1. Startseite
  2. Politik
  3. Deutschland
  4. Bundesdatenschützer warnt vor Staatstrojaner für Geheimdienste

DatenschutzZugriff auf Messenger-Dienste: Bundesdatenschützer warnt vor Staatstrojaner für Geheimdienste

Geheimdienste sollen Terrorverdächtige auch bei verschlüsselter Kommunikation ausspähen dürfen. Gegen die Pläne der Regierung regt sich Widerstand.Dietmar Neuerer 23.10.2020 - 11:38 Uhr Artikel anhören

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz lehnt die jüngsten Überwachungspläne ab.

Foto: dpa

Berlin. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, wertet die Pläne der Bundesregierung, den Nachrichtendiensten die Überwachung von Messengern zu ermöglichen, als massiven Eingriff in die Privatsphäre. „Es besteht die Gefahr, dass das Ausmaß der staatlichen Überwachung in der praktischen Anwendung das für eine Demokratie erträgliche Maß übersteigt“, sagte Kelber.

Hintergrund ist der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Der Entwurf regelt die Möglichkeiten für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Diese wird bislang von Polizeibehörden insbesondere für die Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation genutzt, die oft über Messenger-Dienste erfolgt.

Die Regierungspläne sehen nun vor, dass künftig der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst (MAD) nicht nur laufende Gespräche via Messenger überwachen dürfen sollen, sondern auch Botschaften, die per Messenger verschickt werden. Die Quellen-TKÜ setzt im Endgerät an, bevor die Nachrichten technisch verschlüsselt werden beziehungsweise wenn sie wieder entschlüsselt sind.

Die Reform war in der Koalition sehr umstritten. Ein erster Entwurf war den anderen Ministerien bereits im März 2019 zur Stellungnahme übersandt worden. Damals sah er für die Geheimdienste auch noch die Erlaubnis für „Online-Durchsuchungen“ vor. Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Dieser Passus wurde auf Druck der SPD gestrichen.

Den Bundesdatenschützer überzeugt das nicht. Kelber moniert, dass das Gesetz den Umfang der Informationserhebung nicht klar festlegt. Dadurch besteht aus seiner Sicht die Gefahr, dass aus der Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine „Onlinedurchsuchung“ wird, die eigentlich gerade nicht eingeführt werden soll.

Außerdem entsprächen die Voraussetzungen für die Durchführung weitgehend denen der Befugnisse zur Quellen-TKÜ im Polizeibereich, gibt Kelber zu bedenken. Dies verstoße aber gegen das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten.

Ruf nach „Sicherheitsgesetz-Moratorium“

Voraussetzung für die Quellen-TKÜ ist in jedem einzelnen Fall eine entsprechende Anordnung. Die Geheimdienste können also nicht nach eigenem Gutdünken Kommunikation mitlesen und speichern. Um die Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen zu verbessern, wird die Zahl der Mitglieder der für ihre Genehmigung zuständigen G10-Kommission des Bundestages erhöht. Außerdem soll der Kommission ein technischer Berater an die Seite gestellt werden. Die Reform muss noch vom Bundestag gebilligt werden.

Kritik an den Plänen kommt auch aus der Opposition. „Nach all den jüngsten Niederlagen vor höchsten Gerichten dokumentiert die Große Koalition damit ihre bürgerrechtsfeindliche Haltung und ihre absolute Lernunfähigkeit“, sagte Konstantin von Notz, Fraktions-Vize der Grünen.

Der FDP-Innenpolitiker Stephan Thomae kritisierte: „Dass nun auch die Nachrichtendienste den Staatstrojaner einsetzen dürfen sollen, gleicht einem Ausverkauf der Bürgerrechte.“ Es überrasche sehr, dass Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) als Verfassungsministerin diesen „Schritt hin zum gläsernen Bürger als Ideal konservativer Sicherheitspolitik“ mitgehe.

Bundesinnenminister Seehofer verteidigte die neuen Überwachungsbefugnisse: „Ich kann nicht akzeptieren, dass unsere Sicherheitsbehörden den Feinden unserer Demokratie wegen mangelnder Befugnisse hinterherlaufen“, sagte er. „Die Zeit der Telefone mit Wählscheibe ist längst vorbei.“

Das Gesetz sei ein „überfälliger Schritt“ im Kampf gegen Terroristen und militante Extremisten. „Wir brauchen einen Verfassungsschutz, der auch im digitalen Zeitalter sehen und hören kann“, betonte der CSU-Politiker. „Nur so können wir den extremistischen Geschwüren in unserer Gesellschaft etwas entgegensetzen.“

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber vertritt dagegen die Auffassung, dass die bestehende Gesetzeslage aktuell nicht bereit sei für die Einführung solcher massiven Eingriffe in die Privatsphäre. „Die Gerichte haben einen deutlichen Reformbedarf in den Gesetzen der Nachrichtendienste aufgezeigt“, sagte er.

Verwandte Themen
CSU
SPD
Datenschutz
Berlin

Doch statt diese „dringenden Reformen“ anzugehen, wolle der Staat nun neue Überwachungsmöglichkeiten schaffen. Kelber bekräftigte vor diesem Hintergrund seine Forderung nach einem „Sicherheitsgesetz-Moratorium“ und einer unabhängigen wissenschaftliche Analyse der bestehenden Gesetze.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt