Finanzaufsicht in der Kritik: Bundesbank sprach sich gegen Wirecard-Leerverkaufsverbot aus – Bafin verhängte es dennoch
Mit dem Leerverkaufsverbot verschaffte die Bafin dem Zahlungsdienstleister einen Vertrauensvorschuss – der sich später als nicht gerechtfertigt herausstellte.
Foto: dpaBerlin, Frankfurt. Es war ein Einspruch ohne Folgen: Am 15. Februar 2019 sprach sich die Bundesbank gegen das von der deutschen Finanzaufsicht Bafin geplante Leerverkaufsverbot auf Wirecard-Aktien aus. Die Bafin setzte sich jedoch in der Person ihrer Direktorin Elisabeth Roegele über die Empfehlung der Bundesbank hinweg – und sorgte so für einen Vertrauensvorschuss für die Wirecard-Aktie. Dieser sollte sich spätestens mit der Pleite des Zahlungsabwicklers als nicht gerechtfertigt herausstellen.
Der Sachverhalt geht aus einem internen Vermerk der Bundesbank hervor, der sich in den Akten findet, die dem Wirecard-Untersuchungsausschuss übermittelt wurden. Das Papier liegt dem Handelsblatt vor.
„Am Freitag, dem 15.02.2019, informierte die Bafin gegen Mittag die Bundesbank über eine möglicherweise bevorstehende leerverkaufsbeschränkende Maßnahme mit Bezug auf Aktien der Wirecard AG“, heißt es darin. Vorangegangen waren Spekulationen gegen die Wirecard-Aktie im Umfeld negativer Presseartikel.
Am frühen Abend dieses Tages ging dann auch der erste Bafin-Entwurf einer Allgemeinverfügung bei der Bundesbank ein, der die geplante Leerverkaufsbeschränkung für Aktien der Wirecard AG mit einer „ernstzunehmenden Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland“ begründete.
Diese Einschätzung schienen die Notenbanker nicht zu teilen. Sie hatten dem Vermerk zufolge „verschiedene Analysen zur Aktie der Wirecard AG durchgeführt“, etwa hinsichtlich der Leerverkaufspositionen und möglicher Ansteckungseffekte für Papiere anderer Finanzunternehmen, offenbar ohne beunruhigendes Ergebnis.
Denn nach Eingang des Bafin-Entwurfs am frühen Abend kam es zu einem Gespräch: „Die Bundesbank informierte die Bafin daraufhin telefonisch informell (gegen 20.30 Uhr), dass sie diese Einschätzung nicht teile und die damalige Kursentwicklung (…) keine Ausstrahlungseffekte auf andere in Deutschland börsennotierte Finanztitel hätte“, heißt es in dem Vermerk. Damit lägen keine Anhaltspunkte vor, die auf Risiken für die Finanzstabilität gedeutet hätten.
Formal ist die Bundesbank für Marktvertrauen im Sinn des Anlegerschutzes nicht zuständig, sondern nur für die Finanzstabilität. Doch zumindest in diesem informellen Telefonat machte die Notenbank damit deutlich, dass sie auch dem Argument des bedrohten Marktvertrauens nicht folgt.
In der Folge habe die Bafin „erstmals“ staatsanwaltschaftliche Ermittlungen als Hintergrund für die geplante Maßnahme erwähnt. Auch in einem „anschließenden Telefonat“ zwischen Bundesbank-Vizepräsidentin Claudia Buch und der zuständigen Bafin-Direktorin Roegele kamen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft danach zur Sprache, doch ohne Details.
„Vizepräsidentin Buch machte vor diesem Hintergrund gegenüber Frau Roegele deutlich, dass die Bundesbank wegen fehlender Zuständigkeit und Informationen sich nicht zum Sachverhalt äußern könne“, wird in dem internen Vermerk referiert. Die Bafin verzichtete in der Folge auf die Einholung einer förmlichen Stellungnahme der Bundesbank.
Kritik von der FDP: Finanzmarkt komplett in die Irre geführt
Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Florian Toncar, kritisiert die Rolle der Finanzaufsicht. „Mit der Strafanzeige gegen Journalisten und dem Leerverkaufsverbot für Wirecard-Titel hat die Bafin den Finanzmarkt komplett in die Irre geführt“, sagt der FDP-Obmann im Wirecard-Untersuchungsausschuss. „Bei Anlegern und Banken entstand der Eindruck, bei Wirecard sei trotz aller Gerüchte alles in Ordnung, sodass das Unternehmen den Geldgebern immer neue Milliarden aus den Rippen leiern konnte.“
Die Bafin habe „offenbar sogar die fachlichen Bedenken der Bundesbank beiseitegeschoben“, sagte er. Politisch sieht er Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), in dessen Zuständigkeitsbereich die Bafin fällt, mitverantwortlich. „Dass Finanzminister Scholz dieses offenkundige und folgenschwere Versagen seiner Leute vollkommen regungslos hinnimmt, lässt eigentlich nur einen Schluss zu: dass er bei dem für die Betrüger von Wirecard so wichtigen Leerverkaufsverbot selbst mit an Bord war“, so Toncar.
