Dienstwagen versteuern: Wie Sie im neuen Jahr am meisten Steuern sparen
Zum Jahreswechsel lohnt es sich für Betroffene, die eigene Besteuerungsmethode kritisch zu bewerten.
Foto: UnsplashFrankfurt. Jedes neunte Fahrzeug auf deutschen Straßen ist ein Dienstwagen. Das freut den Fiskus, denn hier verdient er kräftig mit – meist sogar, wenn der Besitzer den Geschäftstermin per Videocall aus dem Homeoffice erledigt.
Während diejenigen, die für ihren Dienstwagen ein Fahrtenbuch führen, nur die gefahrenen Kilometer versteuern müssen, sind diejenigen, die die sogenannte Ein-Prozent-Versteuerung gewählt haben, aber den Wagen wenig nutzen, möglicherweise im Nachteil. Denn hier fallen monatlich pauschale Steuerzahlungen an.
Zum Jahreswechsel lohnt es sich daher, die eigene Besteuerungsmethode kritisch zu überprüfen. Denn nur zum 1. Januar oder wenn unterjährig ein neues Fahrzeug angeschafft wird, kann diese Methode geändert werden.
Das Handelsblatt erklärt, warum diejenigen, die mit dem Firmenwagen fast nur dienstlich unterwegs sind, am besten ein Fahrtenbuch nutzen. Wer hingegen selten ins Büro pendelt, stellt am besten bei der Ein-Prozent-Methode auf Einzelbewertung um. Das geht sogar rückwirkend.
Dürfen Dienstfahrzeuge unentgeltlich auch privat genutzt werden, wertet der Fiskus das steuerlich als „geldwerten Vorteil“. Dieser geldwerte Vorteil erhöht das zu versteuernde Einkommen, folglich werden darauf Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Soli und Kirchensteuer berechnet. Wer den geldwerten Vorteil also möglichst gering rechnet, spart Steuern und Abgaben.