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TierseucheAfrikanische Schweinepest: Bauernverband fordert Nachverhandlungen mit China

Das Vorrücken der Afrikanischen Schweinepest alarmiert den Bauernverband. Landwirten drohen schwere wirtschaftliche Schäden.Silke Kersting 06.01.2020 - 09:29 Uhr

Ein Mitarbeiter des Technischen Hilfswerkes (THW) errichtet einen Schutzzaun gegen die Afrikanische Schweinepest.

Foto: dpa

Berlin. Die Gefahr ist groß, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) nach Deutschland eingeschleppt wird. Ein Wildschweinkadaver wurde zuletzt in Polen 21 Kilometer vor der deutschen Grenze entfernt gefunden, ein anderer 32 Kilometer. Der Deutsche Bauernverband (DBV) forderte jetzt erneut, „alles dafür zu tun, um die Seuche aus Deutschland fernzuhalten“.

„Dafür brauchen wir stabile und wirkungsvolle Zäune - möglichst schon auf polnischer Seite“, sagte DBV-Vizepräsident Werner Schwarz dem Handelsblatt. Hier müssten die polnischen Behörden Unterstützung aus Deutschland erhalten, sagte er weiter. Zwingend sei zudem eine deutliche Reduzierung des Wildschweinbestandes „auch auf den bundeseigenen Flächen, beispielsweise Truppenübungsplätze, die der Bundeswehr unterliegen“. Reisende müssten an der Grenze intensiv darauf aufmerksam gemacht werden, keine Fleisch- und Wurstwaren unachtsam wegzuwerfen.

Tatsächlich ist der Mensch großer Risikofaktor für die Ausbreitung der Tierseuche. So breitet sich das Virus unter anderem durch weggeworfene Schweinefleischerzeugnisse aus, aber auch durch verunreinigte Fahrzeuge oder Schuhe. Der Erreger – für den Menschen ungefährlich – ist extrem resistent. In Salami hält er sich einen guten Monat lang, in Parmaschinken sogar länger als ein Jahr. Speisereste sollen deswegen ausschließlich in verschlossenen Behältern entsorgt werden, zu denen Wildschweine keinen Zugang haben.

Seit 2007 breitet sich der Erreger, aus Afrika kommend, in Europa aus und bedroht Millionen Haus- und Wildschweine. Neben vielen afrikanischen Ländern kommt die ASP in Europa derzeit in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sowie in Polen, Rumänien und auf Sardinien vor. Im September 2018 wurde der erste Fall von ASP in Belgien nachgewiesen. Auch Russland meldet nach wie vor Fälle. China ist ebenfalls betroffen.

Um den wirtschaftlichen Schaden eines Seuchenfalls in Deutschland zu mindern, fordert DBV-Vize Schwarz Nachverhandlungen mit Ländern wie China. „Es ist nicht zu verstehen, dass ein ASP-Fall bei Wildschweinen an der polnischen Grenze die Schweinehalter in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein wirtschaftlich schwer schädigen würde“, sagte er.

Denn selbst wenn das Virus bei einem Wildschwein in Deutschland entdeckt werden würde, hätte das Konsequenzen für den Hausschweinbestand. DBV-Präsident Joachim Rukwied hatte schon im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass ein Ausbruch in Deutschland wohl dazu führen würde, dass Schweinefleischerzeugnisse nicht mehr in sogenannte Drittländer, also in Länder außerhalb der Europäischen Union, exportiert werden dürfte.

Schweinehaltung derzeit einziger Lichtblick

Der Export nach Asien ist für die Bauern jedoch enorm wichtig, weil dorthin vor allem die Teile vom Schwein geliefert werden, die der deutsche Verbraucher in der Regel nicht auf seinem Speiseplan stehen hat: Pfötchen, Innereien, Ohren, Speck. Bei einem Ausbruch in Hausschweinbeständen müssten alle Schweine der betroffenen Bestände getötet werden. Es würden großflächig Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete errichtet, in denen der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen grundsätzlich untersagt wären.

Schweinehalter wurden deswegen wiederholt dazu aufgefordert, die Betriebshygiene zu überprüfen, vor allem bei Freiland- und Auslaufhaltung, um jeden Kontakt mit Wildschweinen auszuschließen. Über die Höhe der potenziellen Schäden gibt es bislang nur Schätzungen. Der DBV sagte im vergangenen Jahr, dass ein Ausbruch der Seuche in Deutschland für die Schweinehalter Verluste von zwei bis drei Milliarden Euro pro Jahr bedeuten könnte. Das ist besonders problematisch, weil die Schweinehaltung derzeit noch als einziger Lichtblick in der angespannten wirtschaftlichen Situation der Landwirte gilt.

Zuständig für den Vollzug der Tierseuchenbekämpfung sind die Bundesländer. Das heißt: Sollte in Deutschland die Schweinepest auftreten, dann entscheiden die zuständigen Behörden in den Ländern, welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche ergriffen werden. Der übergeordnete Rechtsrahmen ist die sogenannte Schweinepest-Verordnung, die zahlreiche „Kann-Bestimmungen“ enthält.

Teilweise sind die Vorkehrungen für Maßnahmen wie Absperrungen oder die Kadaver-Suche in den Bundesländern auch unterschiedlich geregelt, heißt es beim Bundeslandwirtschaftsministerium. So habe die Veterinär-Behörde in Brandenburg beispielsweise derzeit eine intensivere Bejagung angeordnet. „Das ist aber immer eine Entscheidung, die von der Einschätzung der Situation vor Ort abhängt.“

Brandenburg hat zudem in der Woche vor Weihnachten entlang der Neiße und Oder mobile Wildschutzzäune auf einer Länge von bis zu 120 Kilometer entlang der Hochwasserschutzanlagen aufgestellt, um die Einschleppung der ASP durch infizierte Tiere abzuwehren. Die Afrikanische Schweinepest verläuft fast immer tödlich und ist bislang unheilbar. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen.

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