Kommentar: Die Minireform des Wahlrechts ist ein mickeriges Resultat
Union und SPD haben einen Kompromiss im Koalitionsausschuss gefunden, um den Bundestag zu verkleinern. Die Opposition spricht von einem „Armutszeugnis“.
Foto: dpaSollten Jugendliche schon mit 16 Jahren an der Bundestagswahl teilnehmen dürften? Muss es eine paritätische Besetzung des Parlaments mit beiden Geschlechtern geben? Ist eine Wahlperiode von vier oder fünf Jahren besser?
Das deutsche Wahlrecht gleicht einer riesigen Baustelle. Und damit sind das komplizierte System von Überhang- und Ausgleichsmandaten oder die verzwickte Mischung von Mehrheits- und Verhältniswahl noch gar nicht angesprochen.
Dass die Spitzen von Union und SPD sich nun hinstellen und die beschlossene Minireform des Wahlrechts für 2021 als „Kompromiss, der sich sehen lassen kann“ bezeichnen, wirkt da seltsam entrückt.
Natürlich ist es wichtig, dass – auf den letzten Drücker – überhaupt etwas passiert. Immerhin kann nun zumindest verhindert werden, dass die Zahl der Abgeordneten bei der nächsten Bundestagswahl noch weiter Richtung chinesischer Volkskongress tendiert.
Es ist auch eine gute Nachricht für den deutschen Steuerzahler, dass nicht noch mehr Millionen in einen aufgeblähten Parlamentsbetrieb fließen.
Mickeriges Resultat
Die Politik weiß seit zwölf Jahren, dass sie „das für den Wähler kaum noch nachzuvollziehende Regelungsgeflecht der Berechnung der Sitzzuteilung im Deutschen Bundestag auf eine neue, normenklare und verständliche Grundlage zu stellen“ hat. So hat es ihr das Bundesverfassungsgericht aufgetragen. Da staunt man schon über das mickerige Resultat.
Über Jahre hinweg debattierten die Parteien das zugegebenermaßen komplizierte Wahlrecht zwar immer wieder: von der Reduzierung der Wahlkreise über den Wegfall der Kompensation von Überhangmandaten bis hin zur Deckelung der Sitze oder der Abschaffung des Mindestsitzzahlverfahrens. Doch Besitzstandswahrung und die Angst um das eigene Mandat verhinderten Kompromisse.
Nun soll sich eine Reformkommission den Kopf darüber zerbrechen, wie eine Verringerung der Wahlkreise aussehen könnte und wie sich die Zukunftsfragen des Parlamentsbetriebs – wie Wahlalter, Gleichstellung und Dauer der Legislaturperiode – ausgestalten lassen. Dafür haben die Experten 34 Monate Zeit. Danach dürfte eine neue politische Debatte aufflammen.
Was bleibt, ist der Eindruck, dass es dem Gesetzgeber leichtfällt, dem Bürger viele neue Vorschriften zuzumuten. Er selbst erweist sich jedoch als reformunfähig. Für den Bürger ist das alles nur noch schwer nachvollziehbar. Über Politikverdrossenheit braucht sich dann keiner zu wundern.