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KommentarDie eigenen Ethikregeln sind für die Bafin peinlich

Eine Aufsichtsbehörde muss über jeden Zweifel erhaben sein. Deshalb sollte die Finanzaufsicht Bafin bei den Verhaltensregeln dem Vorbild der EZB folgen.Yasmin Osman 17.08.2020 - 16:41 Uhr

In den Monaten vor der Wirecard-Insolvenz handelten auch Bafin-Mitarbeiter mit Aktien des Zahlungsdienstleisters.

Foto: dpa

Frankfurt. Die Diskussion über die Kurzsichtigkeit der deutschen Finanzaufsicht Bafin im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal ist seit der vergangenen Woche um eine neue Facette bereichert worden. Diesmal werfen die Verhaltensregeln im Umgang mit privaten Wertpapiergeschäften von Mitarbeitern ein schlechtes Licht auf die Behörde. Bafin-Mitarbeiter haben in den Monaten vor der Wirecard-Pleite anscheinend verstärkt mit Aktien des insolventen Zahlungsdienstanbieters gehandelt.

Ob die internen Kontrollen und Vorgaben dafür nun scharf genug waren oder nicht, spielt für den potenziellen Rufschaden, den das vor allem international anrichtet, keine Rolle. Ebenso wenig wie die Frage, ob diese Geschäfte nun tatsächlich auffällig gehäuft vorkamen oder nicht. Die Peinlichkeit dieser Wirecard-Geschäfte bestehen darin, dass sie überhaupt stattfinden durften.

Denn eine Behörde mit so einschneidenden Eingriffsrechten und tiefen Einblicken wie die Bafin darf sich noch nicht einmal dem leisen Verdacht aussetzen, dass die eigenen Mitarbeiter krumme Geschäfte mit ihrem Wissen machen könnten.

In anderen Behörden wie der Europäischen Zentralbank oder der Bundesbank war der Handel mit Wirecard-Aktien verboten. Das gilt bei den Notenbanken für alle Finanzunternehmen in der Europäischen Union.

Daran hätte sich auch die Bafin orientieren können und sollen, selbst wenn die Behörde selbst Wirecard nicht als Finanzholding einstufen wollte. Streng genommen müsste die Bafin sogar eher noch strengere Maßstäbe an die eigenen Verhaltensregeln anlegen als die Notenbanken. Als Wertpapieraufsicht hat sie schließlich auch Einblicke in das Marktgeschehen um andere Aktiengesellschaften, etwa wenn sie Marktmanipulationsvorwürfe in deren Aktien prüfen muss.

Man kann argumentieren, dass die Bafin-Regeln durch die individuelle Prüfung, ob ein einzelner Mitarbeiter Insider-Kenntnisse zu einer spezifischen Aktie besitzt, umfassender sind als ein pauschales Verbot. Doch das greift zu kurz. Es genügt nicht, dass die Geschäfte sauber sind, sie müssen über jeden möglichen Zweifel erhaben sein.

Nur ein erster Schritt

Ein Handelsverbot für Finanzwerte wäre deshalb nur ein erster Schritt für eine Neuregelung. Ein weiterer Schritt wäre ein Verbot von Aktiengeschäften mit Wertpapieren, zu denen aktuelle Untersuchungen der Bafin laufen, egal in welche Branche oder welchen Einzelwert das betrifft – und egal ob der Mitarbeiter etwas über diese Prüfungen weiß oder nicht.

Die Bafin hat in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, die aufsichtsrechtlichen Debatten in Europa mit eigenen Ideen zu prägen. Bei ihren Ethikregeln kann sie von Europa lernen.

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