1. Startseite
  2. Finanzen
  3. Immobilien
  4. Corona: Bei welchen Krediten Sie Zahlungen aussetzen dürfen

VerbraucherdarlehensverträgeBei welchen Krediten Sie in der Coronakrise die Zahlungen aussetzen dürfen

Verbraucher können in der Coronakrise bei bestimmten Darlehensverträge die Zins- und Tilgungsleistungen aussetzen. Was dabei zu beachten ist.Frank Matthias Drost 31.03.2020 - 08:45 Uhr

Bei Immobiliendarlehen können Verbraucher derzeit die Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen veranlassen.

Foto: obs

Berlin. Viele Hilfen in der Coronakrise gehen direkt von der Bundesregierung aus. Bei speziellen Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucher wurde die Kreditwirtschaft in die Pflicht genommen. Was kann der Verbraucher erwarten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Der Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit kann schnell dazu führen, dass der Verbraucher nicht mehr alle finanziellen Verpflichtungen wie bisher bedienen kann. Wird der Verbraucher bei der Bedienung seiner Kredite entlastet?
Ja, der Bundestag hat am 25. März beschlossen, dass für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März abgeschlossen wurden, die Zins- und Tilgungsleistungen ausgesetzt werden können.

Für welche Kredite gilt das genau?
Es geht um Darlehensverträge, die ein Verbraucher zu privaten Zwecken abschließt. Das trifft beispielsweise auf Ratenkredite zu, aber auch auf Immobiliendarlehen. Dabei orientiert sich die Regierung am Paragrafen 491 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Ausgenommen von der Regelung sind Förderdarlehen, Arbeitgeberdarlehen und Darlehen unter 200 Euro.

Für welchen Zeitraum gilt die Entlastung?
Verbraucher, die von der Corona-Krise betroffen sind, können ab sofort die Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen veranlassen. Das gilt zunächst für einen Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni. Die Stundung wird gesetzlich angeordnet, sie gilt also unmittelbar.

Allerdings empfehlen die kreditwirtschaftlichen Verbände, so bald wie möglich Kontakt zu seiner Bank oder Sparkasse aufzunehmen. Verbraucher müssen dabei ihre durch die Pandemie eingetretenen Einnahmeausfälle gegenüber der Bank nachweisen. Zudem, so die Verbände, können die Verbraucher dann gemeinsam mit der Bank an einer Lösung für die Fortsetzung des Darlehensverhältnisses nach Abklingen der Pandemie erarbeiten.

Werden nach der Frist dann die bisher gestundeten Beiträge mit einem Mal fällig?
Nein, die Vertragslaufzeit wird entsprechend gestreckt. Derzeit um drei Monate. Falls sich herausstellen sollte, dass dieser Zeitraum zu kurz gegriffen ist, kann der Bundesverbraucherministerium per Ermächtigung den Zeitraum für die Aussetzung der Zins- und Tilgungen um weitere drei Monate bis zum 30.September verlängern. Im Gesetzesentwurf ist als Ende einer möglichen Frist sogar der 31. März 2021 vorgesehen. Verzugszinsen werden in dieser Zeit nicht fällig.

Was passiert, wenn mehrere Darlehensnehmer einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben?
Sind mehrere Darlehensnehmer Gesamtschuldner und liegen die Voraussetzungen der Stundung bei nur einem der Darlehensnehmer vor, so kann der Gläubiger den gestundeten Betrag nicht von den anderen Darlehensnehmern verlangen.

Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt