Ratgeber Steuererklärung 2021: Corona und die Steuererklärung – Wie der Staat hilft
Der Arbeitgeber muss den Antrag stellen und zahlt das Geld auch aus.
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Foto: HandelsblattFrankfurt. Die Coronapandemie grassiert schon das dritte Jahr in Folge. Seitdem geraten Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen teilweise in wirtschaftliche Problemlagen. Im Juni wurde das inzwischen „Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise“ beschlossen, das verschiedene Unterstützungsmaßnahmen und Steuererleichterungen enthält, die die Schäden abfedern sollen. Eine
Was bei der Steuererklärung 2021 zu beachten ist, wenn es um Coronabonus, Kurzarbeitergeld, Homeoffice und Co. geht: Eine Übersicht.
1. Coronabonus bei der Steuererklärung 2021
In einigen Branchen sind die Beschäftigten während der Coronapandemie besonders gefordert. Diejenigen, die in der Pflege arbeiten, können einen Bonus von bis zu 4500 Euro erhalten, der nicht versteuert werden muss. Der Betrag darf zwischen 18. November 2021 und 31. Dezember 2022 zusätzlich zum regulären Gehalt ausgezahlt worden sein.
Daneben gibt es den regulären „Coronabonus“, der den Beschäftigten aus allen Branchen gewährt werden darf. Seine Höhe beträgt 1500 Euro über dem regulären Arbeitslohn und muss im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. März 2022 ausgeschüttet worden sein.