Die Bundesbank betont in dem Dokument mehrfach ihre von der Argumentation der Bafin abweichende „skeptische Einschätzung“. Hintergrund des Disputs ist der unterschiedlich definierte Auftrag der beiden Aufsichtsbehörden: Die Bundesbank überwacht nach dem Finanzstabilitätsgesetz die Stabilität des deutschen Finanzsystems – was auch Ansteckungseffekte, die aus Vertrauensverlusten entstehen können, umfasst. Marktvertrauen im Sinne des Anlegerschutzes zählt jedoch nicht zum Mandat der Bundesbank, wohl aber nach Artikel 20 der EU-Leerverkaufsverordnung zum Handlungsfeld der Bafin.
Die Bafin verweist auf Handelsblatt-Anfrage auf die unterschiedlichen Ansatzpunkte der beiden Aufsichtsbehörden und sieht eine „Verwechslung“ vorliegen: „Die Bundesbank wurde ausschließlich bezüglich des Aspekts Finanzstabilität involviert. Dass keine Bedrohung der Finanzstabilität vorlag, sahen Bundesbank und Bafin völlig identisch“, erklärte eine Sprecherin. „Die Bafin-Maßnahme stützte sich allein auf ein bedrohtes Marktvertrauen. Hierzu wurde die Bundesbank mangels Zuständigkeit nicht eingebunden“, so die Lesart der Bafin.
Richtig ist jedoch, dass sich die Bundesbank informell durchaus gegen die Bafin-Einschätzung, das Marktvertrauen sei bedroht, ausgesprochen hatte, wie aus dem zitierten Dokument hervorgeht. Die Bundesbank selbst wollte sich nicht zu dem Thema äußern.
Leerverkaufsverbot verschaffte Wirecard Vertrauen
Am 18. Februar 2019 verkündete die Bafin das Leerverkaufsverbot. Für zwei Monate konnten kritische Investoren nicht mehr auf einen Kursrückgang bei dem heiß gehandelten Dax-Wert wetten. Zuvor hatte die Wirecard-Aktie stark nachgegeben – Auslöser dafür war eine kritische Artikelserie in der britischen Wirtschaftszeitung „Financial Times“ (FT). Die FT-Recherchen sollten schließlich 2020 zur Aufdeckung des Bilanzskandals führen. Im Sommer musste der Zahlungsdienstleister Insolvenz anmelden.
Doch im Februar 2019 führte das Leerverkaufsverbot erst einmal zu einer Beruhigung der Lage – und verschaffte Wirecard schnell dringend benötigtes Vertrauen. Um rund 15 Prozent kletterte die Aktie an diesem Tag.
Am Markt wurde die Bafin in der Folge zum Teil als verlängerter Arm des Konzerns wahrgenommen. So erklärte etwa im November das Prager Anlagehaus Krupa Global Investments seinen fünf Millionen Euro schweren Einstieg bei Wirecard mit folgender Aussage: „Die deutsche Regulierungsbehörde Bafin und die deutsche Regierung unterstützen Wirecards Mission und Expansion umfassend.“
Um die Dimension der Entscheidung richtig einzuordnen, hilft der Blick zurück. Im September 2008 – damals war gerade die US-Bank Lehman Brothers pleitegegangen – verhängten die Börsenaufseher zum ersten und bisher einzigen Mal ein Verbot von Leerverkäufen für insgesamt elf europäische Banken. Damals ging es um die Rettung des Finanzsystems. Spekulanten sollten mit ihren Wetten auf fallende Kurse die ohnehin angespannte Lage nicht noch weiter verschärfen. Ein Leerverkaufsverbot für einzelne Aktien war bis zum Fall Wirecard hingegen völlig unbekannt.
Leerverkaufsverbot mit der Esma abgestimmt
Klar ist: Zumindest mit einer anderen Behörde hat sich die Bafin vor der rigorosen Maßnahme positiv abgestimmt: mit den Kollegen der europäischen Wertpapieraufsicht Esma. Diese unterstützte das Leerverkaufsverbot der Bafin damals in einer sogenannten „Opinion“. Die Notfallmaßnahme der Bonner Kollegen sei „zweckmäßig, notwendig und verhältnismäßig, um auf die bestehende Bedrohung des Marktvertrauens in Deutschland zu reagieren“, erklärte die Esma damals.
Zu den Einwänden der Bundesbank will sich die in Paris angesiedelte Behörde nicht äußern. Sie betont jedoch, dass sie im Februar 2019 alleine auf Basis der Informationen entschieden hat, die ihr von der Bafin übermittelt wurden. „Wir haben weder das Recht noch die Möglichkeiten, die Angaben zu überprüfen, auf denen ein Leerverkaufsverbot basiert“, sagte ein Esma-Sprecher. Zudem habe die Esma in solchen Fällen lediglich 24 Stunden Zeit, um zu den Plänen von nationalen Aufsichtsbehörden Stellung zu nehmen.
Die Bafin ist – wie alle nationalen Finanzwächter – Mitglied im Esma-Rat der Aufseher, vertreten durch Elisabeth Roegele. Der Bundesbank sagte die Bafin damals zu, sie über die Abstimmung mit der Esma auf dem Laufenden zu halten, heißt es in den Unterlagen für den Untersuchungsausschuss. Dies geschah dann auch – „nachdem die Esma eine positive ‚Opinion‘ zur geplanten Bafin-Maßnahme abgeben hatte“.