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Gastbeitrag2021 wird das Jahr der Vernetzung

Der Anfang eines digitalen Gesundheitswesens sei gemacht, die Liste der Vorhaben für 2021 aber noch lang, berichtet Anne Sophie Geier vom Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung.Anne Sophie Geier 04.01.2021 - 06:00 Uhr Artikel anhören

Geschäftsführerin des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung

Foto: SVDGV

Berlin. Die digitale Gesundheitsversorgung ist nicht mehr länger nur ein Platzhalter und Buzzword, sondern wurde 2020 für immer mehr Menschen zur Realität. Mit der Zulassung der ersten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa) wurde erstmals ein neuer digitaler Versorgungsansatz für alle gesetzlich Versicherten eingeführt.

Doch wer nun meint, der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens stehe damit nichts mehr im Weg, fällt einem Irrglauben zum Opfer. Es muss uns 2021 gelingen, die vielen guten Ansätze, die 2020 gebracht hat, nachhaltig zu etablieren.

Deshalb wird 2021 das Jahr der Vernetzung: Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) wird erstmals ein zentrales Element eingeführt, das Versicherte mit Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern vernetzen wird – wodurch endlich der Austausch relevanter Informationen aus unterschiedlichen Versorgungsbereichen geschaffen wird.

Vernetzung ist auch im Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung das Gebot der Stunde: Der Austausch und Wissenstransfer zwischen einer wachsenden Anzahl an Herstellern unterschiedlicher digitaler Lösungen wie Online-Videosprechstunden, DiGa und Telemedizin schafft Synergien und wertvolle Perspektiven, um eine ganzheitlich gedachte, hochwertige digitale Gesundheitsversorgung im nächsten Jahr weiter aktiv voranzutreiben.

Entscheidender Baustein: DiGa-Rahmenvereinbarung

Der Jahresanfang wird im Zeichen der dann vorliegenden Rahmenvereinbarung für DiGa zwischen Herstellerverbänden und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen. Denn für die bereits gelisteten DiGa startet mit den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband der zweite wichtige Baustein im Verfahren. Eine moderne Gesundheitsversorgung mit DiGa kann nur gelingen, wenn die Anbieter in die Lage versetzt werden, tragfähige Geschäftsmodelle aufbauen zu können.

Im Jahr 2021 steht für alle Akteure im Gesundheitswesen die Weiterentwicklung der geschaffenen Prozesse und Strukturen im Mittelpunkt. Hierbei sind sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene mehrere zentrale Neuerungen zu erwarten. Ende Mai ist der – zwischenzeitlich verschobene – Geltungsbeginn der europäischen Verordnung für Medizinprodukte (MDR), der viele Hersteller und uns als Verband beschäftigen wird.

Zudem werden wir das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) weiter aktiv begleiten. Darin sind einige wichtige Ausbaustufen und komplett neue digitale Versorgungsansätze vorgesehen. So sollen künftig Apps und digitale Lösungen als sogenannte digitale Pflegeanwendungen (DiPa) auch in der Pflege zum Einsatz kommen. Bei der aktiven Begleitung dieses neuen Verfahrens wird uns die Expertise im Verband zu den Besonderheiten des Pflegebereichs sowie die Vernetzung von DiGa-Herstellern und innovativen Unternehmen aus dem Pflegebereich helfen.

Mit dem DVPMG werden aber auch in weiteren zentralen Bereichen der Digitalisierung des Gesundheitssystems wie dem der Telemedizin und dem der Online-Videosprechstunden Weichen gestellt. Die Begleitung und Gestaltung der Rahmenbedingungen ist ein wichtiges Anliegen der eigens dafür gegründeten Arbeitsgruppe unseres Verbands.

Und auch das zentrale Thema Datenschutz und Informationssicherheit wird uns als Verband in unterschiedlichen Facetten beschäftigen. Das gilt insbesondere für die geplante Einführung einer mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmten Sicherheitsprüfung für DiGa, aber auch für die bereits im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) angelegte Bereitstellung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), mit dem DiGa-Hersteller ab 2022 ihre Datensicherheit zertifizieren müssen.

Zum aktuellen Zeitpunkt sind zehn DiGa im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet (BfArM) gelistet – weitere werden voraussichtlich schon in Kürze folgen. Unsere Erfahrung zeigt: DiGa kommen langsam in der Regelversorgung an, aber vielen Versicherten, Ärzten und Ärztinnen fehlen noch immer die notwendigen Informationen.

2021 werden wir deshalb unsere bestehenden Informations- und Schulungsangebote verstärken und für weitere Leistungserbringer und -erbringerinnen ausbauen: Dazu zählen vor allem Psychotherapeuten und -therapeutinnen, Heilmittelerbringer und -erbringerinnen, Hebammen sowie Apotheker und Apothekerinnen. Mit ihnen zusammen steigt das Vertrauen in DiGa und damit in die Verbesserung der Versorgung.

Für die Akzeptanz der digitalen Lösungen, ob DiGa, DiPa oder Telemedizin, ist entscheidend, dass wir alltagstaugliche und nutzerfreundliche Prozesse etablieren. So ist für uns der volldigitale Verordnungsprozess sowie eine schnelle Anbindung an die ePA von großer Bedeutung. Sie erleichtert die Vernetzung und ermöglicht den Leistungserbringern und -erbringerinnen, die Daten komfortabel auslesen und in der Kommunikation mit den Patienten und Patientinnen verwenden zu können.

Als Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung haben wir in diesem Jahr die Voraussetzungen geschaffen und sind optimal aufgestellt, um 2021 die Vernetzung von digitalen Lösungen und ihren Daten voranzutreiben, die Interoperabilität und klare Standards zu fördern und die digitale Versorgung im Schulterschluss mit verschiedenen Akteuren zum Wohle aller zu verbessern. Denn dieses Ziel hat uns bereits bei der Gründung des Verbands vor einem Jahr vereint.

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