Coronahilfen: Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie führt zu Steuerausfällen von 2,7 Milliarden Euro
Bund und Länder wollen bei ihrer nächsten Schaltkonferenz am 6. Mai auch darüber reden, wie es mit dem Gastgewerbe weitergeht.
Foto: action pressBerlin. Das Gastgewerbe leidet besonders unter der Coronakrise – und muss von allen Wirtschaftszweigen mit am längsten auf eine Lockerung der Einschränkungen warten. Umso mehr hofft die Branche, dass die vom Koalitionsausschuss beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen den Umsatz ankurbelt, wenn Cafés, Kneipen und Restaurants wieder öffnen dürfen.
In Bund, Ländern und Kommunen wird diese Finanzhilfe – zusammen mit einigen anderen Steuererleichterungen – zu Steuerausfällen von insgesamt 2,7 Milliarden Euro führen. Das geht aus der Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums für den Entwurf des Corona-Steuerhilfegesetzes hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.
Die Mehrwertsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird demnach befristet von Anfang Juli dieses Jahres bis Ende Juni 2021 von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Getränke sind dabei ausdrücklich ausgenommen. Außerdem will die Koalition Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Soll- und Ist-Entgelt steuerfrei stellen. Dies schlägt aber nur mit 30 Millionen Euro zu Buche.
Von den Steuerausfällen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro, die in diesem und im kommenden Jahr erwartet werden, entfallen knapp 53 Prozent auf den Bund, rund 45 Prozent auf die Länder und gut zwei Prozent auf die Kommunen. Die Covid-19-Pandemie stelle eine enorme Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft dar, heißt es in dem Entwurf. In allen zentralen Politikbereichen habe die Politik dafür zielgerichtete Antworten gefunden.
„Dies gilt auch für die Steuerpolitik. Hiermit wird die Gefahr eines geringeren Wachstums angegangen.“ Eine nachhaltige Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Sicherung von Beschäftigung seien dabei die zentralen Zielsetzungen.
Bund und Länder wollen bei ihrer nächsten Schaltkonferenz am 6. Mai auch darüber reden, wie es mit dem Gastgewerbe weitergeht. Die seit Wochen wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Cafés, Kneipen und Restaurants müssten schnell Klarheit haben, sagte Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) der Deutschen Presse-Agentur.
Sollte es die Entwicklung der Infektionszahlen zulassen, will er bei der Schaltkonferenz eine Öffnung der Außenbereiche unter strengen Auflagen für den 15. Mai vorschlagen. „Man könnte testen, ob die Sicherheitsvorkehrungen funktionieren, bevor sich alles am Pfingstwochenende ballt“, sagte Dulig.
Zu den Pfingstfeiertagen Ende Mai könnten dann weitere Lockerungen – etwa für den Innenbereich in der Gastronomie – folgen. Soweit es gehe, sollte eine Öffnung der Gastronomiebetriebe bundeseinheitlich abgestimmt werden.