und Michael Josten – alle drei waren in der Vergangenheit Vorstandsvorsitzende von Teldafax.
Die Staatsanwaltschaft Bonn wirft ihnen Betrug und Insolvenzverschleppung vor. Die ehemalige Marketing-Chefin von Teldafax akzeptierte einen Strafbefehl. Sie wurde wegen der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
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