Coronakrise: Diese vier Regeln lockert die EU im Wertpapierhandel
„Unser Ziel ist es, den Aufschwung zu unterstützen.“
Foto: dpaBrüssel. Der Corona-Wiederaufbau ist das alles dominierende Thema in Brüssel. Erst am Dienstag hatten die EU-Regierungschefs ein 750 Milliarden Euro schweres Konjunkturpaket beschlossen, um vor allem den wachstumsschwachen EU-Staaten aus der Rezession zu helfen. Drei Tage später legt die EU-Kommission nach.
Der für Finanzmarktregulierung zuständige Kommissionsvize Valdis Dombrovskis präsentierte am Freitag ein „Aufschwungpaket für die EU-Kapitalmärkte“. Es sieht vor, diverse EU-Vorschriften für den Wertpapierhandel zu lockern.
„Unser Ziel ist es, den Aufschwung zu unterstützen“, sagte Dombrovskis in einem Interview mit dem Handelsblatt und anderen europäischen Zeitungen. „Wir müssen sicherstellen, dass das Geld dorthin fließt, wo es gebraucht wird.“
Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen solle der Zugang zu Kapital und Bankkrediten erleichtert werden. Dombrovskis befürchtet nicht, dass durch die laxeren EU-Vorschriften neue Risiken für Investoren und für die Stabilität der Finanzmärkte entstehen. Es handele sich lediglich um „gezielte Änderungen“, um Unternehmen aus der schwersten Krise der EU-Geschichte herauszuhelfen. „Transparenz und Investorenschutz bleiben gewährleistet“, sagte Dombrovskis.
Die geplanten Änderungen an mehreren Finanzmarktgesetzen sollen bis Jahresende in Kraft treten. Vorher müssen das Europaparlament und der EU-Finanzministerrat zustimmen.
Im Einzelnen schlägt die Kommission Folgendes vor:
1. Börsenprospekt soll befristet kürzer werden
Börsennotierte Unternehmen sollen für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit bekommen, bei Aktienemissionen mit einem deutlich verkürzten Börsenprospekt zu arbeiten. „Der Prospekt ist für Emittenten leicht herzustellen, für Investoren leicht zu lesen und für die nationalen Aufsichtsbehörden leicht zu prüfen“, erklärte die Kommission.
2. Lockerung der Wertpapierhandelsrichtlinie Mifid II
Investmentfonds sollen bei den Offenlegungsvorschriften entlastet werden – allerdings nur im Geschäft mit Großunternehmen und Banken. Im Privatkundengeschäft bleiben die strengen Informationsvorschriften im Wesentlichen bestehen.
Im Handel mit Gas- und Stromderivaten sollen ebenfalls Regeln gelockert werden. Damit wolle man den Handel mit auf Euro lautenden Derivaten ankurbeln. Für den Derivatehandel im Agrarbereich gelten die Erleichterungen nicht.
Die Kommission will es Investmentmanagern außerdem wieder erlauben, ihren Kunden Research-Dienstleistungen gemeinsam mit den Handelsgebühren zu berechnen. Die seit 2018 geltende Entflechtung von Researchkosten und Handelsgebühren hatte dazu geführt, dass sich das Research über kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für Banken nicht mehr lohnte. Wenn man die Entflechtung wieder rückgängig mache, „wird es leichter für KMU, Kapital zu bekommen“, hofft Dombrovskis.
3. Verbriefung von Bankkrediten
Die EU-Kommission will die Vorschriften für die Verbriefung von Bankkrediten lockern. Ziel sei es, die Kreditvergabe an den Mittelstand anzukurbeln. Außerdem solle es für Banken leichter werden, ihre Bilanzen von nicht bedienten Krediten zu befreien, sagte Dombrovskis.
4. Abschaffung des Referenzzinssatzes Libor
Der durch Manipulationen in Misskredit geratene Referenzzinssatz Libor wird bis Ende 2021 abgeschafft. Die britische Notenbank bietet den Banken Ersatz an, doch das reicht der EU-Kommission nicht. Dombrovskis kündigte an, dass die Kommission den Banken eine Alternative zum britischen Referenzzins vorschlagen will. „Wir wollen damit vermeiden, dass es zu Rechtsunsicherheit kommt“, sagte der Vizepräsident der EU-Kommission.