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BGH-UrteilMieter-Einverständnis zu Nebenkostenabrechnung ist verbindlich

Haben Mieter die zu zahlenden Nebenkosten einmal anerkannt, hat das Gültigkeit. Ganz gleich, ob die Abrechnung den formellen Anforderungen entspricht. 25.11.2020 - 17:41 Uhr Artikel anhören

Die Richter in Karlsruhe urteilten: Ein Mieter-Okay zu Nebenkostenabrechnung ist verbindlich.

Foto: dpa

Karlsruhe. Mieter sollten besser genau überlegen, bevor sie sich mit einer Nebenkostenabrechnung einverstanden erklären. Haben sie die zu zahlende Summe einmal anerkannt, hat das Gültigkeit, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Streit aus Köln entschied.

Ob die Abrechnung den formellen Anforderungen entspricht, spielt demnach dann keine Rolle mehr. Das Urteil vom 28. Oktober wurde am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlicht.

In dem Fall hatte der Kläger von privat ein Studentenzimmer gemietet. Am Ende schuldete er seinen Vermietern fast 1600 Euro für Strom und Wasser und sollte ausziehen. Die Vermieter boten ihm an, mit der Zwangsräumung noch einige Monate zu warten; der Mann sollte im Gegenzug die ausstehenden Rechnungen begleichen.

Der Kläger, der das Zustandekommen der Forderungen immer als intransparent kritisiert hatte, akzeptierte schriftlich das Angebot. Als die Vermieter daraufhin die Kaution einbehielten, ging der Streit vor Gericht.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schützt Mieter bei den Betriebskosten zwar grundsätzlich vor abweichenden Vereinbarungen zu ihrem Nachteil. Laut BGH kann sich der Kläger darauf aber nicht berufen, denn hier gehe es um die Abrechnung für einen bereits abgeschlossenen Zeitraum und die Anerkennung einer konkreten Schuld.

Die obersten Zivilrichter gehen davon aus, dass ein Mieter einer solchen Einigung nur zustimmen wird, wenn ihm das auch Vorteile bringt. Der Mieterschutz werde also nicht unterlaufen.

dpa
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