1. Startseite
  2. Unternehmen
  3. Handel + Konsumgüter
  4. Arcandor-Prozess: Verfahren gegen vier Aufsichtsräte eingestellt

Arcandor-ProzessVerfahren gegen vier Aufsichtsräte eingestellt

Das Essener Landgericht zieht einen Schlussstrich unter das Verfahren um umstrittene Millionenprämien für die Manager des Pleitekonzerns Arcandor. Die Angeklagten mussten jedoch tief in die Tasche greifen.dpa 07.07.2017 - 12:05 Uhr Artikel anhören

Der Prozess gegen vier ehemalige Aufsichtsratsmitglieder von Arcandor wurde eingestellt.

Foto: dpa

Essen. Das Essener Landgericht hat den Untreueprozess gegen vier ehemalige Aufsichtsratsmitglieder des früheren Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor eingestellt. Zuvor hatten die Angeklagten eine Auflage des Gerichts erfüllt und jeweils 75.000 Euro an die Staatskasse überwiesen, wie der Vorsitzende Richter Edgar Loch am Freitag mitteilte. Angesichts der bisherigen Ergebnisse der Beweisaufnahme und der persönlichen Verhältnisse der Angeklagten reiche die Geldauflage aus, das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung zu beseitigen, sagte der Richter.

Auf der Anklagebank saßen der frühere Aufsichtsratschef des 2009 in die Pleite geschlitterten Handelsriesen Arcandor, Friedrich Carl Janssen, der Ehemann der Quelle-Erbin und ehemaligen Arcandor-Großaktionärin Madeleine Schickedanz, Leo Herl, sowie zwei weitere ehemalige Aufsichtsratsmitglieder.

Das Landgericht zog mit seiner Entscheidung einen Schlussstrich unter das Verfahren, bei dem zunächst auch noch der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff und zwei weitere Aufsichtsräte auf der Anklagebank gesessen hatten. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte den ehemaligen Arcandor-Aufsehern vorgeworfen, Middelhoff und einem weiteren Top-Manager noch kurz vor der Pleite des Handelsriesen Erfolgsprämien in Millionenhöhe zugebilligt zu haben, obwohl diese eigentlich keinen Anspruch auf das Geld gehabt hätten. Middelhoff hatten die Ankläger Anstiftung zur Untreue zur Last gelegt.

Die Verfahren gegen Middelhoff und die beiden Arbeitnehmervertreter im Kontrollgremium hatte die Kammer bereits in den vergangenen Wochen ohne Auflagen eingestellt. Bei den Aufsichtsräten geschah dies wegen Geringfügigkeit, bei Middelhoff, weil die zu erwartende Strafe angesichts der bereits in einem früheren Verfahren verhängten dreijährigen Haftstrafe „nicht beträchtlich ins Gewicht“ falle. Middelhoff, Herl und Jannsen hatten bei der Prozesseröffnung über ihre Anwälte die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt